Härtere Strafen für Angriffe auf Öffi-
 Personal passieren Ministerrat

 

erstellt am
04. 05. 17
13:00 MEZ

Sechs Monate bei tätlichem Angriff, bis zu zwei Jahre für Körperverletzung ? Schützt unter anderem Zugbegleiter, Buslenker und Ticketkontrolleure
Wien (bmvit) - Angriffe gegen Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure in der U-Bahn werden in Zukunft härter bestraft. Bei einem tätlichen Angriff drohen bis zu sechs Monate Haft, bei Körperverletzung sogar bis zu zwei Jahre. Ein entsprechendes Gesetz passierte am 03.05. den Ministerrat. "Mit den harten Strafen zeigen wir klar, dass ein Angriff auf das Personal in unseren Öffis kein Kavaliersdelikt ist und ernste Konsequenzen hat", so Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Die neue Regelung wird noch mit September 2017 in Kraft treten.

Um mehr Schutz für Öffi-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen, wurde in der Novelle zum Strafgesetz eigens ein neues Rechtssubjekt geschaffen, nämlich "mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt". Davon profitieren etwa Lenkerinnen und Lenker von Bussen, Zügen, Straßen- und U-Bahnen sowie alle Ticketkontrolleurinnen und -kontrolleure.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at