Kinderbetreuungskonto NEU

 

erstellt am
13. 02. 17
13:00 MEZ

Landesrätin Verena Dunst: Familienpolitische Neuerung tritt mit 01. März 2017 in Kraft
Eisenstadt (blms) - Für Geburten gilt am dem 01. März 2017 eine neue Rechtslage: Die bisherigen vier Pauschalmodelle werden in ein Kinderbetreuungsgeldkonto (KBG-Konto) umgewandelt. Das schafft mehr Gerechtigkeit, weil alle Eltern - unabhängig von der Dauer - einen gleich hohen Gesamtbetrag erhalten. Eltern können damit die Zeitspanne der Auszahlung des KBG flexibler bestimmen. Väter können zudem künftig nach der Geburt einen Familienzeitbonus beantragen. Für eine partnerschaftliche Aufteilung des Bezuges gibt es zusätzlich einen Partnerschaftsbonus. Das einkommensabhängige KBG (ea KBG) bleibt zusätzlich zum Konto als eigene Option weiterhin bestehen. „Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der eine nachhaltige Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit sich bringt. Ich begrüße daher die Novellierung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen - trotz nach wie vor bestehender Stolpersteine und änderungswürdiger Teilbereiche, denn damit kommt es zu einer Verbesserung für die Mütter, zu einer Verbesserung für die Väter, vor allem aber zu einer Verbesserung für das Kind durch zwei Bezugspersonen in den ersten prägenden Monaten“, so Frauen- und Familienreferentin Landesrätin Verena Dunst, die diese normativen Veränderungen auf bundesgesetzlicher Ebene entscheidend mitgestaltet hat und die Details dazu gemeinsam mit Mag.a Brigitte Ohr von der Arbeiterkammer Burgenland und MMag. Gerald Kögl, Leiter Hauptreferat Gesellschaft beim Amt der burgenländischen Landesregierung, der Öffentlichkeit präsentierte.

Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für Väter für einen Zeitraum von 28 bis 31 Tagen. Dieser kann innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden und beträgt 22,60 Euro täglich. Die vier Pauschalmodelle werden zu einem gestaltbaren KBG-Konto verschmolzen. Es sieht - unabhängig von der Anspruchsdauer - einen gleich hohen Gesamtbetrag für alle Eltern vor. Das Konto wird in Bezugstagen gerechnet. Je nach gewählter Dauer steht dabei ein bestimmter Tagsatz zu. Die Eltern können die Anspruchsdauer innerhalb eines Rahmens selbst bestimmen. Ein Elternteil kann das KBG zwischen 12 und 28 Monaten (365 und 851 Tage) beziehen. Nimmt auch der zweite Elternteil das KBG in Anspruch, verlängert sich die maximale Bezugsdauer für beide zusammen auf 15 bis 35 Monate (456 und 1063 Tage). Der Tagesbetrag richtet sich nach der Anspruchsdauer und liegt zwischen 14,53 Euro und 33,88 Euro. Für jeden Elternteil sind 20% der Bezugsdauer reserviert, die nicht übertragbar sind.

In der kürzest möglichen Variante von 15 Monaten (456 Tage) beträgt die Mindestdauer pro Elternteil 91 Tage (ca. 3 Monate). Bei der längst möglichen Bezugsdauer beträgt der Mindestanteil für beide Eltern je 212 Tage (ca. 7 Monate). Der Partnerschaftsbonus beträgt 1.000 Euro (500 Euro pro Elternteil), wenn sich die Eltern die Bezugsdauer annähernd gleich - mindestens 40:60 - aufteilen. Das KBG kann bis zu 31 Tage gleichzeitig von beiden Eltern bezogen werden. Die gesamte Bezugsdauer verkürzt sich um diese gemeinsamen Tage. Die Eltern können die einmal festgelegte Anspruchsdauer und den sich daraus ergebende Tagesbetrag einmal ändern. Das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt als zweites Modell neben dem neuen KBG-Konto bestehen und wird um den Partnerschaftsbonus und die Möglichkeit das ea KBG bis zu 31 Tage gleichzeitig beziehen zu können, ergänzt. Nähere Informationen dazu sind via Internet unter in Erfahrung zu bringen.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.bgld.arbeiterkammer.at
Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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