Brandstetter schickt Nachhaltigkeits- und
 Diversitätsverbesserungsgesetz in Begutachtung

 

erstellt am
27. 10. 16
11:00 MEZ

Wien (bmj) - Am 25.10. hat das Begutachtungsverfahren für das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) begonnen. Der auf einer EU-Richtlinie basierende Entwurf sieht vor, dass bestimmte große Unternehmen nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen abgeben müssen. So müssen große Unternehmen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, in den Lagebericht künftig eine erweiterte nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen.

Diese Erklärung hat Angaben zu enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen.

Zusätzlich wird künftig bei großen Aktiengesellschaften, die zur Aufstellung eines Corporate Governance-Berichts verpflichtet sind, die Verpflichtung zur Beschreibung des Diversitätskonzepts im Corporate Governance-Bericht ausgedehnt.

"In Bezug auf gesellschaftliche Verantwortung setzen österreichische Unternehmen bereits derzeit viele Initiativen. Mit diesem Entwurf wollen wir europaweit eine bessere Vergleichbarkeit hinsichtlich unternehmerischer Verantwortung fördern. Die nichtfinanziellen Informationen sollen über die Nachhaltigkeit der Unternehmen im Bereich ihrer Geschäftstätigkeit Auskunft geben und das Vertrauen der Investoren und Verbraucher weiter stärken", so Justizminister Brandstetter.

 

 

 

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