Rupprechter: 89 Millionen Plastiksackerl weniger

 

erstellt am
02. 03. 17
13:00 MEZ

Freiwillige Vereinbarung zur Reduktion von Tragetaschen von Juli 2016 ist voller Erfolg
Wien (bmlfuw) - Bundesminister Andrä Rupprechter zog gemeinsam mit den Partnerunternehmen aus der Wirtschaft am 02.03. die erste Bilanz über die freiwillige Vereinbarung zur Reduktion von Tragetaschen. Die Unternehmen konnten im Vergleich zu 2015 die Anzahl aller Einweg-Tragetaschen um fast 89 Millionen Stück reduzieren. Das entspricht einer Verringerung von 15 Prozent. „An dieser freiwilligen Vereinbarung sieht man eindeutig: Wenn man gemeinsam mit der Wirtschaft an einem Strang zieht, am Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten arbeitet und sich freiwillig einem Ziel verpflichtet, braucht es nicht unbedingt ein Verbot“, so Bundesminister Andrä Rupprechter. „Ich bedanke mich bei unseren Partnern und bei den Konsumentinnen und Konsumenten, die maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Wir sind auf gutem Weg, unser Ziel für 2019 zu erreichen: 25 Kunststoff-Tragetaschen pro Person im Jahr“, erklärte Rupprechter weiter.

C&A als erstes Unternehmen aus der Kleiderbranche mit an Board
Seit der Unterzeichnung der Vereinbarung im vergangenen Jahr sind zwei weitere große Unternehmen hinzugekommen: Sutterlüty und mit C&A auch das erste Unternehmen aus der Kleiderbranche. Alle Partner haben gemeinsam einen Marktanteil von zirka 30 Prozent: C&A, Deichmann, Hofer, Lidl Österreich, Mediamarkt/Saturn, MPreis, Reiter Betten und Vorhänge, REWE Group, Schäfershop, Spar, Sutterlüty, Tchibo/Eduscho und Unimarkt. Unterstützt wird die Initiative vom Handelsverband. „Mit der Kampagne „Pfiat di Sackerl“ möchten wir nun noch mehr Konsumentinnen und Konsumenten anregen, ihre eigene Tasche zum Einkauf mitzunehmen“, betonte Rupprechter abschließend.

Hintergrund
Die sogenannte „Plastiksackerl-Richtlinie“ der EU sieht vor, dass die Mitgliedsländer bis 2019 auf 90 Sackerl pro Person und Jahr reduzieren. Die freiwillige Vereinbarung enthält insbesondere die Maßnahme, dass Tragetaschen in Zukunft nur noch kostenpflichtig an die Konsumenten und Konsumentinnen abgegeben werden. Von dieser entgeltlichen Abgabe sind lediglich die Frischebereiche wie Gemüse- und Obstabteilungen ausgenommen. Allerdings werden die sogenannten Knotenbeutel im Kassenbereich nicht mehr zur freien Entnahme angeboten. Zusätzlich sollen die Kundeninformation verbessert, der Einsatz von Mehrwegtragetaschen forciert und Umweltprojekte gefördert werden.

 

 

 

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