Bericht zur Haushaltsplanung 2017

 

erstellt am
25. 10. 16
11:00 MEZ

Wien (pk) - Vor dem Hintergrund einer soliden globalen Konjunktur, moderatem Wachstum in der Eurozone und nachlassenden Wirkungen der Steuerreform erwartet die Regierung für 2017 eine schwächer werdende Dynamik bei der Investitionsnachfrage in Österreich. Das reale BIP wird um 1,5% wachsen und die Produktionslücke kleiner werden. Bei einer Inflation von 1,7% werden Beschäftigung und Arbeitskräfteangebot infolge einer wachsenden Zahl älterer und ausländischer ArbeitnehmerInnen kräftig zunehmen. Die Arbeitslosenquote (Eurostat) wird von 6% im Jahr 2016 auf 6,1% im Jahr 2017 ansteigen. Vor diesem ökonomischen Hintergrund plant die Bundesregierung, ihren Budgetkurs einer soliden, nachhaltigen, stabilitäts- und wachstumsorientierten Budgetpolitik fortzusetzen. Sie will finanziellen Spielraum schaffen, um auf neue Herausforderungen ohne finanzielle Einschnitte an anderen Stellen reagieren zu können. Dazu gehören – bei aufrecht bleibendem "strukturellen Nulldefizit" - Wachstumsimpulse, neue politische Schwerpunkte und Mehrauszahlungen für Migration und Terrorbekämpfung, heißt es im Bericht der Bundesregierung zur Budgetplanung 2017 ( III-317 d.B.).

Aktuelle Entwicklungen am Finanzsektor
Die aktuellen Konjunkturerwartungen und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ließen die Rendite zehnjähriger Staatsanleihen von 0,4% im März 2016 auf 0,1% im September sinken. Der Spread zu Deutschland blieb bei durchschnittlich 20 Basispunkten stabil. Moody´s senkte im Juni 2016 das österreichische Rating auf die – immerhin zweitbeste - Note Aa1mit stabilem Ausblick. Moody`s sieht schwache Wachstumsaussichten der österreichischen Wirtschaft, negative Auswirkungen auf den Abbau der Staatsschuld, eine hohe Steuerbelastung der Arbeit, eine geringe Beschäftigungsquote von Frauen und älteren ArbeitnehmerInnen und einen geringen Produktivitätszuwachs.

Der österreichische Aktienmarkt (ATX) entwickelte sich 2016 ähnlich wie der Euro-Stoxx-50-Index. Bis zur Volksabstimmung über den Brexit gingen die Kurse zurück, auch wegen Konjunkturrisiken in China und globalen Unsicherheiten. Als nach der britischen Abstimmung negative Auswirkungen auf Märkte und globale Konjunktur ausblieben, ging der ATX nach oben.

Banken: Gewinne stabil, Kapitalausstattung unterdurchschnittlich
Die Bilanzsumme der österreichischen Banken veränderte sich im 1. Quartal kaum. Kredite an Haushalte und Unternehmen in Österreich wuchsen im 1. Quartal stabil. Neue Privatkredite galten zunehmend dem Wohnbau. Bei rückläufigen Fremdwährungskrediten verbesserte sich die Kreditqualität weiter. Das Kreditexposure in Zentral-, Ost- und Südosteuropa ist qualitativ stabil, regional stark diversifiziert und auf Länder mit geringen konjunkturellen und politischen Risiken konzentriert. Stabil entwickeln sich auch die Gewinne der Banken. Rückläufigen Kreditvorsorgen standen niedrigere Erträge und höhere Aufwendungen gegenüber. Die Ausstattung der österreichischen Banken mit Eigenmitteln lag unverändert bei über 12,5%, also unter dem internationalen Durchschnitt. Die Kapitalausstattung ist zu stärken, schreibt die Bundesregierung im Budgetbericht.

