Mitterlehner vereinfacht Zulassung
 zum Uni-Doktorat für FH-Absolventen

 

erstellt am
22. 03. 17
13:00 MEZ

Aus 30 Verordnungen wird eine einzige – Mehr Klarheit für angehende Doktoranden und Universitäten - Spürbare Verwaltungsvereinfachung durch Streichen von Verordnungen
Wien (bmwfw) - „Wir wollen die Zulassung zum Doktorats-Studium für Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen vereinfachen. Daher reduzieren wir die derzeit 30 Verordnungen auf eine einzige. Damit schaffen wir mehr Klarheit sowohl für die angehenden Doktoranden als auch die Universitäten. Zugleich fördern wir die Durchlässigkeit im System“, sagte Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner am 22.03. anlässlich des Begutachtungsstarts. Anders als in den Vorjahren sind im neuen Verordnungsentwurf sämtliche Fachhochschul-, Master- und Diplomstudien, die zum Doktoratsstudium an den Universitäten berechtigen, angeführt. Die bisherigen 30 einschlägigen Verordnungen werden somit außer Kraft gesetzt.

Die geplante Verordnung listet alle Fachhochschul- Studiengänge übersichtlich nach Studienkennzahl auf und weist auf die entsprechenden technischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder philosophischen Doktoratsstudien der Universitäten hin. „Damit tragen wir zur Deregulierung der Verwaltung bei und erleichtern unseren Fachhochschul-Absolventen den Start in das Doktoratsstudium an einer Universität“, so Mitterlehner.

Seit 2015 wurden im Rahmen des Ausbaus des Fachhochschulsektors 734 Masterstudienplätze in 24 Studiengängen geschaffen. Für diese müssen nun die entsprechenden Doktoratsstudien definiert werden, um die Durchlässigkeit für die Studierenden zu gewährleisten. Insgesamt umfasst der Fachhochschulsektor derzeit rund 15.000 Studierende in Master-Studiengängen. 2015/16 haben 5.000 Studierende ihr Studium abgeschlossen, die sich somit für ein weiterführendes Doktoratsstudium an einer Universität qualifizieren.

 

 

 

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