Meilensteine in Sachen Integration

 

erstellt am
28. 12. 16
13:00 MEZ

2016 stand ganz im Zeichen der Flüchtlingsintegration – Erste Integrations- botschafterkonferenz von Zusammen:Österreich, 21. April 2016 – Ein Überblick
Wien (bmeia) - Schon im Jänner nahm die Bundesregierung den 50 Punkte-Plan im Ministerrat zustimmend zur Kenntnis. Dieser wurde als Reaktion auf rund 90.000 Asylsuchende im November 2015 vom Integrationsministerium gemeinsam mit Mitgliedern des Expertenrats für Integration vorgelegt, um ein strukturiertes Vorgehen in Sachen Integration von Asyl-und subsidiär Schutzberechtigten zu garantieren.

Eine der wichtigsten Maßnahmen des 50 Punkte-Plans war die Schaffung von Werte- und Orientierungskursen. Die Kurse werden seit Jänner bundesweit vom Österreichischen Integrationsfonds durchgeführt. Um Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten eine rasche und nachhaltige Integration in Österreich zu ermöglichen ist neben dem Einstieg in den Arbeitsmarkt und dem Erlernen der deutschen Sprache der Besuch eines Werte- und Orientierungskurses essentiell um die Grundprinzipien des Zusammenlebens in Österreich und die europäischen Werte kennenzulernen.

Hierbei werden daher Themen wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Religionsfreiheit und die Schulpflicht behandelt. Diese europäischen Grundhaltungen und Werte müssen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten klar kommuniziert werden. Die Kurse vermitteln außerdem wichtige Voraussetzungen für das Leben in Österreich wobei insbesondere auf die Bedeutung von Deutschkenntnissen, Bildungsmaßnahmen und der Integration in den Arbeitsmarkt eingegangen wird. Bisher konnten in über 1.000 Kursen fast 13.000 Flüchtlinge erreicht werden.

Die finanziellen Mittel für die notwendigen Integrationsmaßnahmen stellte die Bundesregierung bereits im Herbst 2015 bereit und richtete einen Sondertopf für Integration mit 75 Millionen Euro ein. Zusätzlich wurden 70 Millionen Euro für aktive Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten bereitgestellt.

Abstimmung bei Sprachförderung für Flüchtlinge
Im April 2016 folgte die Einigung zwischen dem Integrationsministerium, dem Innenministerium und dem Arbeitsministerium auf die stärkere Abstimmung von Sprachförderung für Flüchtlinge. Die Mittel für diese gemeinsame Sprachförderstrategie werden aus dem Sondertopf Integration zur Verfügung gestellt.

Durch das Integrationsministerium wurden dadurch in Zusammenarbeit mit dem ÖIF 2016 insgesamt 35.000 Deutschkursplätze im Rahmen von Projekt- und Individidualförderungen finanziert. Darüber hinaus fördert das BMEIA Integrationsprojekte lokaler NGOs, gemeinnütziger Organisationen und Vereine. Projektinhalt sind, neben Lernhilfeprojekten, Beratungsleistungen zur Arbeitsmarktintegration, aber auch Stipendienprogramme für Schüler mit Migrationshintergrund. Ein Fokus lag 2016 auf Integrationsleistungen für Asylberechtigte- und subsidiär Schutzberechtige Personen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 132 Projekte mit einem Fördervolumen von € 10,32 Millionen gefördert.

Um auch Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund beim Deutschlernen in Schulen zu unterstützen, wurde im Mai 2016 beschlossen, Sprachstartgruppen einzurichten.
Mit Anfang Juni 2016 trat die Novelle zu „Asyl auf Zeit“ in Kraft. Diese neu vorgesehene, zeitliche Befristung der Aufenthaltsberechtigung soll vom Asylberechtigten dazu genutzt werden, sich bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren, wodurch „Asyl auf Zeit“ als Integrationsmotor wirkt. Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte werden mit Erhalt des Statusbescheides aufgefordert, persönlich beim Österreichischen Integrationsfonds zu erscheinen. Dort erhalten sie individuelle Beratung und werden über Maßnahmen zur Integrationsförderung informiert, wie insbesondere über die Teilnahme an Sprachkursen zum Erlernen der deutschen Sprache wie auch an Werte- und Orientierungskursen.

Maßnahmenpaket zur Integration

Anfang des Sommers wurde ein Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen durch das Integrations-, das Innenministerium und das Bundeskanzleramt präsentiert. Neben Maßnahmen aus dem 50 Punkte-Plan richtet das Paket den Fokus auf gemeinnützige Tätigkeiten.

Einen wichtigen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen leistet das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz. Es ist Mitte Juli 2016 in Kraft getreten. Auch Flüchtlinge, die ohne Dokumente nach Österreich gekommen sind, können dadurch mittels besonderer Verfahren eine Bewertung ihrer Qualifikationen erhalten.

Im August 2016 präsentierte Integrationsminister Sebastian Kurz zusammen mit Univ.-Prof. Heinz Faßmann, dem Vorsitzenden des unabhängigen Expertenrats für Integration, sowie Dr. Stephan Marik-Lebeck von der Statistik Austria den neuen Integrationsbericht. Der heurige Integrationsbericht weist eine Zwischenbilanz zu den Maßnahmen des 50-Punkte-Plans für Integration auf und erörtert, wo Österreich in der Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten steht. Auch wurde das Statistische Jahrbuch "migration & integration" veröffentlicht, das aktuelle Zahlen und Fakten zur Zuwanderung nach Österreich sowie zu Themen wie Sprache und Bildung, Arbeitsmarkt und Qualifikation enthält.

Auch in diesem Jahr ist im Bereich der Integration viel passiert und viel umgesetzt worden. Dennoch bleiben die Herausforderungen enorm und der Erfolg von Integrationsmaßnahmen hängt wesentlich davon ab, dass es zu keiner ungeregelten Zuwanderung wie 2015 kommt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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