Investmentfonds, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen
Mit Stand Juni 2016 stagnierte das Anlagevolumen österreichischer Investmentfonds im Jahresvergleich bei 163 Mrd. €, des Vermögen der Pensionskassen fiel bei einer durchschnittlichen Performance von -1,8% geringfügig auf 19,8 Mrd. €, während die Zahl der Anwartschaftsberechtigten um 2,8% auf 891.000 Personen zunahm. Das Vermögen der Betrieblichen Vorsorgekassen sank bei einer Performance von 0,3% um 11,7% auf 9 Mrd. €.

Budgetpolitische Ziele und Herausforderungen
Migrationsbewegungen und die Versorgung hunderttausender Asylsuchender stellen Österreich vor große Herausforderungen. Die Prioritäten der Regierung lauten auf Integration in den Arbeitsmarkt, Kampf gegen Fluchtursachen sowie auf innere und äußere Sicherheit. Zugleich fördert die Regierung Wachstum und Beschäftigung stärker und gibt für kleine- und mittlere Unternehmen, Verkehrsinfrastruktur, Handwerk, Beschäftigung, Breitbandausbau, Energieeffizienz und Klimaschutz mehr Geld aus. Die Bedingungen für private Investitionen werden verbessert. Das Start-Up-Paket sieht vor, Lohnnebenkosten für junge Unternehmen in den ersten drei Jahre zurückzuerstatten, erleichtert Investitionen und vereinfacht Formalitäten bei der Gründung. Start-Ups werden mit 185 Mio. € gefördert und können mit weiteren 100 Mio. € an Garantien für den Start innovativer Unternehmen rechnen. Unternehmensgründungen aus Universitäten heraus erhalten Sonderförderungen. Der Business-Angels-Fonds wird aufgestockt. Die Finanzierung der Frühphase (Seed) wird speziell gefördert und Investitionen generell gestärkt und gezielt erweitert.

Zur Verbesserung des Bildungssystems wurden die Budgets der Universitäten in der Leistungsperiode 2016-2018 um 630 Mio. € erhöht. In Fachhochschulen werden 5.000 neue Studienplätze geschaffen und die Fördersätze erhöht - dafür stehen bis 2018 jährlich 20 Mio. € zur Verfügung. Dazu kommt ein breiteres Angebot mit mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung.

Der Wirtschaftsstandort Österreich wird durch Senkung der Lohnnebenkosten bis 2018 um 1 Mrd. € pro Jahr attraktiver. Im Gegenzug zur Senkung der Bankenabgabe leisten die Banken eine Abschlagszahlung von 1 Mrd. €, die - auf mehrere Jahre verteilt - für den Ausbau des Bildungs- und Forschungsangebots verwendet wird.

Zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes kommen laut Regierung strukturelle Reformen in Verwaltung, Finanzausgleich, Bildung, Pensionen und Arbeitsmarkt. Ziel ist ein schlanker Staat mit einer effizienten, leistungsfähigen und bürgernahen Verwaltung. Der neue Finanzausgleich ist für die Regierung der "Einstieg in einen einfachen, transparenten, aufgabenorientierten und finanziell nachhaltigen Finanzausgleich". Entflechtung von Aufgaben, Eigenverantwortung, Reduktion von Mischfinanzierungen und Transfers, Nachhaltigkeit, Aufgabenorientierung und Beseitigung von Doppelgleisigkeiten stehen im Vordergrund. Die Kostendämpfung bei den Spitälern wird verlängert und bei den Pflege-Sachleistungen ein Ausgabenpfad eingeführt. Die Bundesregierung will den Bürokratieabbau vorantreiben, vor allem bei der Gewerbeordnung. Reglementierte Gewerbe sollen durchforstet und Betriebsanlagengenehmigungen erleichtert werden. Bei den Sozialversicherungen geht es um mehr Effizienz.

