Außerordentliche Landesfrauenreferentinnen-
 Konferenz - Präsentation der Beschlüsse

 

erstellt am
07. 03. 17
13:00 MEZ

Linz (lk) - Die außerordentliche Landesfrauenreferentinnen-Konferenz, unter dem Vorsitz der oberösterreichischen Frauen-Landesrätin Birgit Gerstorfer, fand zwei Tage vor dem Internationalen Frauentag, in Linz statt. Schwerpunktthemen wie gesetzliche Frauenquote, Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, Mindestlohn von 1.500 Euro brutto sowie das Thema Einkommensberichte wurden diskutiert. An der Konferenz nahmen auf Einladung der Frauen-Landesrätin Birgit Gerstorfer, Landeshauptfrau-Stv. Dr.in Beate Prettner (Kärnten), Landesrätin Mag.a Martina Berthold, MBA (Salzburg), Landesrätin Mag.a Ursula Lackner (Steiermark), Landesrätin Dr.in Christine Baur (Tirol) sowie die Landesrätin Katharina Wiesflecker (Vorarlberg), teil.

"Damit das frauenpolitische Programm mit dem notwendigen Nachdruck in die Umsetzung gebracht wird und um auch bundespolitische Themenstellungen bearbeiten zu können, habe ich alle Frauen- Landesrätinnen Österreichs sowie die Leiterinnen aller Frauenreferate der oberösterreichischen Bundesländer zu dieser außerordentlichen Konferenz nach Linz eingeladen", so Frauen-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Schwerpunktthema: Gesetzliche Frauenquote
Ein inhaltlicher Schwerpunkt war, die Repräsentation von Frauen in privatwirtschaftlichen Leitungsfunktionen nachhaltig zu erhöhen. Die außerordentliche Landesfrauenkonferenz sieht es als notwendig, verbindliche Zielvorgaben zur Einführung gesetzlicher Maßnahmen zur Umsetzung einer Frauenquote von 40% in privatwirtschaftlichen Leitungsfunktionen festzulegen und die Umsetzung dieser Vorgaben gegebenenfalls durch einhergehender Sanktionsmöglichkeiten zu flankieren.

"Die Forderung an die Bundesregierung ist ein schrittweises, mittelfristiges Strategiekonzept zur Einführung gesetzlicher Maßnahmen zur Umsetzung einer verbindlichen Frauenquote von 40% in privatwirtschaftlichen Leitungsfunktionen in Österreich", ist Gerstorfer überzeugt.

Schwerpunktthema: Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Gerade in den Sommermonaten stehen Eltern in Oberösterreich vor einem schier unlösbaren Problem: Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen passen nicht zur Arbeitsrealität. Im Durchschnitt haben Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich 28,5 Tage im Jahr geschlossen, das sind um sieben Tage mehr als im Durchschnitt aller Bundesländer. Besonders ausgeprägt ist das Auseinanderklaffen zwischen der Realität berufstätiger Eltern und den Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen wie Krabbelstuben (OÖ: 26,3 Schließtage, Ö: 14,6 Schließtage) oder Horten (OÖ: 32,8 Schießtage, Ö: 25,7 Schließtage). Für die gelungene Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelten in Sachen Kinderbetreuung klare Qualitätskriterien, die eine Vergleichbarkeit über die Bundesländergrenzen hinaus ermöglichen (Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf = VIF). Maßgebliche VIF-Kriterien sind eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 45 Stunden (Mo-Fr.) und eine maximale Schließzeit von fünf Wochen im Jahr. Nimmt man das Kinderbetreuungsangebot in Oberösterreich anhand dieser Kriterien unter die Lupe, dann zeigt sich folgendes Bild:

Aufholbedarf bei der Kinderbetreuung:
Mit einem Anteil von 3,6 % an VIF-konformen Betreuungsangeboten ist Oberösterreich Schlusslicht im Bundesländervergleich. Während Wien mit einer Betreuungsquote von 38,7 % im Spitzenfeld liegt, zeigt sich auch ein deutlicher Abstand zur Steiermark, das mit 6,2 % am vorletzten Platz steht. Auch im älteren Segment der drei- bis sechsjährigen Kinder liegt Oberösterreich gemessen an den VIF Kriterien, die eine vereinheitlichte Berechnungsbasis über alle Bundesländer definieren, mit 20,3 % am vorletzten Platz im Bundesländerranking. Hier zeigt sich ein deutlicher Abstand zu Vorarlberg, das mit 10,5 % den letzten Platz belegt. Dass es auch in diesem Bereich Luft nach oben gibt, zeigt wiederum die Benchmark Wien: Hier werden 9 von 10 der drei-bis sechsjährigen Kinder nach VIF-Standards betreut.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit das wirtschaftlich entscheidende Standortkriterium der Familienfreundlichkeit nachhaltig zu verbessern und damit die realen Lebensumstände insbesondere der österreichischen Frauen positiv zu beeinflussen, ersucht die Landesfrauenreferentinnenkonferenz die Bundesregierung,

  • den Ausbau der Elementarbildungsangebote zu forcieren, um mittelfristig eine vollständige Bedarfsdeckung zu erreichen.
  • die erforderlichen finanziellen Mittel für die Länder bzw. Gemeinden für die Schaffung eines VIF- konformen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes sowie für qualitativ vergleichbare Modelle der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen bzw. diese aufzustocken, wie bspw. Tageseltern.


