Leiharbeit: Beiträge an Weiterbildungsfonds
 werden vorübergehend reduziert

 

erstellt am
16. 02. 17
13:00 MEZ

Sozialausschuss billigt Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017
Wien (pk) - Leiharbeitsfirmen können ab April mit einer vorübergehenden Senkung der Lohnnebenkosten rechnen. Sie werden vier Jahre lang statt 0,8% nur 0,35% bzw. 0,5% in den Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen (SWF) einzahlen müssen. Das sieht das Sozialversicherungsänderungs-Gesetz 2017 vor, das am 15.02. unter Berücksichtigung zweier Abänderungsanträge teils einstimmig, teils gegen die Stimmen der Grünen vom Sozialausschuss des Nationalrats gebilligt wurde. Das Gesetz enthält ein ganzes Bündel unterschiedlicher Maßnahmen, unter anderem geht es um die Verjährung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für "Medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation" und die Vermeidung von Härtefällen im Zuge der Neufeststellung der Einheitswerte landwirtschaftlicher Betriebe.

Seitens der Opposition lagen dem Ausschuss unter anderem Anträge zur Entschädigung für Missbrauchsopfer in Kinderheimen, zur weiteren Begrenzung von Sonderpensionen, zur Abschaffung des EU-Beamten-Pensionssystems und zur Einschränkung der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich vor. Sie wurden zum Großteil abgelehnt bzw. vertagt. Mit der Forderung der FPÖ, die Tabakhandelsspannen neu zu regeln, soll sich der Finanzausschuss befassen.

Als Grund für die vorübergehende Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für LeiharbeiterInnen werden die finanziellen Reserven des Fonds genannt. Man habe eigentlich gedacht, dass der Fonds schneller wirksam werde, hielt SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl fest. Er ist aber zuversichtlich, dass die LeiharbeiterInnen die Weiterbildungsangebote des Fonds künftig stärker in Anspruch nehmen. Bedarf sieht er jedenfalls gegeben, schließlich würden 30% der Leasingkräfte einmal im Jahr arbeitslos.

Konkret werden die Beiträge mit der Gesetzesnovelle ab dem 2. Quartal 2017 bis zum Ende des 1. Quartals 2019 auf 0,35% reduziert. Danach ist gemäß einem heute von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrag für weitere zwei Jahre, bis zum Ende des ersten Quartals 2021, ein Beitragssatz von 0,5% vorgesehen. Aus den Mitteln des Fonds werden unter anderem Bildungsmaßnahmen für LeiharbeiterInnen gefördert sowie finanzielle Unterstützung zur Überbrückung kurzer Stehzeiten bzw. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gewährt.

Gegen die Beitragssenkung stimmten lediglich die Grünen. Zwar zeigte sich auch Gerald Loacker (N) mit der Novelle nicht hundertprozentig zufrieden, da er das Grundproblem nicht gelöst sieht. Es werde weiterhin einige große Zahler geben, die kaum vom Fonds profitieren, meinte er. Die Beitragssenkung ist für ihn aber ein richtiger Schritt, das sieht auch die FPÖ so. Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit einem Antrag ( 1870/A(E)), den Fonds auf Grundlage der bisherigen Ausgaben und Einnahmen zu evaluieren, nach Auffassung von Vogl ist es für eine Evaluierung noch zu früh.

Grundsätzlich skeptisch äußerte sich Birgit Schatz (G). Sie erinnerte daran, dass das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz seinerzeit nicht zuletzt deshalb beschlossen wurde, weil man dem Trend entgegenwirken wollte, dass Unternehmen nicht nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen LeiharbeiterInnen anstellen, sondern die Stammbelegschaft sukzessive durch Leiharbeiter ersetzen. Schatz fürchtet, dass bei geringeren Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen Leiharbeit nun wieder attraktiver werden könnte.

Auch der Appell von Sozialminister Stöger an die Grünen, der Gesetzesnovelle zuzustimmen, fruchtete nicht. Durch die erzielte Einigung der Sozialpartner sei sichergestellt, dass das Instrument aufrecht bleibe, hatte der Minister argumentiert. Auch ÖVP-Abgeordneter Werner Groiß verwies darauf, dass die Lohnnebenkostensenkung auf eine Einigung der Sozialpartner zurückgeht.

Medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation soll forciert werden
Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 ( 1474 d.B.) wird auch eine klare gesetzliche Grundlage für "Medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation" (MBOR) geschaffen. Dabei geht es um die Ausrichtung von Reha-Maßnahmen auf spezifische Job-Anforderungen bzw. die Arbeitswelt im Allgemeinen. Das kann etwa auch Trainings zur Stressbewältigung oder zur Konfliktlösung umfassen, wie in den Erläuterungen vermerkt wird.

Zudem werden in Bezug auf den erst vor kurzem eingeführten Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation bei bestehender bzw. drohender Invalidität einzelne Adaptierungen vorgenommen. Dazu wurde auf Initiative der Grünen auch ein gemeinsamer S-V-G-Abänderungsantrag beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass kranken Menschen Arbeitstrainings oder Berufsorientierungsmaßnahmen nicht gegen deren Willen aufgezwungen werden können. Bedauern äußerte Judith Schwentner (G) darüber, dass Menschen ohne Berufsschutz nach wie vor kaum die Möglichkeit haben, zu Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zu kommen.

Klare Verjährungsregeln für Arbeitslosengeld
Im Bereich der Arbeitslosenversicherung werden klare Verjährungsregelungen verankert. BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe können demnach nur noch innerhalb von drei Jahren eine Neuberechnung ihrer Ansprüche verlangen. Auch für etwaige Rückforderungen zu hoher Leistungen durch das AMS gilt diese Frist. Außerdem haben Arbeitslose künftig nur noch dann die Möglichkeit, eine zuerkannte Leistung auf dem Rechtsweg zu beeinspruchen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der entsprechenden Mitteilung einen Bescheid verlangen.

Die vorgesehenen Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz stehen vorrangig in Zusammenhang mit der Neufeststellung der Einheitswerte von landwirtschaftlichen Betrieben. Es sollen Härtefälle, etwa beim Bezug einer vorzeitigen Alterspension, vermieden werden.

Opposition urgiert weitere Begrenzung von Sonderpensionen
Insgesamt vier Oppositionsanträge lagen dem Ausschuss zum Themenkomplex Pensionen vor, die alle abgelehnt wurden. So fordern sowohl die NEOS ( 1978/A(E)) als auch die Grünen ( 1967/A(E)) weitere Schritte zur Begrenzung hoher Sonderpensionen. Das Team Stronach drängt darauf, das derzeitige Pensionssystem für EU-BeamtInnen abzuschaffen und diesen künftig nur noch eine Pension bis maximal zur ASVG-Höchstgrenze zu zahlen ( 1996/A(E)). Der FPÖ geht die jüngste Pensionserhöhung zu wenig weit, zudem verlangt sie eine Mindestpension von 1.200 € sowie neuerlich eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds ( 1908/A(E)).

In der Debatte sprach sich die Opposition geschlossen dafür aus, weitere Schritte zu setzen, um Pensionsprivilegien zu beseitigen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof grünes Licht für bereits beschlossene Maßnahmen gegeben habe, müssten nun weitere gesetzliche Änderungen vorgenommen werden, sind sich die Grünen, die FPÖ, die NEOS und das Team Stronach einig. Waltraud Dietrich (T) erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Regierungsparteien die Beschlussfassung des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes seinerzeit selbst nur als ersten Schritt bezeichnet hätten, dem weitere folgen werden.

Wenig Spielraum sehen hingegen Werner Groiß (V) und Erwin Spindelberger (S). Dass die in der Vergangenheit beschlossenen Kürzungen gehalten haben, heiße nicht, dass man nun Jahr für Jahr weitere Kürzungen vornehmen könne, sagte Spindelberger. Schließlich habe der Verfassungsgerichtshof die Kürzungen als gerade noch vertretbar gewertet.

Für wenig zielführend hält Spindelberger auch unterschiedliche Pensionszahlungen für EU-BeamtInnen, abhängig von ihrer Nationalität. Hier ist er sich mit NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker einig. Kritik übten Spindelberger und Loacker auch am Pensionspaket der FPÖ, das Loacker aufgrund von Kosten in Milliardenhöhe für unfinanzierbar erachtet. Spindelberger wies auf die regelmäßige Pensionsanpassung gemäß der Inflation hin.

FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer ließ das Argument der Unfinanzierbarkeit allerdings nicht gelten und hielt diesem die Kosten für Flüchtlinge entgegen. Während für Zuwanderung Geld da sei, fehle es für "die eigenen Leute", meinte er. Die jüngste Pensionserhöhung erachtet er angesichts der überproportionalen Teuerung der billigsten Lebensmittel jedenfalls für unzureichend. Was das Pflegegeld betrifft, wies SPÖ-Abgeordneter Johann Hell auf die hohen Ausgaben Österreichs für Pflegeleistungen hin. Pflege werde ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

Mindestsicherung: Grüne fordern Ausgleichszulage für DauerbezieherInnen
Erneut haben die Grünen auch einen Antrag ( 1971/A(E)) zur bedarfsorientierten Mindestsicherung eingebracht. Konkret geht es ihnen darum, Dauer-BezieherInnen wie kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen, die bereits das Pensionsantrittsalter überschritten haben, in die Ausgleichszulage des Bundes miteinzubeziehen. Dass man damit "Geldgeschenke" an die Länder verteile, wie Abgeordneter Gerald Loacker (N) meinte, sieht Judith Schwentner nicht. Vielmehr könnte man die Gemeinden entlasten, denen dann mehr Geld für die Unterstützung jener MindestsicherungsbezieherInnen bleibe, die in den Arbeitsmarkt integrierbar sind.

Abgelehnt wurde der Vorschlag von Ulrike Königsberger-Ludwig (S). Sie argumentierte, dass die Ausgleichszulage an eine Versicherungsleistung anknüpfe: Man müsse ins Pensionssystem einzahlen, um sie zu erhalten. Auch die anderen Fraktionen stimmten gegen den Antrag.

Missbrauchte Heimkinder: Regierung prüft finanzielle Unterstützung
Debattenthema war auch die Frage der Entschädigung missbrauchter Heimkinder. Die FPÖ spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, alle bisher abgelehnten Anträge neuerlich zu prüfen und das Verbrechensopfergesetz zu novellieren, um Zugangshürden zu Entschädigungsleistungen wie Verjährungen zu beseitigen ( 1922/A(E)).

Der Vorschlag der FPÖ ist nach Meinung der Grünen aber wenig zweckmäßig. Ohne eine Änderung der Rechtslage würde man mit einer neuerlichen Überprüfung abgelehnter Anträgen nur falsche Erwartungshaltungen wecken, gibt Abgeordneter Karl Öllinger zu bedenken. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoller, eine unabhängige Expertengruppe mit einer Studie zu beauftragen, um etwaige Lücken in der Rechtslage aufzuspüren und Lösungsvorschläge für bisher nicht berücksichtigte bzw. zu kurz gekommene Opfergruppen zu erarbeiten. FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch-Jenewein hält es angesichts möglicher Unterschiede bei den Gutachten jedoch für unerlässlich, die Ablehnungen noch einmal zu überprüfen.

Seitens der SPÖ trat Ulrike Königsberger-Ludwig dafür ein, sich die Sache noch einmal genau anzuschauen. Ein neuerliches Aufrollen der Fälle sei rechtlich aber nicht möglich. Sozialminister Alois Stöger warnte davor, die ehemaligen Heimkinder "in das Nirwana von Verwaltungsgesetzen zu schicken." Ihm zufolge wird auf Regierungsebene gerade überprüft, welche Angebote man der betroffenen Personengruppe machen könne. Es würden jedenfalls größere Geldbeträge notwendig sein. Der Antrag wurde schließlich vertagt.

FPÖ verlangt Aufklärung rund um "IT-Skandal" beim AMS
Vom Ausschuss vertagt bzw. abgelehnt wurde auch eine Reihe von Oppositionsanträgen zum Themenblock Arbeitsmarkt. So fand etwa ein FPÖ-Antrag zu IT-Problemen beim Arbeitsmarktservice (AMS) keine Zustimmung. Die IT beim AMS sei eine Dauerbaustelle, mahnte die FPÖ und übte Kritik an der Vergabe an den IT-Partner IBM. Trotz schlechter Erfahrungen habe man abermals an das Unternehmen vergeben, drückte Herbert Kickl sein Unverständnis aus. Konkret geht es um die geplante Einrichtung eines neuen Jobportals, dessen Fertigstellung sich laut Medienberichten wegen technischer Schwierigkeiten massiv verzögert ( 1986/A(E)). Sozialminister Alois Stöger unterstrich, dass der Beschaffungsvorgang geprüft werde. Die Organe des AMS hätten die Rechtslage eingehalten, so Stöger, auch wenn er über die Entscheidung nicht glücklich sei.