Migration und Globalisierung sind die größten Herausforderungen für den heimischen Arbeitsmarkt. Die aktive Arbeitsmarktpolitik verfügt seit 2016 über zusätzliche Mittel. Flüchtlinge mit Asylstatus werden zügig in den Arbeitsmarkt integriert. Zugleich geht es um die Wiedereingliederung Arbeitsloser. Mittel- und langfristig ist der Zuwachs älterer Personen auf dem Arbeitsmarkt eine Herausforderung für öffentliche Haushalte und Wirtschaftswachstum. Bundesmittel für die öffentlichen Pensionssysteme stellen einen stabilen und nachhaltigen Zuschuss dar. Die weitere Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters wird weiter forciert und unterstützt.

Mittel- und langfristige Herausforderungen der Budgetpolitik sind die Stabilisierung des Euroraums und der demografische Wandel. Deshalb will die Regierung die Wachstumsdynamik verstetigen, das Wachstumspotential erhöhen und die Stabilität der öffentlichen Haushalte bewahren. Ziel bleibt die Erfüllung der europäischen Fiskalregeln und die Rückführung der gesamtstaatlichen Schuldenquote Richtung 60% des BIP.

Gesamtstaatlicher Haushalt 2016
Vorläufige Berechnungen lassen für 2016 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 1,4% des BIP erwarten, weniger als im Frühjahr 2016 prognostiziert (1,6% des BIP). Das strukturelle Defizit – unter Herausrechnung der Mehrausgaben für Flüchtlings- und Asylwesen – wird 0,5% des BIP ausmachen. Die Verschuldungsquote wird auf 83,2% des BIP geschätzt; im Frühjahr 2016 waren es noch 84,3%. Die günstigere Konjunkturentwicklung (niedrigere Arbeitslosenrate, höhere Lohnsumme) entlastet den Bundeshaushalt auf der Ausgabenseite, vor allem beim Zuschuss zur gesetzlichen Sozialversicherung und bei der Finanzierung der Arbeitslosigkeit. Der Budgetvollzug ist restriktiv und zudem profitiert der Bund auch 2016 von sinkenden Zinssätzen langfristiger Anleihen.

Bei den Einnahmen verbessert die Konjunktur die Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Mehreinnahmen kommen von der Körperschaftsteuer, die in den ersten acht Monaten (gegenüber der Vorjahresperiode) 11,8% mehr Erlös brachte. Auch die Verbrauchsteuern entwickeln sich mit +4,4% stärker als erwartet. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer bleiben mit bislang +4,5% hinter den Erwartungen zurück.

Länder und Gemeinden bewahren ihre finanzielle Lage insgesamt auch 2016. Die Sozialversicherungen nehmen – durch den Beschäftigungsaufbau - spürbar mehr ein und erzielen auch 2016 Überschüsse. Zum 1. Jänner 2016 wurde zudem die Höchstbemessungsgrundlage zur Sozialversicherung überproportional angehoben. Der Konsolidierungsfortschritt im Jahr 2016 zeigt sich auch bei den Staatseinnahmen- und Staatsausgabenquoten. Die Staatseinnahmen gehen in Relation zum BIP von 50,6% auf 49,3% zurück, die Staatsausgabenquote von 51,6% auf 50,7%.

Gesamtstaatlicher Haushalt 2017
Bereits beschlossene und umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen und eine weiterhin restriktive Ausgabenpolitik lassen das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) 2017 auf 1,2% des BIP zurückgehen. Der Bundeszuschuss zu den Pensionen steigt 2017 moderat. Der Bundeshaushalt profitiert von außergewöhnlich niedrigen Zinsen und die Migrationsbewegung flaut ab. Die Situation am Arbeitsmarkt bleibt schwierig – die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung steigen weiter. Zugleich aber auch die Zukunftsinvestitionen in Forschung und Wirtschaft.

