Anschober: OÖ bei raschen
 Umweltverfahren an der Spitze

 

erstellt am
16. 11. 16
11:00 MEZ

Linz (lk) - Umwelt-Landesrat Anschober: „Von vielen Seiten ist immer wieder der Ruf nach kurzer Verfahrensdauer als wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven Standort zu hören. Im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) leben wir das bereits im besten Sinne – für die Unternehmen und für die Umwelt wird durch hervorragende Leistungen der Oö. Umweltbehörde in enger Zusammenarbeit mit den Fachstellen eine rasche Abwicklung der Verfahren sichergestellt. Und die Entscheidungen sind qualitativ hochwertig - das zeigt sich daran, dass diese in jenen Fällen, wo ein Rechtsmittel gegen den Bescheid der Behörde ergriffen wurde, letztlich auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurden.“

Das Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich auf der Grundlage der aus den Bundesländern vorliegenden Daten eine statistische Auswertung, die unter anderem den für UVP-Verfahren erforderlichen Zeitaufwand wiedergibt. Es werden sowohl sog. Genehmigungsverfahren, als auch sog. Feststellungsverfahren (über die Notwendigkeit einer UVP) ausgewertet.

Abb. 1: Durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren 2015 nach Behörde in Monaten
(Quelle: umweltbundesamt)


In Abb. 1 ist die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren vom Zeitpunkt des Antrages bis zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abgebildet. In dieser Darstellung nimmt Oberösterreich den ersten Platz ein. Ebenso wird die Zeitdauer von der Vollständigkeit der Unterlagen bis zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung berücksichtigt.

Beide Werte lassen für Oberösterreich erkennen, dass für den Beobachtungszeitraum 2015 mit 9,9 bzw. 9,0 Monaten statistisch eine durchaus kurze Verfahrensdauer belegbar ist. Der benötigte Zeitaufwand entspricht bei Genehmigungsverfahren der vom Gesetzgeber normierten Entscheidungsfrist.

Ebenso rasch werden in Oberösterreich Feststellungsverfahren abgewickelt. Im Bundesländervergleich (vgl. Abb. 2) liegt Oberösterreich vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Erledigung an der Spitze. Nachdem der Gesetzgeber für die Feststellungsentscheidung eine sehr kurze Zeitspanne vorgesehen hat, innerhalb der in der Praxis auch Gutachten einzuholen und einem Parteiengehör zu unterziehen sind, ist diese Position Ausdruck der Leistungsfähigkeit der oberösterreichischen Verwaltung im Umweltrechts- und Fachbereich.

Abb. 2: Durchschnittliche Dauer der Feststellungsverfahren 2015 nach Behörde in Monaten
(Quelle: umweltbundesamt)


Umwelt-Landesrat Anschober: „Das heißt, dass es in Oberösterreich trotz mancher Schwierigkeiten und kritischer Rahmenbedingungen gelungen ist, mit viel Engagement der Verwaltung, guter Organisation und effektiven Prozessen innerhalb der vom Gesetzgeber als Zielwerte vorgegebenen Zeiten zu qualitativ hochwertigen Entscheidungen zu kommen."

Besonderheit UVP-Änderungsgenehmigungsverfahren für die voestalpine
Eines der umfangreichsten UVP-Projekte ist jenes der voestalpine Stahl GmbH, bei der laufend sog. Änderungsgenehmigungen durch die UVP-Behörde des Landes OÖ zu bearbeiten sind. Allein vom 1. Jänner 2016 bis zum 10. Oktober 2016 wurden insgesamt 55 derartige Verfahren erledigt, dabei sind in der Regel Sachverständige aus drei Fachbereichen und das Arbeitsinspektorat involviert.

Die Verfahrensdurchführung wurde in einer jahrelangen Zusammenarbeit optimiert, sie basiert auf verlässlicher Projektqualität, effizienten behördlichen Prozessen und einer ausgezeichneten Kooperation in der gesamten Abwicklung. Als Ergebnis beträgt aktuell die durchschnittliche Dauer der UVP-Änderungsverfahren im Jahr 2016 bei der voestalpine Stahl GmbH von der Antragstellung bis zur Bescheiderlassung nur 41,6 Tage.

Folgende Rahmenbedingungen sind für diesen Erfolg mitentscheidend:

  • Projektqualität beim Antragsteller einerseits und möglichst rasche Einleitung der erforderlichen Schritte auf Behördenseite andererseits; von der Antragstellung bis zur Weiterleitung an Sachverständige zur Vorprüfung vergehen meist nur 1 bis 3 Tage, als behördeninterne maximale Frist wurde 1 Woche festgelegt.
  • Fixe, im Vorhinein vereinbarte Verhandlungstermine über das Jahr – somit verringert sich der Koordinierungsaufwand mit den Sachverständigen.
  • Für den Zeitraum bis zur Bescheiderlassung nach erfolgter Vorprüfung bzw. Durchführung der mündlichen Verhandlung hat sich die Behörde selbst als Regelfall zwei Wochen gesetzt.

Umwelt-Landesrat Anschober: „Die UVP bei der voestalpine Stahl GmbH war nicht nur bei der Genehmigung ein Musterbeispiel an gelungenem Zusammenspiel von Wirtschaft und Umwelt sowie Verwaltung, auch in den laufend abzuwickelnden Änderungen zeigt sich dieses sehr deutlich."

 

 

 

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