Lohntransparenz geboten, um Lohnschere zu schließen

 

erstellt am
21. 12. 16
11:00 MEZ

Gesundheitsministerin Oberhauser zu RH-Einkommensbericht
Wien (bmgf) - Der am 20.12. veröffentlichte Einkommensbericht des Rechnungshofs zeigt, dass in Sachen Einkommensgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern hat sich zwar im Vergleich zum letzten Bericht um einen weiteren Prozentpunkt verringert und liegt damit bei derzeit 17 Prozent unter den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten. Für Frauenministerin Sabine Oberhauser ist das aber nicht zufriedenstellend. "Wir sehen, dass es in die richtige Richtung geht - die Lohnschere hat sich in den letzten Jahren konstant verringert. Gleichzeitig ist aber klar, dass das viel schneller gehen muss", so Oberhauser.

"Der Vergleich zwischen Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst macht uns sicher: Während die Lohnschere bei den Vertragsbediensteten dank klarer und transparenter Einstufungen gerade einmal 7 Prozent beträgt, macht sie bei Angestellten 33 Prozent aus. Lohntransparenz ist daher das Gebot der Stunde", betont die Frauenministerin.

"Wir haben Instrumente wie die Einkommensberichte oder die Gehaltsangaben in Stelleninseraten geschaffen", sagt Oberhauser. "Das wird gut angenommen, ist aber noch nicht wirksam genug. Daher möchte ich das Thema Einkommenstransparenz vorantreiben und ein innerbetriebliches Lohntransparenzgesetz - also eine Offenlegung der Gehälter im Betrieb - für die Privatwirtschaft vorschlagen."

Informationspflicht erleichtert Umstieg auf Vollzeit
Werden nicht nur Vollzeit-, sondern alle unselbstständig Beschäftigten betrachtet, ist die Lohnschere sogar noch höher: Dann verdienen Frauen im Schnitt um 38 Prozent weniger als Männer. Ein Hauptgrund dafür: 52 Prozent aller Frauen arbeiten derzeit Teilzeit, bei den Männern sind es nur 10 Prozent. Seit 1.1.2016 gilt daher die Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte. Plant ein Unternehmen eine Stelle mit höherem Arbeitszeitausmaß auszuschreiben, so hat es auch seine Teilzeitbeschäftigten zu informieren, um innerhalb des Unternehmens auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können. "Durch die Informationspflicht wird der Umstieg auf Vollzeit erleichtert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Lohnschere zu schließen", so die Frauenministerin abschließend.

 

 

 

 

 

 

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