Schwarzer fordert Nachbesserungen
 der Europäischen Energieunion

 

erstellt am
11. 04. 17
13:00 MEZ

Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sind mit Klimaschutz gleichrangig zu setzen - Investitionslähmung muss beseitigt werden
Brüssel/Wien (pwk) - Die WKÖ unterstützt die verstärkte Harmonisierung im Bereich Energiepolitik auf dem Weg zu einer Europäischen Energieunion. Das Zusammenrücken der Mitgliedstaaten hilft, die hochgesteckten Energie- und Klimaziele zu erreichen und die dafür aufzuwendenden Kosten einzugrenzen. Jedoch: „Es sind noch wichtige Nachbesserungen bei den Verhandlungen um das Paket „Clean Energy For All Europeans“ notwendig. Brüssel darf nicht das Recht erhalten, auch bei der Zielumsetzung mitzuregieren. Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit dürften nicht ins Hintertreffen geraten. Weiters muss die EU zum Teil selbst geschaffene Investitionshindernisse beseitigen“, forderte Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), am 11.04. vor Journalisten in Brüssel.

Fokus auf Emissionsminderungen
Nach der neuen Governance-Verordnung könnte die Kommission de facto Weisungen erteilen und damit die nationale Energiestrategie umschreiben. Dies ist äußerst kritisch zu sehen. „Die Mitgliedstaaten benötigen Spielräume, um die fünf Dimensionen der Energieunion bestmöglich und ausgewogen zu erreichen. Der Kommission das letzte Wort einzuräumen, wenn Zielkonflikte auftreten, ist abzulehnen“, so Schwarzer. Im Zusammenhang mit dem Paket würden zwar immer wieder die Versorgungssicherheit und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit als Ziele der EU anerkannt. „Tatsächlich wird der Fokus in den vorgeschlagenen Rechtsakten aber auf Emissionsminderungen gelegt. Unbestritten werden für die Versorgungssicherheit und in weiterer Folge für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fossile Energieträger noch geraume Zeit notwendig sein. Im heuer besonders kalten Winter hätte die Stromversorgung in Österreich und Mitteleuropa ohne sie nicht mehr kontinuierlich sichergestellt werden können,“ hält Schwarzer fest.

Investitionen in die Energiewende durch rechtliche Hindernisse blockiert
Auch dürften nicht länger die Augen davor verschlossen werden, dass Investitionen in die Energiewende im großen Stil durch rechtliche Hindernisse blockiert werden: „Seien es Naturschutzvorschriften, seien es UVP-Marathonverfahren: Anlagen zur Erzeugung von sauberer Energie werden ebenso wie Leitungs- und Speicherprojekte immer wieder durch Kaskaden von Einsprüchen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Auch Schieneninfrastrukturprojekte, die für den Klimaschutz im Verkehrsbereich wichtig sind, leiden unter mehrjährigen Verfahrensverzögerungen, weil unterm Strich Individualinteressen von Grundstückseigentümern sowie die Habitaterhaltung für ohnedies verbreitete Tiergattungen höher bewertet werden als das öffentliche Interesse an der Energiewende. Hier müsste die Gesetzgebung auch auf Unionsebene Korrekturen anbringen“, fordert der Energieexperte.

Begrüßenswert ist das Bemühen, die Betriebe als Nachfrager und Anbieter von Energie („Prosumer“) besser in das Gesamtsystem zu integrieren. Das verringert auch die Kosten der Energiewende. „Das vorliegende Energiepaket gibt uns jetzt die Chance, Barrieren abzubauen und Anreize für Investitionen und Abstimmungen mit dem Stromnetz zu schaffen. Bei allen für die Energiewende relevanten Vorhaben sollte rechtlich anerkannt werden, dass sie im öffentlichen Interesse liegen. Zeit- und kostenaufwändige Prüfverfahren, insbesondere bei der sehr komplexen Abwägung der betroffenen Interessen, müssen deutlich verkürzt werden. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag, um die angestrebte nachhaltige Energieunion mit Leben zu erfüllen“, so Schwarzer abschließend.

 

 

 

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