In einem weiteren Schritt fordert die Landesfrauenreferentinnenkonferenz im Rahmen der Finanzausgleichverhandlungen ein Modell auszuarbeiten, um mittelfristig einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in der Gruppe der 0-6 jährigen österreichweit umsetzen zu können, sowie dass auch im Bereich der Schulkinder (6-15 Jährigen) die vollständige Bedarfsabdeckung umgesetzt wird.

"Der Hebel, damit Beruf und Familie für die Oberösterreicherinnen besser gelingen, liegt in der Vereinbarkeit. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das Fundament für mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Die Arbeitsmarktintegration hat maßgeblichen Einfluss auf die soziale Absicherung von Frauen, besonders wenn ich an Pensionen oder Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe denke, die für Frauen aufgrund ihres niedrigeren Einkommens weitaus geringer ausfallen, als für Männer", so Gerstorfer.

Schwerpunktthema: Mindestlohn von 1.500 Euro brutto
Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Umsetzung eines Stufenplans für einen flächendeckenden Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro bis 30.6.2017. Gleichzeitig wird im 1. Halbjahr 2017 ein gesetzlicher Vorschlag vorbereitet. Die Landesfrauenreferentinnenkonferenz unterstützt den vereinbarten "Stufenplan" der Sozialpartner für einen Mindestlohn von 1.500 Euro. Die Anhebung der Mindestlöhne auf zumindest 1.500 Euro brutto auf Vollzeitbasis ist gerade für berufstätige Frauen von Bedeutung. Insgesamt verdienen in Österreich mehr als 300.000 Beschäftigte auf Vollzeitbasis weniger als 1.500 Euro, rund 2/ 3 der Betroffenen sind Frauen. Laut dem aktuellen Einkommensbericht des Rechnungshofes erzielen Frauen auch bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung in Österreich nur ein Medianeinkommen von 82% des Männermedianeinkommens. Dieses Lohngefälle setzt sich im Alter fort, sodass Frauen mit einer deutlich niedrigeren Pension rechnen müssen. Dies impliziert eine - ebenfalls vielfach belegte - erhöhte Armutsgefährdung von Frauen, die gerade bei Alleinerzieherinnen mit 31% ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Die Landesfrauen- referentinnenkonferenz ersucht und unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit den SozialpartnerInnen, weitere Maßnahmen zu setzen, auf kollektivvertraglicher und notwendigenfalls auch gesetzlicher Basis in einem ersten Schritt einen flächendeckenden Mindestlohn von 1.500 Euro brutto auf Vollzeitbasis zu realisieren und mittelfristig den Mindestlohn auf 66% des Medianeinkommens Österreichs anzuheben (Euro 10,-/ Std.) und die geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede damit wirksam zu begrenzen.

" Dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Umsetzung eines Stufenplans für einen flächendeckenden Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro arbeitet", begrüßt die Frauen- Landesrätin Gerstorfer. Der Mindestlohn ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit und ein Beitrag zur Armutsbekämpfung speziell auch für Alleinerziehende", führt Gerstorfer weiter aus.

Schwerpunktthema: Einkommensberichte
Geschlechterspezifische Lohnunterschiede sind gerade in Österreich in besonderem Ausmaß vorhanden, wie auch internationale und europäische Vergleichsstudien belegen. Mit der 2011 geschaffenen gesetzlichen Grundlage zur Erstellung von Einkommensberichten wurde ein erster wichtiger Schritt gesetzt, um bestehenden Lohndiskriminierungen durch Transparenz entgegen zu wirken. Zwar haben die Einkommensberichte ein Stück weit dazu beigetragen, das Thema Gehalt aus der Tabuzone zu holen, jedoch sind die gesetzlich normierten Vorgaben nicht weitreichend genug, um einen nachhaltigen Effekt einer Reduktion geschlechterspezifischer Gehaltsunterschiede zu erzielen.

Die Landesfrauenreferentinnenkonferenz ersucht die Bundesregierung Vorschläge für eine Novellierung der entsprechenden Grundlagen im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit und Veröffentlichung der Daten zur Erlangung der erforderlichen Transparenz der Einkommensberichte zu erarbeiten.

" Das Thema " Einkommensbericht" wirft im Kontext des Personalmanagements von Unternehmen viele Fragen auf und erzeugt Unsicherheiten und im schlimmsten Falle Ablehnung und Widerstand, dem soll mit den neuen Informationsleistungen von KOMPASS, dem Kompetenzzentrum für Karenz und Karriere, entgegengewirkt werden", betont Frauen-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

 

 

 

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