2017 bleibt die Staatseinnahmenquote konstant und die Staatsausgabenquote sinkt von 50,7% auf 50,5%. Die Haushalte der Länder und Gemeinden sind stabil und lassen auch 2017 einen geringen Überschuss erwarten. Die Sozialversicherungen profitieren 2017 von einer positiven Einnahmenentwicklung infolge des Beschäftigungsaufbaus und erwarten einen Überschuss von 0,1% des BIP.

Der Staatshaushalt wird auch 2017 im Sinne der EU- Vorschriften (-0,5% des BIP) strukturell ausgeglichen sein. Bei der Berechnung des strukturellen Defizits wurden 0,65 Mrd. € oder 0,2% des BIP an Einmalmaßnahmen für die Bankenhilfe berücksichtigt. Die Mehrkosten für Flüchtlinge und Terrorismusbekämpfung betragen 2017 0,4% des BIP aus. Die Schuldenquote wird auf 80,9% des BIP sinken – Folge einer soliden Budgetpolitik und der Rückführung von Schulden, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise entstanden waren.

Migration und Integration
Im Vorjahr suchten 88.000 Flüchtlinge in Österreich um internationalen Schutz an. Die EU-Kommission berücksichtigt diese Sonderkosten bei der Beurteilung der Budgetentwicklung, an manchen Stellen auch nachträglich, wobei aber nur der Zuwachs gegenüber 2014 berücksichtigt werden soll. Klar ist aber, dass die öffentlichen Haushalte noch über Jahre erheblich belastet sein werden. Reaktionen der EU und Österreichs haben die Zahl der AsylwerberInnen seit Mai 2016 wieder unter den Wert von 2015 gedrückt. Zugleich wurde das Personal zur Bewältigung der Asylverfahren massiv aufgestockt. Insgesamt nahmen die Auswirkungen der Flüchtlingskosten auf den Bundeshaushalt von 605,8 Mio. € (2014) über 1,1 Mrd. € (2015) auf 2,1 Mrd. € im Jahr 2016 zu.

Terrorismusbekämpfung
Seit 2015 nahm Zahl und Brutalität terroristischer Anschläge in Europa drastisch zu. Die EU-Kommission berücksichtigt daher - analog zu den Flüchtlingskosten - zeitlich befristet Sonderkosten der Jahre 2016 und 2017 bei der Beurteilung der Budgetentwicklung. Auch Österreich schützt öffentliche Einrichtungen, weitet das Sicherheitspersonal aus und stattet es gegen Cyber-Crime besser aus. Die Mehraufwendungen in den Budgets Inneres und Landesverteidigung betragen – gegenüber 2015 – im Jahr 2016 199,7 Mio. € und im Jahr 2017 167,3 Mio. €.

Staatliche Beteiligung an Banken und an Abbauinstituten
Seit 2008 erhielten die österreichischen Banken auf Basis des Finanzmarktstabilitätsgesetzes kapital- und liquiditätsstärkende Mittel von insgesamt 21 Mrd. € - netto, unter Berücksichtigung der Rückzahlungen 17,1 Mrd. €. - zur Verfügung gestellt, darunter auch Partizipationskapital der Republik. Der Höchstrahmen für finanzmarktstärkende Maßnahmen umfasst 23,5 Mrd. €.

Bei der immigon portfolio abbau ag, Rechtsnachfolgerin der Volksbanken AG, war Ende September 2016 staatliches Partizipationskapital von 10 Mio. € ausstehend. Weitere 1,23 Mrd. € flossen beim Generalvergleich zur Bereinigung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der HETA an den Freistaat Bayern.

An Haftungen übernahm der Bund im Rahmen der Bankenhilfe 7,4 Mrd. €, von denen 1,3 Mrd. € in Anspruch genommen wurden. Die Einnahmen aus Haftungsentgelten betrugen 2016 66 Mio. €. Die Haftungsentgelte der HETA wurden von der Finanzmarktaufsicht geschnitten und bis Ende 2023 gestundet. Daher beschränkten sich Haftungseinnahmen 2016 auf die Hypo Group Alpe Adria, die KA Finanz AG und die immigon, deren Bürgschaft Ende August 2016 ohne Inanspruchnahme gekündigt wurde.

