Bundesländer bekennen sich zur
 Stärkung der Primärversorgung

 

erstellt am
17. 03. 17
13:00 MEZ

Konferenz der Gesundheitslandesräte tagte in Innsbruck
Innsbruck (lk) - Die am am 16.03. im Landhaus in Innsbruck tagenden Gesundheits- landesrätInnen der Bundesländer befassten sich mit dem Thema der Primärversorgung, die im Zuge der Gesundheitsreform in Österreich gestärkt und ausgebaut werden soll.

LR Bernhard Tilg, Gesundheitsreferent des derzeitigen Vorsitzlandes Tirol der Landeshauptleutekonferenz, gab nach der Konferenz bekannt: „Für die Länder besitzt die wohnortnahe Erstversorgung zur Entlastung der Spitäler ganz besondere Priorität. Im Zuge der Stärkung und des Ausbaus der Primärversorgung geht es vor allem darum sicherzustellen, dass mehrere HausärztInnen, diplomierte Pflegekräfte und TherapeutInnen gemeinsam und aufeinander abgestimmt die PatientInnen betreuen. Die Bundesländer bekennen sich heute in einem gemeinsamen Beschluss dazu, dass neben der ambulanten Fachversorgung die Stärkung dieser Versorgung im Zielsteuerungsvertrag des Bundes 2017-2020 dringlichst zu berücksichtigen ist.“

Die Wahrscheinlichkeit, mit einem gesundheitlichen Problem im Krankenhaus behandelt zu werden, ist in Österreich doppelt bis dreifach so hoch wie in anderen Ländern. Das verursacht der öffentlichen Hand unverhältnismäßige Mehrkosten. „Die Hausärztin und der Hausarzt behalten ihre wichtige Rolle im österreichischen Gesundheitssystem. Ihre Arbeit wird im Rahmen der Primärversorgung aufgewertet. In Zukunft soll der Schwerpunkt nur stärker darauf gelegt werden, dass sich diese MedizinerInnen strukturierter sowie verbindlicher mit anderen HausärztInnen vernetzen und gleichzeitig eng mit anderen Gesundheits- und Pflegeberufen zusammenarbeiten“, erläutert LR Tilg die Arbeitsweise der Primärversorgung.

Auch Spitäler in Evaluierung des neuen Arbeitszeitgesetzes einbeziehen
Außerdem begrüßte die LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz die gemeinsam mit dem Bund geplante Evaluierung der Auswirkungen der Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz. Diese Regelung beschränkt die durchschnittliche wöchentliche Ärztearbeitszeit in den Spitälern auf 48 Stunden.

„Neben den Ländern sollen zusätzlich die Träger der Krankenanstalten direkt in den Evaluierungsprozess eingebunden werden. Von Seiten der Spitäler soll dargelegt werden können, welche unmittelbaren Auswirkungen mit der Umsetzung der Novelle auf Dienstplangestaltung, Leistungsangebote, Personalbedarf und Kostenentwicklung verbunden waren“, erläutert LR Tilg den heutigen Beschluss der Konferenz.

Ebenfalls sei abzufragen, inwieweit die Umsetzung der Novelle sich auf die Ausbildung der ÄrztInnen und den Bereich der Forschung ausgewirkt hat. „Auf Basis dieser für heuer geplanten Evaluierung erachtet die LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz entsprechende Anpassungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes für notwendig“, so Vorsitzender LR Tilg.

Medizinquote an österreichischen Universitäten beibehalten
„Zu viele Ärztinnen und Ärzte aus dem EU-Ausland, die nach dem Studium nicht in Österreich bleiben – diese Gefahr für die medizinische Versorgung der Bevölkerung muss abgewendet werden“, rief Gesundheitslandesrat Tilg die demnächst fällige Entscheidung der EU-Kommission zur Medizinquote in Österreich in Erinnerung.

Die im Vorjahr ausgelaufene Kontingentregelung mit fixen Quoten von 75 Prozent der Studienplätze für InhaberInnen eines österreichischen Reifezeugnisses, 20 Prozent für EU-BürgerInnen sowie fünf Prozent für Drittstaatsangehörige muss für das Medizinstudium weiterhin gelten: Auch die anderen GesundheitslandesrätInnen vertraten auf der Konferenz in Innsbruck diesen Standpunkt. Die Bundesländer ersuchen die Bundesregierung um größtmögliche Unterstützung bei der Verlängerung der Kontingentregelung.

„Ohne die Verlängerung der Kontingentvereinbarung stehen in Zukunft in Österreich genauso wie in Tirol nicht mehr ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung. Der verstärkte Andrang aus dem Ausland würde den einheimischen Nachwuchs für diesen Beruf verdrängen“, befürchtet LR Tilg.

ELGA wird Schritt für Schritt umgesetzt
Ebenso war ELGA Thema der Konferenz: Die elektronische Gesundheitsakte wird plangemäß in den österreichischen Gesundheitseinrichtungen eingeführt. „In Tirol wird dieses Informationssystem bereits in den Landeskrankenhäusern Innsbruck, Hall, Hochzirl und Natters ebenso wie im Bezirkskrankenhaus St. Johann erfolgreich angewendet. Die restlichen Bezirkskrankenhäuser werden ELGA heuer einführen. Die Ausrollung der eMedikation und der Aufbau von eHealth sowie Telegesundheitsdiensten sind weitere wichtige Bausteine in dieser für das österreichische Gesundheitswesen essentiellen Infrastruktur“, informierte LR Tilg abschließend.

 

 

 

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