Hiegelsberger: Änderungen beim Katastrophenfonds

 

erstellt am
08. 02. 17
13:00 MEZ

Vier spartenspezifische Richtlinien umgesetzt – Unternehmen, Waldbestände und landwirtschaftliche Kulturen werden in eigenen Richtlinien abgewickelt
Linz (lk) - Die Wetterkapriolen der vergangenen Jahre zeigten, dass es im Schadensfall schnelle und praktikable Hilfe braucht. Der Katastrophenfonds hilft dabei rasch und unbürokratisch. Damit dies auch zukünftig professionell umgesetzt werden kann, wurden vier Richtlinien erarbeitet und in der Regierungssitzung am 06.02. beschlossen. Neben den allgemeinen Richtlinien gibt es nun Richtlinien für Unternehmen, Waldbestände und landwirtschaftliche Kulturen, sofern diese nicht versicherbar sind.

Die Grundlage für die Änderungen bildeten Erfahrungsberichte aus Versicherungen, Änderungsvorschläge des Landesrechnungshofes und Anregungen der Betroffenen sowie die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenfonds.

„Praxisnähe ist hier entscheidend. Im Schadensfall braucht es schnelle und praktikablere Angebote für unsere Bürgerinnen und Bürger. Oberösterreich hat rasch reagiert und die Regeln neu aufgestellt, um auch 2017 im Falle existenzbedrohender Schäden schnell und effizient zu helfen“, so Landesrat Max Hiegelsberger.

 

 

 

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