Auf dem Weg zu mehr Fair Play im Tourismus

 

erstellt am
28. 10. 16
10:00 MEZ

Wien und New York zeigen es vor: Onlineplattform AirBnB öffnet erstmals Wege zu Registrierung der Vermieter – Wien mit gesetzlicher Registrierung europäischer Vorreiter
Wien (pwk) - Die Privatvermietung von Wohnungen an Touristen via Onlineplattform ist eine rechtliche Grauzone. Oft vernachlässigen die Vermieter ihre Steuerpflichten aus den Mieteinnahmen bzw. „vergessen“, Ortstaxe abzuführen, was der öffentlichen Hand erheblichen Schaden verursacht.

Zudem stellen diese Privatvermietungen „am Markt vorbei“ eine gravierende Wettbewerbsverzerrung für die Hotellerie-Branche dar, was Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftskammerorganisation ebenso wie HOTREC, europäischer Hotel- und Gaststättenverband, immer wieder vehement kritisieren.

Um Fair Play im Tourismus zu gewährleisten, müssen Privatanbieter zu mehr Transparenz und gesetzeskonformer Haltung verpflichtet sein. In diese Richtung ist jetzt ein weiterer Schritt gelungen: Im Zuge von Verhandlungen mit der Stadt New York über die Modalitäten von Privatvermietungen hat die Onlineplattform AirBnB eingeräumt, dass die amtliche Registrierung des Vermieters eine - nun auch von der Plattform akzeptierte – Möglichkeit ist, um legal zu agieren. Das ist ein Erfolg im Sinne des Fair Play, betont Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ: „Das ist eine erfreuliche Wende in der Haltung von AirBnB. Seit mehr als zwei Jahren fordert unser Fachverband im Einklang mit HOTREC mehr Transparenz und unter anderem auch eine Gastgeberregistrierung.“

Außerdem war die Plattform zu dem Zugeständnis bereit, gegen Gastgeber, welche mehrfach gelistet sind – ein klares Indiz einer professionellen Geschäftstätigkeit – schärfer vorgehen zu wollen. In New York wurde nun vor kurzem ein Gesetz auf den Weg gebracht, das unter anderem Wohnungsvermietungen für weniger als 30 Tage verbietet.
Wien als Vorreiter

In Wien wurde die Meldepflicht erst vor kurzem im Wiener Tourismusförderungsgesetz festgeschrieben. Sowohl Unterkunft-Anbieter als auch Web-Plattformen, über die die Vermietung an Gäste zustande kommt, treffen Meldepflichten. „Damit hat Wien europaweit eine Vorreiterrolle eingenommen. In diese Richtung muss es österreichweit und europaweit weitergehen“, ist Andrea Steinleitner, Fachgruppenobfrau der Hotellerie in Wien, überzeugt. Ab 1.1. 2017 müssen Web-Plattformen in Wien sowohl Kontaktdaten der Anbieter als auch Adressen sämtlicher vermieteter Einheiten an die Stadt melden, damit diese die korrekte Abführung der Steuer kontrollieren kann. Steinleitner: „Im Sinne der Fairness für die Hotellerie werden wir die Umsetzung genau beobachten.“

Der Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt 17.000 Beherbergungsbetriebe mit 1,05 Millionen Betten. Mit über 37 Millionen Ankünften und knapp 132 Millionen Nächtigungen leistet die heimische Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur direkten und indirekten Wertschöpfung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Höhe von rund 48,8 Milliarden Euro. Das sind 14,8 Prozent des BIP.

 

 

 

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