Neuerlich vertagt wurden die Beratungen über die Forderung der FPÖ nach einem vorübergehenden Stopp von Entsendungen ausländischer ArbeitnehmerInnen nach Österreich für bestimmte Branchen, je nach Entwicklung des Wirtschaftswachstums und der Arbeitslosenrate ( 1177/A(E)). Kickl regte diesbezüglich an, nationale Interessen auf europäischer Ebene stärker zu vertreten. Sozialminister Stöger entgegnete, die österreichische Position sei in der EU klar vertreten.

Nach wie vor beharrt die FPÖ auch darauf, die Mindestsicherung nach den Lebenshaltungskosten im Herkunftsland der BezieherInnen zu staffeln ( 759/A(E)). Zudem schlagen Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen eine zeitliche Befristung der Mindestsicherung und andere Übergangsbestimmungen für einzelne Herkunftsländer vor. Sie fanden dafür aber keine weitere Zustimmung.

Grüne wollen Mangel an KöchInnen mit mehr Ganzjahresjobs begegnen
Die vielfach geäußerte Klage nach einem Mangel an Köchinnen und Köchen in einigen Tourismusregionen haben die Grünen aufgegriffen. Um Arbeitsplätze im Tourismus attraktiver zu machen, schlägt Birgit Schatz unter anderem Förderungen für Betriebe vor, die auf Ganzjahresarbeitsplätze umsteigen ( 1947/A(E)). Außerdem sollen touristische Fachkräfte nach einigen Jahren einschlägiger Tätigkeit einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung durch das AMS für eine berufliche Umorientierung erhalten. Entwicklungsprogramme für Tourismusregionen sollen es KöchInnen ermöglichen, soziale Strukturen vor Ort aufzubauen. Der Antrag wurde abgelehnt, nur die NEOS stimmten vollinhaltlich zu. Sozialminister Stöger begrüßte die Stoßrichtung, verwies aber auf das aktuelle Regierungsprogramm.

Ebenfalls keine Zustimmung gab es für ein weiteres Anliegen der Grünen, eine verbesserte finanzielle Absicherung junger Erwachsener in Ausbildung. Es brauche eine langfristige Finanzierung für Fachkräftestipendien und andere Ausbildungsprogramme. Birgit Schatz ist außerdem die "Teilzeitlehre" ein Anliegen. Derzeit sei es fast nicht möglich, als Elternteil eine Lehre zu machen, meinte sie. Zudem schlägt sie vor, älteren Lehrlingen zumindest ein Hilfsarbeiter-Entgelt zu zahlen, um jungen Erwachsenen das Nachholen einer Lehre tatsächlich zu ermöglichen ( 1898/A(E)). Das Problembewusstsein sei vorhanden, meinte dazu Sozialminister Stöger.

Finanzausschuss soll sich mit Tabakhandelsspannen befassen
Die Bemühungen des Sozialministeriums zur verstärkten Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt hat die FPÖ zum Anlass genommen, um eine neue Tabakhandelsspannenregelung für die österreichischen TrafikantInnen zu fordern. Geht es nach Peter Wurm soll es künftig eine gesplittete Spanne von mindestens 14% für Tabakfachgeschäfte und mindestens 7,6% für Tabakverkaufsstellen geben ( 1933/A(E)). Die Kritik, der Titel des vorliegenden Antrags sei irreführend, da dieser auf Menschen mit Behinderung hindeute und tatsächlich TrafikantInnen betreffe, wies Wurm zurück. Er begründete dies mit der vergleichsweise hohen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Trafiken. Nach Meinung von Abgeordnetem Johann Höfinger (V) ist der Finanzausschuss für diese Frage zuständig, ein entsprechender Beschluss wurde mit S-V-G-Mehrheit gefasst.

Helene Jarmer (G) nahm die Debatte zum Anlass, um zur gemeinsamen Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung aufzurufen. Zwei Anträge, die die Grünen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung vorgelegt haben, wurden jedoch vom Ausschuss vertagt. Zum einen geht es Jarmer darum, jenen Personen, die in so genannten "geschützten Werkstätten" tätig sind, ein existenzsicherndes Einkommen zu gewähren und sie vollständig in die Sozialversicherung einzubeziehen ( 1672/A(E)). Zum anderen drängt sie auf bundeseinheitliche Regelungen für den Bereich der persönlichen Assistenz, um behinderten Menschen das Führen eines selbstbestimmten Lebens zu erleichtern ( 994/A(E)). Ulrike Königsberger-Ludwig (S) sprach sich dafür aus, eine Regelung zwischen Bund und Ländern für die persönliche Assistenz zu finden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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