Mönchsberggarage Salzburg

 

erstellt am
13. 12. 16
11:00 MEZ

Entscheidung im Flächenwidmungsverfahren – Stadt wird Nein des Landes bekämpfen
Salzburg (lk) - Die beantragte Änderung der Flächenwidmung zur Erweiterung der Mönchsberggarage steht im Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt Salzburg (REK 2007), das hat die Aufsichtsbehörde des Landes Salzburg nun mit Bescheid festgestellt. Das von der Stadt beschlossene REK 2007 beschreibt, wie die gewünschte, zukünftige Entwicklung der Stadt verlaufen soll. Darin ist festgehalten, dass bei der Schaffung von zusätzlichen KFZ-Stellplätzen in Parkgaragen eine adäquate Anzahl von Oberflächenparkern reduziert werden muss. Die von der Stadt vorgelegten Ausgleichsmaßnahmen erfüllen diese Anforderung weder hinsichtlich ihrer Anzahl noch in Bezug auf ihre Adäquanz. Es fehlt eine verbindliche Festlegung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Stellplatzreduktion. Die vom Gemeinderat beschlossene Absicht, bei der Eröffnung der Garage Konzepte für Ausgleichsmaßnahmen vorzulegen, wird als nicht ausreichend angesehen. Das Fehlen adäquater Begleitmaßnahmen stellt einen gravierenden Widerspruch zum REK dar.

Einen weiteren Widerspruch sieht die Behörde darin, dass die Stadt laut ihrem REK im Zentrum Bewohnerstellplätze in Parkgaragen verlagern möchte, um so Platz für die Rückgewinnung urbanen Lebensraums zu gewinnen. Der Bedarf an Bewohnerparkplätzen im Projektgebiet und eine mögliche Verlagerung in die Parkgarage wurden aber bei der geplanten Erweiterung der Garage gar nicht mitbehandelt.

Für eine Sonderflächenwidmung – wie im vorliegenden Fall – ist zudem das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen. Dieses wurde in insgesamt drei von der Stadt vorgelegten Verkehrsuntersuchungen unterschiedlich dargelegt. Über die Ausgangsdaten und die Bewertung der verschiedenen (letztlich nicht verbindlich beschlossenen) Ausgleichsmaßnahmen konnte bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens kein widerspruchsfreier Sachverhalt festgestellt werden. Dem Ersuchen um Ergänzung der Unterlagen ist die Stadt nicht nachgekommen.

Damit ist eine wie im REK vorgesehene Berücksichtigung der durch das Projekt entstehenden Verkehrsentwicklung nicht möglich. Dass die beantragte Garagenerweiterung selbst mit den erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Reduktion von Oberflächenstellplätzen insgesamt zu einer Entlastung und Verbesserung der Verkehrssituation (auch in Bezug auf Lärm- und Luftschadstoffe) führt, ist im Verfahren nicht erkennbar geworden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es zu einer Verkehrszunahme und Verschlechterung für die Bewohner kommt.

Aus diesen Gründen steht die beantragte Flächenwidmung im Widerspruch zum REK der Stadt Salzburg und war somit von der Behörde zu versagen.

     

Projekt gut begründet – Bewohner, Wirtschaft und Gäste brauchen Stellplätze
Salzburg (stadt) - Die Stadt Salzburg wird gegen den negativen Bescheid des Landes zum geplanten Ausbau der Mönchsberg-Garage jedenfalls in den nächsten Instanzen Beschwerde einlegen – so reagieren Bürgermeister Heinz Schaden und sein Vize Harry Preuner auf die heute bekannt gewordene Ablehnung des Projekts. „Wir sind überzeugt, dass unser Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplans gut begründet ist. Wir sind es der Wirtschaft und den Bewohnern des Stadtzentrums ebenso wie den Gästen der Stadt schuldig, weiter für das Projekt zu kämpfen“, erklären Schaden und Preuner. Derzeit prüfen die Juristen der Stadt Salzburg den ablehnenden Bescheid gegen das Garagenprojekt aus dem Ressort von Raumordnungs-Ressortchefin Astrid Rössler, der heute der Stadt per Boten zugestellt worden ist. Zurückgewiesen wird auch der Vorwurf in öffentlichen Aussagen der Raumordnungs-Ressortchefin und auch im von ihr persönlich unterzeichneten negativen Bescheid, die Stadt hätte nötige Unterlagen nicht (fristgerecht) geliefert: Tatsächlich hatte das Land knapp vor Ablauf seiner eigenen Erledigungsfrist ergänzende Unterlagen angefordert, die Stadt lieferte umgehend einen umfangreichen Schriftsatz zur Beantwortung. „Wir werden in der Beschwerde darlegen, dass unsere Argumentation schlüssig und im Einklang mit den Raumordnungs-Bestimmungen ist“, ergänzt Schaden.

 

 

 

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