Airbnb, wimdu & Co: EU-Kommission wird aktiv

 

erstellt am
22. 03. 17
13:00 MEZ

Brüssel/Wien (gemeindebund) - Im Urlaub über Online-Plattformen bei Privaten unterzukommen ist eine immer beliebtere Alternative zum teuren Hotel. Neben der nicht garantierten Qualität und der Verschlimmerung der Wohnungsnot hat der boomende Markt noch viele andere negative Folgen. Die Sache soll nun auf europäischer Ebene geregelt werden.

Egal ob via Airbnb, wimdu oder eine andere Vermittlungsplattform - der Urlaub im Heim eines anderen wird immer beliebter. In Wien gibt es beispielsweise 66.000 Hotelbetten, die derzeit etwa 11.000 Betten von Airbnb gegenüberstehen. Bisher war der Markt für "Home-Sharing" kaum reguliert. Daher gibt es im Gegensatz zur Hotellerie keine Qualitätsgarantie, keine (Sicherheits-) Auflagen und keine Kontrollen.

Vom Preis her ist Home-Sharing unschlagbar. Kommt in der Hotellerie auf fünf Hotelbetten ein Mitarbeiter, braucht man für private Vermietungen keine Mitarbeiter. Für den Arbeitsmarkt bedeutet der Boom daher nichts Gutes. Mittlerweile vermitteln selbst Hoteliers ihre nicht ausgelasteten Zimmerkapazitäten über diese Plattformen.

Schwierig zu regulieren
Jeder, der möchte, kann über die Vermittlungsplattform eigenen Wohnraum bereitstellen. Anbieter wie Airbnb kassieren hierfür sowohl vom Gastgeber wie auch vom Gast eine Gebühr für die "Betriebskosten" bzw. die Zahlungsabwicklung. Das Problem ist, dass Firmen wie Airbnb nur die Plattformen bereitstellen und daher gar nicht unmittelbar als Vermittler auftreten. Daher ist eine Regulierung so schwierig.

Ein weiteres Problem ist mit zunehmender Beliebtheit dieser Plattformen zu erwarten: Viele, die ungenützten Wohnraum haben, vermieten diesen über Airbnb, weil dies einfacher und anonym ist, man sich nicht mit Mietverträgen herumschlagen muss, man flexibel ist und dieser Weg wahrscheinlich auch ertragreicher als ein ordentliches Mietverhältnis ist. Wird der freie Wohnraum aber nicht dauerhaft vermietet, verschlimmert sich dadurch die Wohnungsnot.

Keine Ortstaxe
Für Gemeinden bedeutet das vor allem auch einen Ausfall von Einnahmen. Es wird keine Ortstaxe bezahlt, keine Mitarbeiter bedeutet auch keine Kommunalsteuer usw.. Auch dem Fiskus entgehen damit Umsatz- und Einkommenssteuer.

Drei Bundesländer haben bislang gesetzliche Regelungen getroffen: Wien und Oberösterreich zwingen den Unterkunftgeber wie auch den Diensteanbieter bestimmte Daten an die Behörde zu melden zwecks (in erster Linie) der Einhebung der Gästetaxe. In Niederösterreich gibt es nur für den Unterkunftgeber eine Meldepflicht, nicht jedoch für den Diensteanbieter - das ist zwar besser als keine Regelung, aber dennoch nicht ausreichend. Die große Schwierigkeit ist, dass sich eine Firma mit Sitz in Irland (wie bei Airbnb) schwer dazu zwingen lässt, den Behörden gegenüber völlige Transparenz walten zu lassen. Auch der Tourismusausschuss des Österreichischen Gemeindebundes hat sich schon mit dem Problem befasst.

Europäische Kommission wird aktiv
Da nicht nur Österreich dieses Problem erkannt hat, startete die Europäische Kommission Mitte Februar einen mehrmonatigen Prozess, in welchem Mitgliedstaaten, Gebietskörperschaften und betroffene Interessensvertreter, Erwartungen und Empfehlungen zur Reglementierung der partizipativen Wirtschaften erarbeiten sollen.

Die Kommission vertritt aber die Ansicht, dass es sich um einen innovativen Sektor handelt und es an den Mitgliedstaaten liege, geltendes Recht walten zu lassen. Dennoch war die sogenannte "kurzfristige Beherbergung" ein großes Themenfeld. Immerhin umfasste dieser Bereich 2016 rund 20 Millionen Übernachtungen in der EU. Tenor war, dass zwischen Privaten, die gelegentlich ein freies Zimmer vermieten und professionellen Anbietern unterschieden werden soll. Während private Gelegenheitsvermieter dies weiterhin ohne große Regulierung tun können sollen, sollen professionelle Anbieter ab Überschreiten einer gewissen Einkommensgrenze ähnlichen Regeln unterworfen werden wie Beherbergungsbetriebe. Hier geht es vor allem um Fragen des Konsumentenschutzes, der Sicherheit, um Verknappung von Wohnraum und der Steuergerechtigkeit. Die europäische Hotellerie führte etwa im letzten Jahr 126 Milliarden Euro an den Fiskus ab.

Gemeinden und Regionen wollen einheitliche Lösung
Die aktuelle Situation unterschiedlicher Lösungsansätze in den Mitgliedstaaten und Regionen führt zu einer großen Fragmentierung im Binnenmarkt, welche auch von der Kommission kritisch gesehen wird. Ob bloße Leitlinien auf europäischer Ebene die Fragmentierung stoppen können und sich Plattformen freiwillig unterwerfen, ist allerdings fraglich.

Der Österreichische Gemeindebund hat eine einheitliche Lösung verlangt, denn während die immer zahlreicheren Beispiele von Städten mit maßgeschneiderten Steuerlösungen zwar halbwegs gut funktionieren, bräuchten kleinere Tourismusgemeinden einheitliche Lösungsansätze. Auch der Ausschuss der Regionen forderte, die Diskussion ergebnisoffen zu führen, denn auch die dortigen Debatten hätten einen Bedarf nach einheitlichen Regeln gezeigt.

Am Thema interessierte Gemeinden sind eingeladen, sich mit dem Brüsseler Büro des Österreichischen Gemeindebundes in Verbindung zu setzen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.gemeindebund.at

 

 

 

 

 

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