1.000 Euro für 1.000 Rückkehrer

 

erstellt am
23. 03. 17
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka und der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Mag. Wolfgang Taucher, stellten am 22.03. am Praterstern in Wien die neue Infokampagne "Freiwillige Ausreise – Ein Neustart mit Perspektiven" vor. Ziel der Kampagne ist es, Asylwerber und Fremde noch gezielter über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und die bestehenden Unterstützungsleistungen zu informieren. Das BFA möchte damit und durch den Ausbau der Rückkehrberatung die freiwillige Rückkehr weiter forcieren.

"Österreich liegt im weltweiten Vergleich auf Platz drei der Top-10-Länderliste bei freiwilligen Ausreisen", sagte der Innenminister. Zur bestehenden Rückkehrhilfe bietet das BFA eine Sonderinitiative an. Die ersten 1.000 Asylwerber, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, erhalten 1.000 Euro als finanzielle Starthilfe, Familien maximal 3.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Antragsstellung auf internationalem Schutz vor dem 15. März 2017 erfolgte. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese finanziellen Unterstützungsleistungen. Außerdem kann man die Leistungen nur einmal in Anspruch nehmen, sollten sie bewilligt werden. "Österreich nimmt mit diesen Maßnahmen im europäischen Vergleich eine Vorreiterrolle ein, da wir damit bereits die aktuellen Empfehlungen des Aktionsplans der EU für den Rückkehrbereich umsetzen. Die freiwillige Rückkehr hat gegenüber der zwangsweisen Rückführung absolute Priorität und Vorrang. Wir möchten daher mit dieser Initiative die freiwillige Ausreise noch attraktiver machen", erklärte BFA-Direktor Wolfgang Taucher.

Neben der Aktion "1.000 Euro für die 1.000 Personen" hat das BFA ein neues Rückkehrhilfeprogramm ("2-Phasen-Modell") entwickelt, das sowohl das alte Modell (max. 370 Euro) als auch das Pilotprojekt "Gestaffelte Rückkehrhilfe" ersetzen wird. Das neue Konzept soll Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, den Neustart erleichtern. Je früher Asylwerber in ihr Herkunftsland zurückkehren, desto mehr Unterstützungsleistungen erhalten sie. Das bedeutet, dass bei freiwilliger Rückkehr im laufenden Verfahren I. Instanz (Phase 1) Asylwerber eine finanzielle Starthilfe von 500 Euro erhalten. Kehren sie hingegen erst nach abgeschlossenem negativem Asylverfahren I. Instanz in ihr Herkunftsland zurück, stehen ihnen nur noch 250 Euro (Phase 2) zu. Auch illegale Fremde fallen bei Vorliegen der Voraussetzungen in Phase 2. Keine Unterstützung gibt es weiterhin für Personen aus den Westbalkanstaaten. Um Missbrauchsfällen vorzubeugen, gibt es zusätzliche Ausschlussgründe wie z. B. ausreichend Eigenmittel, die Unterstützungsleistung wurden bereits bezogen oder die Person hat eine Straftat begangen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rückkehrberatungsorganisationen Caritas und Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) beraten interessierte Personen österreichweit über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr und die verschiedenen Unterstützungsleistungen.

2016 erfolgten insgesamt 10.677 Außerlandesbringungen, davon 5.797 freiwillige Ausreisen (54 %) und 4.880 zwangsweise Außerlandesbringungen (46 %). Von den 5.797 freiwilligen Ausreisen reisten 4.405 Personen im Rahmen einer durch das BFA unterstützten freiwilligen Rückkehr aus dem Bundesgebiet aus. Im Vergleich zum Jänner bis Dezember 2015 gab es damit im Jahr 2016 um 17 Prozent mehr unterstützte freiwillige Rückkehrer. Die Top drei Nationalitäten der freiwilligen Rückkehrer waren der Irak (1.349), Afghanistan (597) und der Iran (567).

 

 

 

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