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Klage von Betroffenen als letzte Notwehrmaßnahme denkbar
Wien (öamtc) - Am 01.12. hat die EU-Kommission grünes Licht für den Kompromissvorschlag zur
deutschen Pkw-Maut gegeben. "Wenn es Details zum Gesetzesvorschlag gibt, werden wir genau prüfen, ob
Österreicher diskriminiert werden", stellt der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger
klar. "Sollte das der Fall sein, muss Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof klagen."
Positiv sieht der Club, dass Verkehrsminister Jörg Leichtfried sich mit seinen Kollegen aus Belgien, aus den
Niederlanden, aus Polen und aus Dänemark abstimmen will, um weitere rechtliche Schritte zu prüfen. "Sollte
dabei nichts herauskommen, können wir uns im Zweifelsfall auch vorstellen, als letzte Notwehrmaßnahme
nach Einführung der Maut die EUGH-Klage eines betroffenen Mitglieds zu unterstützen", hält
Wiesinger abschließend fest.
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