Große Mehrheit stimmt Novelle zum
 Wirtschaftskammergesetz 2017 zu

 

erstellt am
07. 04. 17
13:00 MEZ

Teile der Reform WKO 4.0 erfordern Änderung des Wirtschaftskammergesetzes – zudem Präzisierungen bei WK-Aufgaben und Begutachtung vorgenommen
Wien (pwk) - Die digitale Revolution hat deutliche Auswirkungen auch auf Verwaltung und Selbstverwaltung und erfordert Veränderungen und Weiterentwicklungen, teils eine Neuaufstellung und Reorganisation auch der Wirtschaftskammerorganisation. Um die damit verbundenen Herausforderungen in Angriff zu nehmen, hat das Wirtschaftsparlament der WKÖ am 06.04. mit klarer Mehrheit das Reformprojekt WKO 4.0 angenommen. Etliche der beschlossenen Maßnahmen können jedoch nicht im autonomen Bereich der Wirtschaftskammerorganisation alleine umgesetzt werden, sondern bedürfen einer Änderung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG). Einen entsprechenden Beschluss hat das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heute, Donnerstag, gleich im Anschluss an die Zustimmung zur Reform WKO 4.0 mit großer Mehrheit getroffen.

Eine Änderung des WKG erfordern insbesondere Reformteile wie etwa die Änderungen bei der Kammerumlage 1 (z.B. degressive Hebesatz-Gestaltung, Freistellung von Investitionen ab 2019), die Überantwortung der Rechtsformstaffelung in die Autonomie der Fachorganisationen, die Abschaffung der Mehrfach-Grundumlagenpflicht, die beschlossenen Erleichterungen für Gründer bei der Grundumlage – fixiert wurde eine Befreiung im ersten Jahr. Zudem wurden im Rahmen der jetzigen WKG-Novelle einige anderen Bestimmungen ergänzt. Herwig Höllinger, Generalsekretär-Stellvertreter der WKÖ, nannte hier etwa Klarstellungen im Begutachtungsrecht der Wirtschaftskammerorganisation (erstreckt sich z.B. auch auf Verordnungen sowie andere generelle Rechtsakte aus der mittelbaren Bundesverwaltung, die Interessen bzw. Vertretungsbefugnisse der WKO betreffen). Weiters enthalten in der WKG-Novelle sind etwa eine Präzisierung der WK-Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und eine Anpassung der Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit.

Der nunmehr mit großer Mehrheit vom Wirtschaftsparlament abgesegneten Novelle des Wirtschaftskammergesetzes 2017 ging ein organisationsweites Begutachtungsverfahren voran. Bestehende Änderungswünsche wurden so weit wie möglich berücksichtigt, betonte Generalsekretär Höllinger. Der Entwurf der WKG-Novelle 2017 wird nun der parlamentarischen Beschlussfassung zugeführt.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at