Millioneninvestition in Justizstandort Salzburg
 und Bekenntnis zur regionalen Verankerung

 

erstellt am
28. 11. 16
11:00 MEZ

Brandstetter, Haslauer und BIG-Geschäftsführer Weiss unterzeichneten Vereinbarungen zur Zukunft der Justizstandorte in Salzburg
Salzburg (lk) - Im Mittelpunkt des Besuchs von Justizminister Wolfgang Brandstetter und des Geschäftsführers der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), Hans-Peter Weiss, bei Landeshauptmann Wilfried Haslauer stand am 25.11. die Unterzeichnung von zwei Vereinbarungen über die Zukunft des Justizstandortes Salzburg.

"Wenn man sich ansieht, was in Salzburg derzeit in den Justizstandort investiert wird, kommt man auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Das ist ein gewaltiger Impuls, für den ich mich auch im Namen des Landes bedanke", sagte Landeshauptmann Haslauer. "Als Landeshauptmann ist mir dabei wichtig, dass wir bei der Gerichtsreform in Salzburg am Grundprinzip, dass jeder Bezirk in Salzburg einen Gerichtsstandort hat, festhalten. Es gibt die klare Zusage, dass es auch in Zukunft in jedem Bezirk ein Gericht geben wird. Das ist besonders für den Lungau eine langfristig beruhigende Botschaft. Im Flachgau wird das Bezirksgericht in Seekirchen am Wallersee völlig neu gebaut, das ist ebenfalls eine Millioneninvestition. Zudem freue ich mich über die Vereinbarung mit der Bundesimmobiliengesellschaft, in der wir festgelegt haben, dass Gemeinden, die ihr Bezirksgereicht verlieren werden, die Liegenschaften zum Kauf angeboten bekommen und, wie ich weiß, dieses Angebot annehmen werden. Dabei unterstützt sie das Land aus dem Gemeindeausgleichsfonds mit 50 Prozent. Denn es ist uns wichtig, dass die Gemeinden diese Gebäude im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach ihren Vorstellungen weiterentwickeln können."

"Eine moderne Justiz braucht moderne Strukturen. Das ist uns mit den nun feststehenden Standorten der Bezirksgerichte auf eine sehr innovative Art und Weise gelungen", so Justizminister Brandstetter. "Es war uns immer wichtig, das richtige Verhältnis zwischen Regionalität und Bürgerinnen- und Bürgernähe, aber auch Effizienz zu finden. Durch die nun größeren Bezirksgerichtseinheiten können wir in Zukunft noch bessere Servicezeiten für den Parteienverkehr und den lückenlosen Ausbau unserer Serviceeinrichtungen gewährleisten. Darüber hinaus ist für unsere Richterinnen und Richter künftig eine verstärkte Spezialisierung möglich. Das kommt letztlich auch der rechtsuchenden Bevölkerung zu Gute. Ich danke Landeshauptmann Haslauer für die konstruktive Zusammenarbeit und bin froh, dass wir dieses bürgerinnen- und bürgerfreundliche Ergebnis heute präsentieren können."

Neues Gerichtsgebäude in Seekirchen
Nach aktuellen Plänen soll das neue Gerichtsgebäude in Seekirchen am Wallersee Ende 2019 fertiggestellt werden. Die zu bebauende Liegenschaft soll so bald wie möglich feststehen: "Derzeit gibt es noch keine Entscheidung. Wir sind in intensiven Verhandlungen mit Grundstückseigentümern in Seekirchen und arbeiten mit Hochdruck an einem Abschluss", sagte BIG-Geschäftsführer Weiss. "Wir freuen uns sehr über die Entwicklung eines vollkommen neuen Standorts gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Land Salzburg. In Seekirchen entsteht ein hochmodernes Gerichtsgebäude. Dieses Projekt repräsentiert den Geist einer zukunftsorientierten, bürgernahen Verwaltung. Gleichzeitig sichern wir damit unser Portfolio ab und festigen unsere Position als der kompetente Partner für Bauvorhaben im Auftrag öffentlicher Institutionen", so Weiss.

