Mitterlehner: Beschäftigungsbonus
 bewirkt bis zu 160.000 neue Arbeitsplätze

 

erstellt am
21. 02. 17
13:00 MEZ

Zwei Milliarden für heimische Wirtschaft zur Schaffung von Jobs - Bonus auch für über 120.000 Junge erreicht - Zusätzlich Bürokratiebremse beschlossen
Wien (bmwfw) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die Bundesregierung am 21.02. den neuen Beschäftigungsbonus beschlossen. „Wir wollen die Arbeitslosigkeit in Österreich senken und die Betriebe möglichst rasch dazu motivieren, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Zusätzlich zur laufenden Lohnnebenkosten-Senkung ist der neue Bonus ein weiterer Impuls, der bis zu 160.000 neue Arbeitsplätze bewirken soll. Wir entlasten die heimische Wirtschaft damit um zwei Milliarden Euro", sagt Mitterlehner. "Indem wir die Lohnnebenkosten für neu eingestellte Mitarbeiter halbieren, unterstützen wir die Betriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen“, so Mitterlehner zum ab 1. Juli geltenden Beschluss, der nächsten konkreten Maßnahme aus dem neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung.

Dass der Beschäftigungsbonus jetzt auch für Jobwechsler und neu eingestellte Lehr-Absolventen, Maturanten oder Uni- und FH-Absolventen gilt, sei eine „entscheidende und notwendige Erweiterung“ gewesen. „Hätte der Beschäftigungsbonus, wie ursprünglich vorgeschlagen, nur für beim AMS gemeldete Arbeitslose gegolten, wäre das ein völlig falsches Signal gewesen. Damit wären alle Jobwechsler und zusätzlich über 120.000 junge Absolventen ausgeschlossen gewesen. Das haben wir erfolgreich verhindert. Damit ist die Regelung jetzt praxistauglich“, so Mitterlehner. Zusätzlich wird der Bonus auf Initiative Mitterlehners auch für dringend benötigte Schlüsselkräfte mit Rot-Weiß-Rot-Karte gelten.
Bürokratiebremse beschlossen

Der Ministerrat hat auf Initiative Mitterlehners auch ein wichtiges Deregulierungsgesetz beschlossen, um Bürger und Unternehmen von der Regulierungs-Flut zu entlasten. Dazu gehört das "One in - One out"-Prinzip für Gesetze und Förderungen. „Damit schaffen wir eine wirksame Bürokratiebremse. Wird eine neue Regulierung eingeführt, soll eine alte aufgehoben werden“, sagt Mitterlehner. Eine "Auslaufklausel" (Sunset Clause) werde ebenfalls zur Reduzierung beitragen. Demnach sollen neue Regulierungen nur für einen befristeten Zeitraum erlassen werden. "Diese Vorgehensweise hat sich in Großbritannien bewährt und soll auch in Österreich eine notwendige Philosophie-Änderung in Richtung Entlastung bewirken. Was sich nicht bewährt, wird auch nicht verlängert", bekräftigt der Wirtschaftsminister sein Ziel.

Darüber hinaus wird bei der innerstaatlichen Umsetzung von Europarecht normiert, dass nicht ohne Grund ein höherer Regulierungsgrad vorgesehen werden darf als europarechtlich vorgegeben. Dies ist eine Maßnahme gegen „Gold Plating“ bzw. gegen eine falsch verstandene Musterschüler-Mentalität bei der Umsetzung von EU-Richtlinien. Das Inkrafttreten des Grundsatzgesetzes ist für 1. Juli geplant. Es soll vorerst für drei Jahre befristet in Kraft gesetzt werden. Nach zwei Jahren wird evaluiert.

 

 

 

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