Bundesrat genehmigt Reform der Sachwalterschaft

 

erstellt am
07. 04. 17
13:00 MEZ

Erwachsenenschutzgesetz folgt Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen
Wien (pk) - Nach dem einstimmigen Beschluss des Bundesrats vom 06.04., gegen das Erwachsenenschutzgesetz keinen Einspruch zu erheben, ist die Reform der Sachwalterschaft nun parlamentarisch unter Dach und Fach. Die Neuregelung, die vor allem die Autonomie der vertretungsbedürftigen Personen in den Mittelpunkt stellt, wurde von allen Fraktionen als Paradigmenwechsel begrüßt. Justizminister Wolfgang Brandstetter versicherte auf Bedenken der Opposition hinsichtlich der Kosten, die Finanzierung sei auf absehbare Zeit gesichert, zumal dem Ministerium die Möglichkeit offen stehe, auf Rücklagen zuzugreifen.

Das Gesetz regelt die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen. Angeboten werden nun vier auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittenen Modelle der Vertretung – die gerichtliche Erwachsenenvertretung durch einen Sachwalter, die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch Angehörige, die gewählte Erwachsenenvertretung sowie die Vorsorgevollmacht. Leitgedanke der Reform ist es dabei, die Selbstbestimmung, soweit wie möglich aufrechtzuhalten.

Paradigmenwechsel nach dem Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen
Das Gesetz trage dem Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen Rechnung und stelle Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe in den Mittelpunkt, unterstrich Gregor Hammerl (V/St). Ausdruck des neuen Zugangs ist es nach Meinung des ÖVP-Bundesrates vor allem auch, dass nun vier auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Vertretungsarten zur Wahl stehen und keines dieser Modelle automatisch zum Verlust der Geschäftsfähigkeit führt. Ein Paradigmenwechsel weg von der Entmündigung und hin zur Ermächtigung sei hier gelungen, pflichtete ihm Martin Weber (S/St) bei, der zudem die regelmäßige Kontrolle der Notwendigkeit der Sachwalterschaft sowie die Ausdehnung des Gesetzes auf Heime zur Pflege von Kindern und Jugendlichen begrüßte. Ähnlich positiv äußerte sich auch Martin Raml (F/O), wenngleich der FPÖ-Bundesrat noch offene Fragen hinsichtlich der Kosten ortete und vor bürokratischem Aufwand im Zusammenhang mit den regelmäßigen Kontrollen warnte. Ewa Dziedzic (G/W) verknüpfte ihre Zustimmung ebenfalls mit der Mahnung an das Ministerium, nun für die nötige Finanzierung zu sorgen, damit das Gesetz auch tragfähig werden könne.

Brandstetter: Finanzierung auf absehbare Zeit gesichert
Das Gesetz reagiere auf Fehlentwicklungen der letzten Jahre und stelle den Menschen in den Mittelpunkt, bestätigte Justizminister Wolfgang Brandstetter. Die Finanzierung sei auf absehbare Zeit gesichert, der Mehraufwand könne aus den Rücklagen des Ressorts bedeckt werden. Es liege darüber hinaus am Parlament, gegebenenfalls die entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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