WK Wien: Gründen wird einfacher -
 Keine Gebühren für GmbHs ab 2018

 

erstellt am
12. 04. 17
13:00 MEZ

Entfall der Gebühren für GmbHs bei elektronischer Gründung über das Unternehmensserviceportal – Inkrafttreten der Novelle zum GmbH-Gesetz am 1. Jänner 2018
Wien (wkw) - Weniger Bürokratie, vereinfachte Verwaltung und mehr elektronische Kommunikation - in Zukunft werden Unternehmen mit Handysignatur oder Bürgerkarte gegründet. Sowohl Einzelunternehmen als auch Standard-GmbHs mit Mustersatzung und nur einem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer können mit der elektronischen Signatur über das Unternehmensserviceportal http://www.usp.gv.at gegründet werden. Die Beiziehung eines Notars bei GmbH-Gründungen ist nicht mehr zwingend erforderlich. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, den Gründungsprozess zu beschleunigen und verbilligen, umgesetzt. Um Geldwäsche, Sozialbetrug und andere Formen von Wirtschaftskriminalität vorzubeugen, ist für GmbH-Gründer eine physische Identifizierung im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage durch die Banken vorgesehen.

Die weiteren Schritte im Gründungsprozess, wie etwa die Inanspruchnahme der Neugründungs- Förderung, werden in Zukunft elektronisch über das Unternehmensserviceportal erfolgen können. Auch UID Nummern werden automatisch geprüft und vergeben. Wer bei der Firmengründung dennoch auf einen Notar zurückgreift, wird in Standardfällen einen deutlich geringeren Tarif zahlen. Laut Erläuterungen zum Gesetzentwurf sind rund 38 Prozent der ca. 10.000 jährlichen GmbH-Gründungen Standard-Gründungen.

"Die Digitalisierung im elektronischen Rechtsverkehr ist nicht aufzuhalten. Die Vereinfachung der Firmengründung ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien.

 

 

 

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