Gleitsmann: 24-Stunden-Betreuung
 ist wesentliche Stütze für Betroffene

 

erstellt am
14. 04. 17
13:00 MEZ

Klare Spielregeln bei Vermittlung bereits gesetzlich vorhanden – Leistbarkeit der Personenbetreuung durch höhere Förderungen sicherstellen
Wien (pwk) - „Die 24-Stunden Betreuung ist der Hauptpfeiler des heimischen Betreuungssystems. Das Mobilmachen gegen dieses gut funktionierende System geschieht willkürlich, denn über neue Regelungen der Vermittlung und eigene Aus- und Weiterbildungsangebote wurde ein guter Weg der Qualitätssicherung gefunden“, betonte der Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ, Martin Gleitsmann, am 13.04. Zudem wurde gesetzlich bereits eine Trennung der Vermittlung von der eigentlichen Personenbetreuung beschlossen, die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenen Gewerbe "Organisation von Personenbetreuung" zugeführt. „Im Zuge der gewerblichen Trennung wurden Ausübungs– und Standesregeln auch für Vermittlungsagenturen geschaffen, die von Vermittlungsagenturen einzuhalten sind. So ist beispielsweise vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages eine Erhebung des Betreuungsbedarfs und der Betreuungssituation vorzunehmen.“, so Gleitsmann.

Was die Leistbarkeit dieser, für die Betroffenen sinnvollen Betreuung betrifft, gelte es, die Förderhöhen der Personenbetreuung zu überdenken. „Denn vielfach kommen Familien an ihre finanziellen Grenzen, wenn der Wunsch nach Betreuung in den eigenen vier Wänden besteht. Hier ist das Sozialministerium am Zug. Es gilt zu einer höheren und gerechteren Förderung jener Person zu kommen, die zu Hause betreut werden“, so Gleitsmann, der darauf verwies, dass qualifizierte Betreuung durch Fachkräfte für die Betroffenen bezahlbar bleiben müsse, gleichzeitig aber die Tagessätze für die Personenbetreuer den Leistungen angemessen sein müssten. Wer eine entsprechende Betreuung auf unselbständiger Basis fordere, müsse bedenken, dass aufgrund der derzeit geltenden Arbeitszeitregelungen drei Betreuungspersonen statt einer für einen Betreuungsfall nötig sind. "Forderungen nach verpflichtender Anstellung von BetreuerInnen würden nur dazu führen, dass sich – vor derzeitigen Stand aus gesehen - Pflege deutlich verteuern wird. Das kann nicht im Sinne der Beteiligten sein“, so Gleitsmann abschließend.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at