Am 10. April 2016 hat die FMA als Abwicklungsbehörde die Abwicklung der HETA angeordnet. Das harte Kernkapital und der Nennwert nachrangiger Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen wurden auf auf null, nicht nachrangige Verbindlichkeiten auf 46,02% herabgesetzt. Alle Verpflichtungen aus Zinszahlungen ab dem März 2015 wurden gestrichen und die Fälligkeit aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bis Ende 2023 gestundet. Die HETA soll bis 2020 abgebaut werden, den rechtskräftigen Abschluss aller Rechtsstreitigkeiten erwartet die FMA aber erst bis Ende 2023.

Der Abwicklungsbescheid der FMA traf den Bund als Eigentümer der HETA mehrfach betroffen: Durch Herabsetzung des Grund- und Partizipationskapitals auf null und der zum 1. März 2015 bestehenden Verbindlichkeiten der HETA aus Haftungsentgelten gegenüber dem Bund auf 46,02% und durch die Zahlungsverpflichtung aus der Garantie des Bundes für die Nachranganleihe 2012-2022 der HETA im Nominale von 1 Mrd. € samt künftigen Zinszahlungen.

Da die Haftungen des Landes Kärnten als Ausfallsbürge für den überwiegenden Teil der Verbindlichkeiten der HETA die Leistungsfähigkeit Kärntens bei weitem übersteigen, wurde das Finanzmarktstabilitätsgesetz im November 2015 erweitert, um eine Grundlage für den Rückkauf landesbehafteter Schuldtitel geschaffen. Nachdem im Jänner 2016 ein Angebot Kärntens an Gläubiger der HETA zum Rückkauf landesbehafteter Verbindlichkeiten nicht die erforderliche Mehrheit erreichte, stellte der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds nach intensiven Verhandlungen mit großen Gläubigergruppen am 6. September 2016 ein zweites Rückkaufangebot samt Vorfinanzierung durch den Bund.

Die KA Finanz AG erzielte bei ihrem wert- und kapitalschonenden Portfolio-Abbau im Geschäftsjahr 2015 ein positives Jahresergebnis und setzte den Abbau 2016 zügig fort. Die immigon hat die Ausfallbürgschaft des Bundes (Asset-Garantie) von 100 Mio. € nicht in Anspruch genommen und Ende August 2016 gekündigt.

Die Umstrukturierung des Volksbankenverbundes schritt im Jahresverlauf 2016 planmäßig voran. Die ursprünglich mehr als vierzig Primärinstitute werden bis 2017durch Fusionen auf acht regionale Banken reduziert. Im Jänner 2016 übernahm der Bund unentgeltlich und vorübergehend 25% plus eine Aktie an der Volksbank Wien und sicherte damit mittelfristig sein Genussrecht von 300 Mio. € ab. Nach dessen vollständiger Bedienung werden die Anteile wieder an den Volksbankenverbund übertragen.

Fiskalrat überwacht Konsolidierung
Bei der Absicherung des Konsolidierungskurses setzt die Bundesregierung auf die vereinbarte Schuldenregel, die Bund, Länder und Gemeinden erstmals im Jahr 2017 zu strukturell ausgeglichenen Haushalten verpflichtet. Die Einhaltung der fiskalischen EU-Vorgaben werden vom Fiskalrat seit November 2013 überwacht. Der Fiskalrat beobachtet die Budgetziele nach den europäischen Vorgaben, gibt Empfehlungen ab und zeigt – falls notwendig – Anpassungspfade auf. Diesem Rat kommt daher in der Haushaltsüberwachung eine zentrale Rolle bei der Stärkung der Haushaltsdisziplin von Bund, Ländern und Gemeinden zu.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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