"Salzburg für alle" - Stadt Salzburg startet Etappenplan

 

erstellt am
28. 02. 17
13:00 MEZ

Stadt Salzburg setzt klare Schritte bei Umsetzung der Barrierefreiheit
Salzburg (stadt) - „Als Stadt Salzburg wollen wir ein klares Zeichen setzen, dass wir die Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen“, hält Magistratsdirektor Martin Floss fest. „Wir sind nach Graz die zweite Landeshauptstadt in Österreich, die hier ganz konkrete Schritte setzt.“ „Als Vorsitzende des Behindertenbeirates der Stadt Salzburg ist es für mich keine Frage ob, sondern wie wir die Behindertenrechtskonvention in Salzburg umsetzen können“, erklärt Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer.

Dieser konkrete Fahrplan wird nun in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Menschenrechte der Universität Salzburg und dem Büro „planwind“ erstellt. „Bei diesem Etappenplan liegt der Fokus auf den Kompetenzen der Stadt Salzburg. Dort wo wir Handlungskompetenz haben, wollen wir auch tätig werden“, so der Magistratsdirektor.

Stadt Salzburg setzt schon seit Jahren Barrierefreiheit um
Die Stadt Salzburg ist schon seit vielen Jahren bemüht, Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen zu setzen. Dafür hat sie 2012 die Europäische Kommission mit dem internationalen „Access City Award“ für barrierefreie Städte ausgezeichnet.

„Die Stelle der Behindertenbeauftragten, die Einbindung von betroffenen Personen in Form des Beirats für Menschen mit Behinderung, Sensibilisierungsprojekte und eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungen tragen wesentlich dazu bei, weiterhin an einer lebenswerten Stadt für alle zu arbeiten“, so die Behindertenbeauftragte der Stadt Salzburg, Sabine Neusüß.

Ziel des Projektes ist das Erheben der Ist-Situation in der Stadt Salzburg und das Erstellen von Handlungsmöglichkeiten und Lösungsvorschlägen, um die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention weiterhin zu realisieren und noch gezielter umsetzen zu können.

Beirat, Betroffene, Fachpersonen und Interessierte kooperieren
Die Umsetzung des Etappenplans wird in enger Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung und mit Fachpersonen, Betroffenen und Interessierten durchgeführt. Die Beteiligung Betroffener soll in allen Schritten des Projektes sichergestellt werden.

Um eine objektive und professionelle Aufnahme aller Daten zu gewähren, wird das Projekt von externen Projektpartner*innen wissenschaftlich begleitet.

Projektpartner*innen sind einerseits das Österreichische Institut für Menschenrechte der Universität Salzburg, vertreten durch Prof. Dr. Reinhard Klaushofer und Dr. Robert Krammer, andererseits durch Dr.in Heidrun Wankiewicz vom Büro „planwind“, www.planwind.at

Institut für Menschenrechte begleitet Projekt wissenschaftlich
Das Österreichische Institut für Menschenrechte sieht sich als wissenschaftlicher Begleiter für diese vorbildliche Initiative der Stadt Salzburg.
Grundlage für die wissenschaftliche Begleitung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte sind die in der Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte. Die allgemeinen Grundsätze der Behindertenrechtskonvention sind im Einzelnen:

  • die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung,
  • die Nichtdiskriminierung,
  • die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft,
  • die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit,
  • die Chancengleichheit,
  • die Zugänglichkeit,
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau,
  • die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.


Auf Basis dieser Grundsätze und den detailliert in der Konvention verankerten Rechten wurde ein Fragebogen entwickelt. An Hand dessen wird in Interviews mit Selbstvertreter*innen und sämtlichen Führungskräften des Magistrats die Ist-Situation erhoben. Gleichzeitig werden die Gespräche perspektivisch zur Diskussion über Umsetzungsmaßnahmen und Zukunftsszenarien genutzt.

„Barrieren im Kopf erkennen und abbauen“
„Gleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einer vielfältigen Stadt ist das Gesamtziel des Projekts, ganz im Sinne der UN-Konvention.
„Ich sehe meine Aufgabe vor allem darin, mitzuhelfen ,Barrieren im Kopf´ zu erkennen und abzubauen. Dazu werden gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen des Magistrats und den Betroffenen die Ziele und Umsetzungsschritte des Etappenplans erarbeitet“, beschreibt die Planungs- und Gleichstellungexpertin Wankiewicz ihre Rolle im Projekt. Und ergänzend stellt sie fest: „Letztlich geht um eine konsequente Kund*innenorientierung im Verwaltungshandeln gegenüber allen Bewohner*innen der Stadt.“ Die Projektverantwortung liegt bei Mag.a Eva Spießberger und Mag.a Sabine Neusüß vom Beauftragtencenter der Stadt Salzburg.

Kostenaufstellung für das Projekt „Etappenplan“
Kosten in Euro brutto
Österreichisches Institut für Menschenrechte 27.600
Firma Planwind - Dr.in Heidrun Wankiewicz 12.000
Grafik, Druck und Übersetzung
in Leichte Sprache ca. 10.000
GESAMTKOSTEN 49.600

Gesetzliche Grundlage 1:
UN-Behindertenrechtskonvention

Beim „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention) handelt es sich um ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Es wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention im Sommer 2008 ratifiziert (BGBl. III Nr. 155/2008) und die Ratifikationsurkunde am 26. September 2008 in New York hinterlegt.

Seit dem innerstaatlichen Inkrafttreten der Konvention am 26. Oktober 2008 sind Bund (nationale Ebene), Länder (regionale Ebene) und Gemeinden (kommunale Ebene) gleichermaßen verpflichtet, die Konvention in Österreich umzusetzen. Neben der Verwaltung sind sowohl die Gesetzgebung (Bundes- und Landesgesetzgebung) als auch die Rechtsprechung gefordert, Maßnahmen im Einklang mit der Konvention zu setzen bzw.
konventionskonform zu entscheiden.

Entsprechend Artikel 35 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention ist Österreich verpflichtet, den Vereinten Nationen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Konvention in Österreich einen sogenannten Nationalen Aktionsplan, also einen umfassenden Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die Österreich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, wobei auch über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten ist.

Die Erstellung des 1. Staatenberichts erfolgte unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) und auf Basis zahlreicher Fachbeiträge aus dem staatlichen und nichtstaatlichen Bereich. Er ist auf der Homepage des Ministeriums abrufbar.

Gesetzliche Grundlage 2:
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Für die Bereiche Bauen und Verkehr wurden Übergangsbestimmungen erlassen. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für bestehende Bauwerke und Verkehrsmittel war somit erst ab 1. Jänner 2016 in vollem Umfang anzuwenden.

 

 

 

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