NÖ Beschluss über Kündigung der
 Ländervereinbarung zur Sozialhilfe

 

erstellt am
21. 03. 17
13:00 MEZ

LR Schwarz: Langfristige Planung bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und kommt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugute
St. Pölten (nlk) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 21.03. die Kündigung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe beschlossen. Die zuständige Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz zum Beschluss: „Wir haben die angekündigten Maßnahmen nun rasch zur Umsetzung gebracht und heute gemeinsam beschlossen, dass das Land Niederösterreich die viel diskutierte Vereinbarung kündigen wird, so wie es einige Bundesländer bereits getan haben. Ich begrüße sehr, dass wir diesen Beschluss gemeinsam mit der SPÖ fassen konnten.“

Die Vereinbarung besagt, dass bei Übersiedelung in ein anderes Bundesland das „alte“ Bundesland Leistungen der Sozialhilfe zahlen muss, sofern sich die Hilfeempfängerin bzw. der Hilfeempfänger in den letzten Monaten vor Gewährung der Hilfe für mindestens fünf Monate hier aufgehalten hat. „Langfristiges Denken und Planung bedeutet vor allem in Sachen Mindestsicherung einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand. Diese Entscheidung kommt schließlich jedem einzelnen niederösterreichischen Steuerzahler zugute“, bekräftigt Schwarz.

 

 

 

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