Verbraucherschutz: Schlichtung mit zwei Gewinnern

 

erstellt am
16. 03. 17
13:00 MEZ

"World Consumer Rights Day" stellt Verbraucherschutz in den Blickpunkt
Eisenstadt (blms) - Anlässlich „World Consumer Rights Days“ informierte Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst am 15.03. über die Aufgaben und Tätigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle. Als Alternative zum Gerichtsverfahren vermittelt diese zwischen KonsumentInnen und Unternehmen mit dem Ziel der einvernehmlichen Streitbeilegung. Die Leistungen sind für die KonsumentInnen kostenlos.

„Unser Alltag wird zunehmend mobiler und digitaler, online getätigte Einkäufe steigen rasant. Diese Entwicklung bedeutet große Chancen und Vorteile, birgt aber auch zahlreiche Risiken für die Konsumentinnen und Konsumenten – etwa bei Gewährleistung, Garantie oder beim Rücktrittsrecht“, warnt Dunst. In vielen Fällen sind – bei einem Gerichtsverfahren auch erhebliche - finanzielle Verluste die Folge.

Leistung kostenlos, Alternative zum Gerichtsverfahren
Als eine von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich hilft die die Schlichtungsstelle KonsumentInnen und Unternehmen im Burgenland, Streitigkeiten rasch und außergerichtlich beizulegen. Grundlage ist das gemäß einer EU-Richtlinie vom Nationalrat im Juli 2015 erlassene Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), mit dem seit Jänner 2016 ein flächendeckendes Netz alternativer Streitbeilegungsstellen errichtet wurde. VerbraucherInnen steht damit eine kostenlose Alternative zum ordentlichen Gerichtsverfahren zur Verfügung.

Neutrale Vermittlerrolle
Die Schlichtungsstelle vermittelt neutral zwischen KonsumentInnen und Unternehmen, führt jedoch keine individuelle Rechtsberatung durch. Sie wird aktiv bei Problemen mit dem Kauf von Waren, Reisen, Handwerkerleistungen, im Falle von Kündigungen von Abos und Mitgliedschaften, Problemen mit Versicherungen und Fremdwährungskrediten oder in Gewährleistungs- oder Garantiefällen. Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig. Das Verfahren wird von unabhängigen und weisungsfreien SchlichterInnen durchgeführt. Voraussetzung für das Tätigwerden der Verbraucherschlichtung ist, dass die KonsumentInnen bereits selbst Kontakt aufgenommen und erfolglos versucht haben, eine Einigung zu erzielen, weiters ein Wohnsitz in Österreich oder einem EWR-Staat. Das Unternehmen muss eine Niederlassung in Österreich haben.

Schlichtungsverhandlung als letzter Schritt
Der Antrag kann via http://www.verbraucherschlichtung.at. per Mail office@verbraucherschlichtung.at oder per Post an
Verein Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Mariahilfer Straße 103/1/18
1060 Wien
oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden. In einem ersten Schritt erfolgt der Austausch von Stellungnahmen und Lösungsvorschlägen. Wird keine Einigung erzielt, folgt ein Vermittlungsversuch auf telefonischem oder schriftlichem Weg; gibt es auch dann keine Einigung, kommt es zur Schlichtungsverhandlung.

Interessen beider Seiten werden gewahrt
Ein Verfahren darf längstens 90 Tage dauern, es hemmt Fristen, sodass es zu keiner Verjährung kommt. „Im Schnitt ist ein Verfahren aber innerhalb eines Monats beendet“, sagt Mag. Simon Eder, Leiter der Schlichtungsstelle für das Burgenland. „Wesentlich ist, dass die Interessen beider Seiten gewahrt werden. Bei einem Gerichtsverfahren gibt es immer einen Verlierer“. Die weiteren Vorteile: Die Problembesprechung findet im vertraulichen Rahmen statt, liefert eine neutrale rechtliche Einschätzung und übt für Verbraucher auch eine „Dolmetscherfunktion“ aus; für Unternehmen wird zudem die Kundenzufriedenheit erhöht.

Burgenland: 66.000 Euro für Konsumenten erzielt
Rund 470 Fälle hat es im Jahr 2016 österreichweit gegeben, im Burgenland 21. Eder wünscht sich eine Erhöhung der Fallzahlen auf 1.000. Die Einigungsquote liegt im Burgenland mit 71 % über dem Bundesschnitt von 65 %. Österreichweit konnten von den Schlichtungsstellen rund 330.000 Euro an Geldwert für die Konsumenten herausverhandelt werden, im Burgenland immerhin rund 66.000 Euro. Unternehmen können auch Teilnahmevereinbarungen abschließen, mit denen sie sich zur Teilnahme in Schlichtungsverfahren verpflichten. Zu den häufigsten Fällen zählen Fremdwährungskredite, gefolgt von den Bereichen Handel, Reise und Versicherung.

Wertvolle Ergänzung zur Konsumentenschutzberatung
Unterstützende Mitglieder im „Verein Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ sind u.a. die Bundesarbeitskammer, die Finanzmarktaufsicht, das Land Burgenland und das Land Oberösterreich. „Die Schlichtungsstelle ist eine schnelle, kostenlose und effiziente Möglichkeit der Streitbeilegung, sie ist eine wertvolle Ergänzung, jedoch kein Ersatz der Konsumentenschutzberatung des Landes“, betont Dunst. Die Konsumentenschutzberatung führt eine individuelle Rechtsberatung durch und ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Konsumentenschutzfragen. Im Vorjahr registrierte die Konsumentenschutzberatung rund 500 Anfragen, die für ein Verbraucherschlichtungsverfahren in Frage kommen würden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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