Keine Kostenerhöhung bei Generalsanierung
 des Parlamentsgebäudes

 

erstellt am
27. 02. 17
13:00 MEZ

Stellungnahme der Projektgesellschaft zu Bericht des Rechnungshofs
Wien (pk) - Zum am 24.02. veröffentlichten Berichts des Rechnungshofs zur Generalsanierung des Parlamentsgebäudes stellt der Geschäftsführer der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft (PDSG), Parlamentsvizedirektor Alexis Wintoniak fest, dass die darin geäußerten Empfehlungen bereits in die bisherigen Planungen eingeflossen sind.

Zentraler Teil des Sanierungsprojekts ist der Ausbau derzeit nicht genutzter Flächen im Dachgeschoß sowie unter dem Nationalratssitzungssaal und unter dem Bundesversammlungssaal. Das entspricht einer effizienten Nutzung vorhandener Raumkapazitäten und einer erhöhten Effizienz im Betrieb.

Vor allem dienen diese Maßnahmen laut Wintoniak einer weiteren Öffnung des Hauses und somit einer zeitgemäßen Weiterentwicklung von Parlamentarismus. "Es wird im generalsanierten Gebäude möglich sein, den parlamentarischen Betrieb offener und transparenter zu gestalten. Dadurch werden sich den Bürgerinnen und Bürger neue Möglichkeiten eröffnen, am parlamentarischen Geschehen unmittelbar teilzunehmen. Somit werden diese baulichen Interventionen und die damit verbundenen Investitionen dem Wesen des Parlaments als öffentlicher Ort und als Zentrum der Demokratie gerecht", erklärt Projektleiter Wintoniak.

Tatsache sei, so Wintoniak, dass der Ausbau unter dem Bundesversammlungssaal technisch aufwändiger und somit kostspieliger ist als jener um den Nationalratssitzungssaal. Es müsse hier in besonderer Weise auf die historische Bausubstanz Rücksicht genommen werden. Die Überlegung, auf diese Baumaßnahme zu verzichten, wurde laut Wintoniak nach eingehender Diskussion verworfen. Dank Einsparungen in anderen Bereichen bzw. aufgrund von Kostenpräzisierungen ist gewährleistet, dass der Gesamtkostenplan für die Generalsanierung des Parlamentsgebäudes eingehalten werden kann.

Abgesehen davon wird vom Rechnungshof die Einhaltung des Termin- und Kostenplans bestätigt, von einer Kostenerhöhung beim Sanierungsprojekt kann somit keine Rede sein. Die vom Rechnungshof kommunizierte Gesamtsumme setzt sich zusammen aus den im Gesetz festgeschriebenen Kostenobergrenzen für Sanierung und Interimslokation/Übersiedelung sowie aus den Kosten für die Projektgesellschaft und für Eigenleistungen, die im Detailbudget 06 "Eigen- und Gesellschaftskosten" des Parlaments ausgewiesen sind.

Das im Juli 2014 einstimmig beschlossene Gesetz über die nachhaltige Sanierung des Parlamentsgebäudes sieht die Gründung einer Gesellschaft zur operativen Abwicklung des Sanierungsprojekts vor. Die Umsetzung erfolgte mit Abschluss des Vertrages mit der BIG im November 2015 samt den erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen (Budget, Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen PGSG und BIG).

Die Darstellung des Rechnungshofs weist nicht Mehrkosten aus, sondern umfasst lediglich die bereits bekannten Kosten, die jetzt im Sinne der Transparenz einer eigenen Kostenstelle im Parlament zugerechnet werden. Diese Zahlen wurden so auch kommuniziert, etwa auf der Webseite der Projektgesellschaft.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.sanierung.parlament.at
Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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