Qualitätsschub mit neuem Kärntner Heimgesetz

 

erstellt am
21. 03. 17
13:00 MEZ

LHStv.in Prettner: Neues Kärntner Heimgesetz in heutiger Regierungssitzung beschlossen – Damit einher geht ein nie dagewesener Qualitätsschub
Klagenfurt (lpd) - Verpflichtendes Qualitätsmanagement, Zutrittsrecht beim Verdacht von illegalen Pflegeeinrichtungen, Bewilligung innovativer Projekte, Festsetzung von Mindeststrafen und von „empfindlichen“ Höchststrafen: Mit dem neuen Kärntner Heimgesetz, das am 21.03. in der Regierungssitzung beschlossen wurde, ist ein wichtiger und zukunftsweisender Schritt gelungen ist. „Die Herzstücke der Neuerungen bedeuten einen nie dagewesenen Qualitätsschub“, sagt dazu Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner.

Tatsächlich wird mit dem neuen Kärntner Heimgesetz die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in ausnahmslos allen Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen vorgeschrieben. „Das heißt, dass die Freiwilligkeit in diesem Bereich Geschichte ist“, so Prettner. Um die Qualität in den Kärntner Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu verbessern, hat sie bereits im Jahr 2015 eine Qualitätsoffensive gestartet. 35 Einrichtungen haben seither ihre Qualitätsschulungen abgeschlossen, 15 Häuser sind aktuell im Schulungsprozess. Das Land fördert diese Ausbildung mit 4.980 Euro pro Heim. „Das entspricht den Schulungskosten für zwei Prozessmanagerinnen und -manager sowie zwei Prozessmoderatorinnen und -moderatoren“, sagt Prettner. Mit der Qualitätsoffensive nimmt Kärnten eine österreichweite Vorreiterrolle ein.

Eine Vorreiterrolle wird Kärnten auch mit der Novelle einnehmen, die die Bewilligung von sogenannten „innovativen Projekten“ (befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption) ermöglicht. „Fakt ist: Gerade die Pflegewissenschaft führt laufend zu neuen Erkenntnissen und damit zu neuen Pflegekonzepten und Betreuungsformen. Diese Innovationen möglichst unbürokratisch zu erlauben, ist Ziel dieser Novellierung“, sagt die Gesundheitsreferentin.

Eine weitere Neuerung sieht die Realisierung einer Pflegedatenbank vor: Jede Pflegeeinrichtung ist fortan verpflichtet, ihre Belegsituation laufend in einer zentralen Datenbank bekanntzugeben. „Damit kann das Land die Pflegeversorgung der Kärntner Bevölkerung bedarfsgerecht und kosteneffizient steuern“, meint Prettner.

Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes sind: Überprüfungsmöglichkeit einschließlich des Zutritts durch Befehls- und Zwangsgewalt beim Verdacht auf illegal betriebene Pflegeeinrichtungen und Erhöhung der Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen. Bis dato sind weder Mindeststrafen noch erhöhte Strafen im Wiederholungsfall erlaubt. Das neue Gesetz legt nun einen Strafrahmen von mindestens 3.000 bis 30.000 Euro vor. „Die Strafe soll sehr wohl spürbar sein, denn nur so kann sie abschreckend wirken“, ist Prettner überzeugt. Überzeugt ist sie auch davon, dass das neue Kärntner Heimgesetz die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt hat.

 

 

 

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