Brandstetter: Ministerrat beschließt
 Neufassung der Kronzeugenregelung

 

erstellt am
20. 10. 16
11:00 MEZ

Wien (bmj) - Im Ministerrat wurde am 10.10. eine überarbeitete Kronzeugenregelung beschlossen, die die bisherige Regelung, die am 31.12.2016 ausläuft, ersetzen soll. Eine mit hochrangigen internationalen Experten besetzte Arbeitsgruppe hat eine Kronzeugenregelung „Neu“ erarbeitet, die ein effizienteres Instrument zur Aufklärung schwerer Kriminalität sein wird. „Ich habe immer betont, dass ich die Kronzeugenregelung keinesfalls ersatzlos auslaufen lassen möchte. Die damalige Einführung vor fast sechs Jahren wurde ja sowohl von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch von internationalen Organisationen äußerst positiv bewertet, aber ich will eine bessere Regelung“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Die Freiwilligkeit stellt in dem Entwurf ein zentrales Kriterium für die Erlangung des Kronzeugenstatus dar. Der potentielle Kronzeuge muss aktiv an die Staatsanwaltschaft mit seinem Wissen über kriminelle Handlungen oder Beweise herantreten. Dabei muss der Aufklärungsbeitrag das Gewicht der eigenen Tat übersteigen. Jemand, der eine Tat wesentlich bestimmt oder ausgeführt hat, soll jedenfalls nicht den Status eines Kronzeugen erlangen können. „Für mich ist entscheidend, dass sich niemand „freikaufen“ können soll. Außerdem ist es wesentlich, dass der Kronzeuge eine innere Umkehr signalisiert und aktiv an die Staatsanwaltschaft mit seinem Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel herantreten muss“, so Bundesminister Brandstetter. Es soll aber auch die Rechtssicherheit für den Kronzeugen erhöht sowie insgesamt der Verfahrensablauf präziser und vorhersehbarer gestaltet werden. So wird eine in Frage kommende Person in einem möglichst frühen Verfahrensstadium erfahren, ob ihre Angaben grundsätzlich für eine Anwendung der Kronzeugenregelung geeignet sind. Außerdem wird man bei Vorliegen der Voraussetzungen einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf den Kronzeugenstatus erhalten.

Gesetz soll auf fünf Jahre befristet werden
Um schlussendlich die tatsächliche Wirkung der neuen Kronzeugenregelung abschließend beurteilen zu können, soll die Geltung der Regelung neuerlich auf fünf Jahre begrenzt werden. „Vor Ablauf der Frist werden wir die Wirksamkeit der neuen Kronzeugenregelung evaluieren. Das ist für mich der seriöseste Zugang, um die Effizienz in der Praxis dann auch wirklich feststellen zu können“, so Wolfgang Brandstetter abschließend.

 

 

 

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