Hilfe für die Menschen in den ärmsten Ländern Asiens

 

erstellt am
16. 12. 16
11:00 MEZ

… und Steuerabkommen mit Liechtenstein, Schweiz und Island
Wien (pl) - Das Plenum des Nationalrats hat am 15.12. der weiteren finanziellen Hilfe für Entwicklungsfonds in Asien, einem automatischen Informationsaustausch im Zuge der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein ab Jänner 2017 sowie einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Island zugestimmt.

Österreich nimmt an der elften Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds und der sechsten Wiederauffüllung des Sonderfonds für technische Hilfe der Asiatischen Entwicklungsbank mit 21 Mio. € teil. Dieser Betrag, der zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeits-Quote (Official Development Assistance Quote, ODA-Quote) zählt, dient der Finanzierung von Zuschüssen und günstigen Krediten an asiatische Länder mit niedrigem pro Kopf-Einkommen.

Gegen die Wiederauffüllungen trat insbesondere die FPÖ auf. Grundsätzlich erachte seine Fraktion Entwicklungshilfe als wichtiges Thema, jedoch nicht, wenn diese falsch verwendet wird, dies würde nämlich Kriege und Despoten befeuern, argumentierte Roman Haider. Zudem müssten die Gelder mit Rückübernahmeabkommen gekoppelt werden, so die Forderung der Freiheitlichen.

Den Zugang Haiders konnte Elisabeth Pfurtscheller (V) nicht nachvollziehen. Die FPÖ wolle Flüchtlingen weder innerhalb Österreichs, noch direkt vor Ort in ihren Herkunftsländern helfen. "Wir sind alle miteinander verbunden auf dieser Welt", sagte die Abgeordnete, internationale Solaridität sei absolut notwendig. Auch die FPÖ werde das irgendwann erkennen.

Wenn Entwicklungshilfe zurückgefahren wird, wie das in den vergangenen Jahren passiert sei, wandern Menschen aus Krisengebieten ab, sagte Wolfgang Knes (S). Daher seien diese Mittel, die u.a. auch Österreich zur Verfügung stellt, maßgeblich.

Steuerabkommen mit Liechtenstein, Schweiz und Island
Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein trägt OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) Rechnung, verbessert die Rechtssicherheit nach Aufhebung einer Verordnung des Finanzministeriums durch den Verfassungsgerichtshof und sieht ein Verständigungsverfahren nach dem aktuellen OECD-Musterabkommen ohne Schiedsklausel vor. Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung, Steuerumgehung und missbräuchliche Entlastungen von Personen mit Sitz in Drittstaaten ("Treaty-shopping") werden hintangehalten.

Ein automatischer Informationsaustausch nach OECD-Standard gilt zwischen den beiden Ländern ab 2017. Österreich und Liechtenstein haben aber vereinbart, Konten mit Stand Ende 2016 als "ausgenommene Konten" zu betrachten und für diese Konten das bewährte bilaterale Abgeltungssteuerabkommen weiterhin anzuwenden.

Anders liegt der Fall im Verhältnis mit der Schweiz. Hier führt der automatische Informationsaustausch zur Aufhebung des bilateralen Quellensteuerabkommens.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Island soll ferner den Grundsätzen und der Terminologie der OECD entsprechen und dem weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern dienen.

Die Abänderung des Abkommens mit Liechtenstein wurde insbesondere von Bruno Rossmann (G) und Rainer Hable (N) kritisiert.

Die geringe Pauschalbesteuerung mit Liechtenstein führe zu einer Fortführung der Ungleichbehandlung von österreichischen SteuerzahlerInnen, meinte Rossmann. Folgt man der Argumentation Hables, wird damit ein Schlupfloch zwischen den beiden Ländern geschaffen. Das Abkommen sei der Beweis, dass es nicht um Sachpolitik gehe, vielmehr würden anonyme Strukturen bewusst aufrechterhalten. Wie Rossmann sieht auch Hable einen Nachteil für Österreichs SteuerzahlerInnen.

Ganz im Gegenteil zu Josef Cap und Maximilian Unterrainer (S), die beide das Problem der Steuerhinterziehung ansprachen. Wer will, dass es ein gut funktionierendes Gesundheits- oder Pensionssystem gibt, müsse an Steuergerechtigkeit interessiert sein, so Cap. "Öffentliche Haushalte verlieren Gelder durch Steueroasen", bemängelte auch Unterrainer. Es gehe nicht an, öffentliche Dienstleistungen opfern zu müssen, weil jemand anderer nicht bereit ist, seiner Steuerpflicht nachzukommen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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