Kurz setzt weiteren Schritt in Richtung
 bestmöglicher Integration

 

erstellt am
03. 02. 17
13:00 MEZ

Neues Integrationsgesetz geht noch Anfang Februar in Begutachtung
Wien (bmeia) - Im Zuge der Flüchtlingskrise wurden bereits eine Vielzahl an Integrationsmaßnahmen umgesetzt: Der Beschluss eines 50 Punkte umfassenden Integrationsplanes durch die Bundesregierung, die abgestimmte Ausweitung des Angebots an Deutschkursen, die bundesweite Durchführung von Werte- und Orientierungskursen, sowie der Beschluss eines Gesetzes zur leichteren Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen.

Nach diesen zahlreichen Maßnahmen wird mit einem österreichischen Integrationsgesetz der nächste Schritt gesetzt.

"Wir müssen den Zustrom von Migranten nach Österreich reduzieren und gleichzeitig die, die dableiben dürfen, bestmöglich integrieren", so Integrationsminister Sebastian Kurz. "Das Prinzip 'Integration durch Leistung' wird durch das Integrationsgesetz fest verankert."

Damit das möglich wird, hat Integrationsminister Kurz bereits im August 2016 ein Integrationsgesetz vorgelegt, das vorsieht, dass Deutsch- und Wertekurse ausgebaut werden, das aber auch andererseits vorsieht, dass Symbole einer Gegengesellschaft, wie die Vollverschleierung oder Koranverteilaktionen durch Salafisten, verboten werden.

Festgehalten wurden darüber hinaus, dass der Erfolg von Integration wesentlich von der Zahl der zu integrierenden Menschen anhängt und dass die Achtung unsere Gesellschafts- und Werteordnung eine Grundvoraussetzung für Integration darstellt. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte haben eine Integrationsvertrag Vertrag und die darin enthaltene Erklärung über die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu unterschreiben und verbindlich einzuhalten. Damit verpflichtet man sich zur erfolgreichen Absolvierung von Deutschkursen und Werte- und Orientierungskursen.

Das Gesetz soll darüber hinaus Reform der Integrationsvereinbarung für rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige beinhalten. Es gibt demnach eine gesetzliche Verpflichtung zur Absolvierung einer einheitlichen Integrationsprüfung, bestehend aus einer Sprach- und einer Werteprüfung. In dem Gesetzesentwurf sind außerdem strengere Strafen (zwischen 500 und 2.500 €) bei Nichterfüllung sowie bei Missbrauch vorgesehen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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