Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

 

erstellt am
01. 03. 17
13:00 MEZ

Neuer Präventionsfolder informiert über den Schutz von Kulturgut
Wien (bmi) - Im neuen Folder „Kultur unter Schutz. Informationen aus erster Hand“ wird umfassend über Diebstahl, die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern sowie den Schutz archäologischer Objekte informiert. Noch nie zuvor ist es gelungen, eine solch große Anzahl an Ministerien, Nichtregierungsorganisationen und das Bundesgremium des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels zu einer gemeinsamen Aktion im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgut zu gewinnen. Zu den Herausgebern zählen das Bundesministerium für Inneres (Bundeskriminalamt und Sicherheitsakademie), das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesdenkmalamt, das Bundesgremium des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels, die Österreichische UNESCO Kommission, ICOM Österreich (International Council of Museums) und Blue Shield Österreich.

Erhältlich ist er künftig bei den Präventionsstellen der Polizei, am Flughafen Wien Schwechat und im Bundesdenkmalamt. Eine Online-Version des Folders ist auf den Websites aller teilnehmenden Partner abrufbar.

Im Detail bietet der Folder, der auf der 2012 erschienenen Broschüre „Die Kultur der Prävention“ aufbaut, folgende Informationen:

Über die Inhalte des Folders
Ein- und Ausfuhr von Kulturgut: Illegales Kulturgut wird oft in einen anderen Staat verbracht, um sich den Behörden zu entziehen und eine einfachere Absetzbarkeit zu erlangen. Die Kontrolle von Kulturgut bei der Ein- und Ausfuhr, die vom Zoll durchgeführt wird, ist daher besonders wichtig und eine wesentliche Funktion im Kulturgüterschutz. Nicht alle Kulturgüter dürfen einfach ausgeführt werden. Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) bestimmt, für welche Objekte eine Bewilligungspflicht durch das Bundesdenkmalamt erforderlich ist. Sollte Kulturgut unrechtmäßig verbracht worden sein, so regeln eine EU-Richtlinie und ein UNESCO-Übereinkommen von 1970 eventuelle Rückgabeansprüche der Ursprungsländer. Österreich hat beide Bestimmungen 2016 mit dem Kulturgüterrückgabegesetz (KGRG) umgesetzt.

Schutz von archäologischen Objekten: Archäologische Objekte werden häufig illegal ausgegraben und verkauft. Diese Objekte sind insbesondere in Kriegs- und Krisenregionen sehr gefährdet. Organisationen wie Blue Shield sind auf den Schutz von Kulturgütern in solchen Regionen spezialisiert. Naturgemäß gibt es von unrechtmäßig ausgegrabenen Gegenständen keine Fahndungsfotos und die Zuordnung zu einem bestimmten Land kann schwierig sein. Sammler von Antiken sollen auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Der Folder bietet zudem Tipps für den Ankauf.

Diebstahl von Kulturgut: Der Diebstahl von Kulturgütern ist ein weltweites Problem. Leider ist ein gewinnbringender Weiterverkauf oft problemlos möglich. Die Prävention stützt sich auf zwei Säulen: Einerseits soll durch entsprechende Maßnahmen versucht werden, Einbrüche bzw. Diebstähle zu verhindern. Hier hilft die Kriminalprävention der Polizei in ganz Österreich durch Beratungen und Tipps zum Schutz des Eigentums. Andererseits sollen Besitzer von Kunst- und Wertgegenständen dazu motiviert werden, Abbildungen und Beschreibungen der Gegenstände anzufertigen. Eine Anleitung dazu findet sich in der Checkliste zur Beschreibung von Kulturgut.

Ethikkodex für den Kunst- und Antiquitätenhandel: Der Kunst- und Antiquitätenhandel verpflichtet sich in einem Ethikkodex zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit Kulturgut. Auf Grundlage des UNESCO Code of Ethics for Dealers in Cultural Property wurde ein Ethikkodex für den Kunsthandel entwickelt, der zum Beispiel auch die besonderen Bestimmungen in der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) enthält. Der Kodex weist auf die Gefahren von gestohlenem, gefälschtem, illegal ausgeführtem und illegal ausgegrabenem Kulturgut hin. Verstöße gegen den Ethikkodex werden durch einen in der Wirtschaftskammer eingerichteten Ethikrat geahndet.

Klar ist, um den Herausforderungen in diesem Bereich proaktiv begegnen zu können, muss der Kulturgüterschutz nicht nur durch verstärkte Kontrollen, sondern auch gezielte Präventionsarbeit unterstützt werden. Der Folder „Kultur unter Schutz. Informationen aus erster Hand“ ist ein wichtiger Meilenstein und soll Menschen auf die bestehende Problematik aufmerksam machen und die Achtsamkeit fördern.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.icom-oesterreich.at
Allgemeine Informationen:
http://www.bundeskriminalamt.at

 

 

 

 

 

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