Brandstetter: Studie bestätigt eingeschlagenen Weg der
 De-Radikalisierung in heimischen Justizanstalten

 

erstellt am
31. 01. 17
13:00 MEZ

Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter präsentiert am 31.01. gemeinsam mit dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) die Ergebnisse der Begleitforschung zu „De-Radikalisierung in Haft“. Bereits 2015 wurde im Bundesministerium für Justiz eine Task Force gebildet, die ein umfassendes Maßnahmenpaket zur „De-Radikalisierung im Strafvollzug“ entwickelt hat. „Wir haben das Problem der Radikalisierung in Haft frühzeitig erkannt und sehr rasch notwendige Schritte gesetzt“, so Bundesminister Brandstetter. Die in Auftrag gegebene Studie hat die gesetzten Maßnahmen begleitet und auf einer breiten empirischen Basis den Stand der Umsetzungen und ihre Wirkungen evaluiert. „Es war mir sehr wichtig, unsere Maßnahmen auch wissenschaftlich zu begleiten. Die Studie bestätigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und zeigt auf, wo wir uns verbessern können. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass Radikalisierung natürlich nicht ausschließlich in Haft stattfindet. Wirklich entscheidend sind Prävention und Integration vor der Haft. Da brauchen wir einen Schulterschluss aller Verantwortlichen, um diesem Problem noch effektiver begegnen zu können“, so Justizminister Brandstetter.

Als unmittelbare Maßnahme plant Brandstetter die rasche Einführung von speziellen Screening-Verfahren im österreichischen Strafvollzug. Orientiert an internationalen Risikoeinschätzungsinstrumenten soll das Risiko einzelner InsassInnen künftig noch besser und systematischer bewertet werden. Die freie Religionsausübung in den Justizanstalten will Brandstetter fördern. „Der Bericht bestätigt, dass das Angebot von Seelsorge leider zu gering ist“, so der Justizminister. „Dazu sind wir in laufenden Gesprächen mit Vertretern der verschiedenen Religionsgemeinschaften, speziell mit der IGGiÖ. In der Justiz leisten wir dazu gerne einen Beitrag, aber letztlich liegt es in der Hand der Religionsgemeinschaften diesbezüglich für ausreichend Kapazitäten zu sorgen. Und es ist natürlich alles eine Frage des Budgets.“

Wirksames Vorgehen gegen Radikalisierung in Österreichs Justizanstalten
Die Studie zeigt deutlich auf, dass die vor einem Jahr eingeführten Maßnahmen bei den InsassInnen Wirkung zeigen. Eigens geschulte Justizwachebedienstete, Kommunikations-Schnittstellen zum Verfassungsschutz, speziell entwickelte Anti-Gewalttrainings und individuelle Vollzugspläne für StraftäterInnen sind Elemente im Strafvollzug, die sich als sehr sinnvoll erweisen. Insbesondere der Ausbau an Gesprächsangeboten und Kooperationen mit externen Partnern, wie dem Verein DERAD, der auf De-Radikalisierung und Prävention spezialisiert ist, zeigen Erfolge und sollen vertieft werden. Die Studie belegt, dass speziell zugeschnittene Gesprächsformate für InsassInnen, die von einer religiös begründeten extremistischen gewaltbejahenden Ideologie überzeugt sind und/oder bereit waren, für diese zu werben, de-radikalisierend wirken.

Integrationsperspektiven nach der Haft entscheidend
Die Begleitforschung zeigt auch klar auf, dass für die Resozialisierung von InsassInnen die Vorbereitung auf ihre Entlassung besonders entscheidend ist. Klarheit und zuversichtliche Perspektiven können das Abdriften in radikale Szenen verhindern. Haben StraftäterInnen keinen Aufenthaltstitel in Österreich, unterstützt Justizminister Brandstetter ihre rasche Rückführung in die jeweiligen Herkunftsländer und setzt sich im Austausch mit seinen Regierungskollegen für effektive Rückführübereinkommen ein. „Sowohl wir als auch die Menschen, die keine Aufenthaltsberechtigung in Österreich haben, brauchen Klarheit“, so abschließend Wolfgang Brandstetter.

 

 

 

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