Mitterlehner: Innovationsmillion zur
 Förderung der Digitalisierung im Tourismus

 

erstellt am
09. 02. 17
13:00 MEZ

Einreichfrist für Leuchtturmprojekte bis 2. Mai verlängert - Seit Jahresbeginn Gesetzesnovelle gegen Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen in Kraft, BMWFW unterstützt Hoteliers mit Leitfaden für Webpräsenz
Wien (bmwfw) - "Der Rekordwert von 141 Millionen Nächtigungen im Jahr 2016 belegt, dass unser Tourismus ein verlässlicher Konjunkturmotor ist, der Wachstum und Arbeitsplätze in Österreich sichert. Damit die heimische Branche auch in Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt, sind laufende Investitionen und innovative Angebote notwendig. Mit der Innovationsmillion unterstützen wir die Tourismus-Betriebe dabei", sagt Tourismusminister Reinhold Mitterlehner. Der Wettbewerb für die im Herbst ausgelobte Förderung für innovative Leuchtturmprojekte mit Schwerpunktthema Digitalisierung wird um zwei Monate verlängert. Einreichungen sind bis 2. Mai 2017 möglich.

„Das Interesse am Wettbewerb ist erfreulicherweise sehr groß. Viele Betriebe sind derzeit mit der gut laufenden Wintersaison ausgelastet, daher verlängern wir die Frist, um mehr Zeit für Einreichungen zu ermöglichen", so Mitterlehner. Ziel mit der Unterstützung durch die Innovationsmillion ist, Betriebe und Steakholder besser zu vernetzen und den heimischen Tourismus bei der digitalen Weiterentwicklung zu unterstützen - ob im Bereich Infrastruktur oder bei neuen Chancen im digitalen Marketing. Die Möglichkeit zur Einreichung und alle Informationen sind auf der Homepage der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank zu finden: http://www.oeht.at

BMWFW unterstützt Hoteliers mit Leitfaden für Webpräsenz
Auf Initiative von Tourismusminister Mitterlehner wurde letztes Jahr die Gesetzesnovelle gegen die Bestpreisklauseln von Buchungsplattformen beschlossen, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. "Damit stärken wir die unternehmerische Freiheit von Hoteliers. Künftig dürfen sie ihre Preise und Konditionen selbst gestalten und auch auf der eigenen Homepage günstiger anbieten. Das unterstützt den fairen Wettbewerb", sagt Mitterlehner zur Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie des Preisauszeichnungsgesetzes. Um die Unternehmen auch hier zukunftsfit zu machen, hat das Wirtschaftsministerium den Leitfaden "Der Beherbergungsbetrieb und seine Webpräsenz" ausgearbeitet. Der Leitfaden gibt einen Überblick über aktuelle Trends und Technologien, um die Betriebe bei der Auswahl neuer digitaler Angebote für ihre Gäste zu informieren.

 

 

 

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