Wintersportunfälle und ihre rechtlichen Folgen

 

erstellt am
05. 01. 17
13:00 MEZ

Das Justizministerium informiert über richtiges Verhalten auf der Piste
Wien (bmj) - Die Wintersportsaison hat begonnen; damit aber auch die Saison für Pistenunfälle. Jährlich ereignen sich in Österreich über 50.000 Pistenunfälle, die in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Etwa 10 % davon sind auf Fremdverschulden zurückzuführen. Leider häufen sich auch Kollisionen mit Fahrerflucht.

"Während die Kenntnis der Straßenverkehrsordnung für Straßenverkehrsteilnehmer eine Selbstverständlichkeit darstellt, fehlt es im Wintersport oft am Bewusstsein, dass es auch hier entsprechende Verhaltensregeln zu beachten gibt", so Bundesminister Brandstetter. „Um Unfälle zu vermeiden, sollten alle Pistenteilnehmer über die Regelungen Bescheid wissen und sich rücksichtsvoll verhalten. Dann steht dem Pistenspaß nichts mehr im Wege.“

Verhaltensregeln der FIS
Um Unfälle zu vermeiden gelten – übrigens auch für Snowboarder – auf Österreichs Skipisten die Verhaltensregeln der FIS (Federation Internationale de Ski). Die FIS-Regeln basieren auf dem Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das eigene Verhalten auf der Piste muss dem eigenen Fahrkönnen und den Pistenverhältnissen angepasst sein. Andere Pistenteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden. Das hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) schon mehrfach ausgesprochen: Schnelle und geübte Skifahrer haben etwa auf langsamere, vor ihnen fahrende Pistenteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Wer dennoch gegen die Verhaltensregeln verstößt und Unfälle verursacht, hat neben Schadenersatzansprüchen (zum Beispiel Schmerzengeld) auch mit strafrechtlichen Folgen (Körperverletzungsdelikte) zu rechnen.

Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre
Um jüngere Pistenteilnehmer besonders zu schützen, führte der Gesetzgeber in allen Bundesländern (ausgenommen Tirol und Vorarlberg) eine Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre ein. Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen sind dafür verantwortlich, dass Kinder mit der geeigneten Skiausrüstung unterwegs sind. Wird etwa die Helmpflicht nicht eingehalten und ein Kind deshalb bei einem Unfall verletzt, kann der Unfallverursacher an das verletzte Kind geleistete Schadenersatzbeträge von den Verantwortlichen, zum Beispiel den Eltern, zurückfordern.

Fahrerflucht im Wintersport kein Kavaliersdelikt
Wer einen Unfall verursacht und einen dadurch Verletzten im Stich lässt, riskiert je nach Folgen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn er nicht schon wegen der Körperverletzung selbst zu bestrafen ist. Doch nicht nur Unfallverursacher, sondern auch unbeteiligte Dritte können sich unter bestimmten Umständen strafbar machen, wenn sie an einer Unglücksstelle vorbeikommen und keine Hilfe leisten.

Alkoholisierung als Schulderschwernis
Alkoholisierte Pistenteilnehmer stellen für andere eine besondere Gefahrenquelle dar. Wer sein Fahrverhalten im betrunkenen Zustand nicht mehr kontrollieren kann und dadurch einen Unfall verursacht, verstößt eindeutig gegen die FIS Bestimmungen, haftet für die Folgen und ist auch strenger zu bestrafen.


FIS Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder
(Fassung 2002)

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at