US-Einreise: Doppelstaatsbürger nicht betroffen

 

erstellt am
01. 02. 17
13:00 MEZ

Wien (us embassy) - Präsident Trumps Executive Order „Protecting the Nation from Terrorist Attacks by Foreign Nationals” vom 27. Jänner 2017 schränkt die Reisefreiheit von Doppelstaatsbürgern nicht ein, sofern sie einen Pass eines nicht-eingeschränkten Landes und ein gültiges US-Visum besitzen. Diese Doppelstaatsbürger können in die USA einreisen.

Wie bereits vor der Executive Order in Kraft, müssen Doppelstaatsbürger aus dem Irak, Iran, Syrien und Sudan ein Einreisevisum besitzen, da sie nicht unter das Visafreiheitsprogramm fallen. Diese Personen können ein entsprechendes Visum bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat beantragen. Doppelstaatsbürger mit einer Staatsbürgerschaft des Jemen, Libyens und Somalias und einer Staatsbürgerschaft eines am Visafreiheitsprogramm teilnehmenden Staates können weiterhin unter dem Visafreiheitsprogramm reisen, außer sie sind seit März 2011 in eines der sieben betroffenen Länder gereist; in diesem Fall müssen sie ein US-Visum beantragen.

Die US-Botschaften und Konsulate weltweit werden Visumsanträge bearbeiten und Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisa an berechtigte Antragsteller ausstellen, die mit dem Pass eines nicht-eingeschränkten Landes den Antrag stellen, auch wenn sie eine Doppelstaatsbürgerschaft eines der sieben eingeschränkten Länder besitzen.

Weitere Informationen und Aktualisierungen finden sie auf:
https://at.usembassy.gov/
http://www.ustraveldocs.com
http://www.travel.state.gov

 

 

 

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