Justizausschuss schickt Reform des
Privatkonkurses in Begutachtung

 

erstellt am
03. 04. 17
13:00 MEZ

Auch Familien- und Verfassungsausschuss trafen sich am Rande der Plenarsitzungen
Wien (pk) - Neben dem Innenausschuss, der die Beratungen über den von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzesantrag zum Versammlungsgesetz in Begutachtung geschickt hat, tagten am Rande der beiden Plenartagungen von am 30. und 31.03. auch der Familienausschuss, der Justizausschuss und der Verfassungsausschuss. Mit der Novelle zum Versammlungsgesetz wollen SPÖ und ÖVP der Regierung die Möglichkeit in die Hand geben, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich zu verbieten.

Der Justizausschuss beschloss, das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 einer Ausschussbegutachtung zu unterziehen. Weit über hundert Stellen – von den Ministerien und Landesregierungen über Gerichte und rechtswissenschaftliche Fakultäten bis hin zu Jugend- und Familienvertretungen sowie Kammern und NGOs – werden eingeladen, bis zum 5. Mai 2017 Stellungnahmen abzugeben. Alle einlangenden Stellungnahmen sollen auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden. Die Regierungsvorlage bringt eine Reform des Privatkonkurses und verfolgt dabei das Ziel, Menschen, die wirtschaftlich scheitern, eine Chance auf einen raschen Neustart zu geben. Hauptpunkte sind dabei die Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf drei Jahre und der Entfall der Mindestquote von 10%.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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