Bezirksgerichte in allen Salzburger Bezirken

Ein regionalpolitisch zentraler Punkt der Vereinbarung mit dem Justizministerium ist die Absicherung des Bezirksgerichts Tamsweg. Der Bundesminister für Justiz erklärte, dass das Bezirksgericht Tamsweg mit Zuständigkeit für den politischen Bezirk Tamsweg aufgrund der besonderen geografischen Gegebenheiten im Lungau auch in Zukunft bestehen bleibe, sodass jeder politische Bezirk im Bundesland Salzburg künftig über zumindest ein Bezirksgericht verfügen werde.

Zentraler Punkt des "Memorandum of Understanding" mit der Bundesimmobilien-gesellschaft ist, dass die für Justizzwecke künftig nicht mehr benötigten Gerichtsliegenschaften in Neumarkt am Wallersee, Thalgau und Oberndorf den jeweiligen Standortgemeinden zu öffentlichen Zwecken direkt zum Kauf angeboten werden. Basis der einzelnen Verkaufspreise sind von unabhängigen Sachverständigen erstellte Verkehrswertgutachten. Aus Sicht des Landes Salzburg ist der Erwerb der Bezirksgerichtsgebäude für die jeweiligen Standortgemeinden vor allem deshalb von besonderer Bedeutung, weil diese zu öffentlichen Zwecken für verschiedene Infrastruktureinrichtungen der Gemeinden verwendet werden sollen und dadurch die Ortskerne gestärkt werden können. Zudem handelt es sich um historisch wertvolle Objekte. Daher sagt das Land Salzburg den betreffenden Gemeinden zu, den Ankaufspreis zur Hälfte mit Geldern des Gemeindeausgleichsfonds zu fördern.

Weitere aktuelle Projekte am Justizstandort Salzburg:

Umbau des Gebäudes des Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft
Das Justizgebäude (Landesgerichtsgebäude) stammt aus dem Jahr 1909 und wurde nie generalsaniert. Haustechnik und baulicher Brandschutz waren völlig veraltet, Sanitär- und Elektroinstallationen so desolat, dass schon der Verlust der Benützungsbewilligung zu befürchten war. Einbauten aus den 1970er Jahren machten das Gebäude verwinkelt, eng und unübersichtlich. Die Barrierefreiheit war nicht einmal annähernd gegeben. Während der vergangenen 20 Jahre wurde mit der dringend erforderlichen Generalsanierung zugewartet, weil zunächst das Bezirksgericht ausgesiedelt werden musste. Dafür wurde die gegenüberliegende denkmalgeschützte ehemalige Polizeikaserne am Rudolfsplatz 3 generalsaniert und durch einen Zubau erweitert (Fertigstellung 2010). 2008 wurde entschieden, eine neue Justizanstalt auf der grünen Wiese zu bauen und Landesgericht und Staatsanwaltschaft am bestehenden Standort zu belassen.

2012 stimmte das Bundesministerium für Finanzen dem Neubau der Justizanstalt "im Gesamtkontext mit der Generalsanierung des Landesgerichts" zu. Die Fertigstellung wird bis zum Sommer 2018 erfolgen.

Eckdaten zur Generalsanierung

  • Jury-Architektenwettbewerb: 31. Mai 2012, Sieger: SUE Architekten ZT GmbH
  • Baubeginn: Juni 2015, Spatenstich ("Anstemmen"): 19. Juni 2015
  • Firstfeier: 11. November 2016
  • Fertigstellung: Sommer 2018
  • Kostenvorgabe: 58,62 Millionen Euro (Brutto-Errichtungskosten, valorisiert zum Bauende)
  • Kostenprognose: rund 59 Millionen Euro (Brutto-Errichtungskosten, valorisiert zum Bauende)

Bezirksgericht Zell am See – Ausbau
Auch am Bezirksgericht Zell am See wird zugebaut (rund 2.200 Quadratmeter), um das mit 1. Juli 2017 aufgelöste Bezirksgericht Saalfelden aufnehmen zu können. Die Rohbauarbeiten beim Zubau wurden bereits im September fertiggestellt. Die Planungen für den Umbau im Bereich der Einlaufstelle beziehungsweise des zukünftigen Servicecenters wurden erstellt. Die Fertigstellung ist derzeit für Ende April 2017 avisiert, sodass mit der Einrichtung des Zubaus Anfang Mai 2017 begonnen werden kann. Aus heutiger Sicht ist eine rechtzeitige Fertigstellung des Zubaus zur räumlichen Zusammenlegung des Bezirksgerichts Zell am See mit dem Bezirksgericht Saalfelden gesichert.

 

 

 

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