Wirtschaftskammer sieht im EU-Binnenmarktpaket
 Schritt in richtige Richtung

 

erstellt am
03. 05. 17
13:00 MEZ

Korrekte Anwendung bestehender Instrumente bringt effizientere Hilfe für Unternehmen – neues Binnenmarktinformationstool ist abzulehnen, da es direkt auf Unternehmen zugreift
Brüssel/Wien (pwk) - „Eine Neubelebung und Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts kann maßgeblich dazu beitragen, die Europäische Union zu einem attraktiveren Wirtschafts- und Investitionsstandort zu machen und zu Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen“, betont Heinz Kogler, stellvertretender Leiter der Stabsabteilung EU-Koordination der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zum am 02.05. von der Europäischen vorgelegten Maßnahmenpaket zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarkts. „Wir begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission, das Binnenmarktnetzwerk SOLVIT zu stärken und zu optimieren. SOLVIT hat sich seit Beginn als effizienter Lösungsmechanismus für Europas Unternehmen bei ungerechtfertigten Hindernissen durch Behörden im Binnenmarkt bewährt.“

Die SOLVIT-Center (Servicestellen auf nationaler Ebene, die Unternehmen und Bürgern bei der Durchsetzung von EU-Regeln Unterstützung bieten) und das Enterprise Europe Network, dem auch die WKÖ angehört, sind sehr erfolgreich bei der raschen Beseitigung von Binnenmarktverstößen und sollten ausgebaut werden. „Eine vertiefte Kooperation zwischen SOLVIT und EEN würde positive Synergieeffekte schaffen und KMU einen leichteren und besseren Zugang zu Informationen über den Binnenmarkt ermöglichen“, so Kogler.

Zusätzlich hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zum Binnenmarktinformationstool vorgelegt. Hier möchte die Kommission Unternehmen verpflichten, ihr gezielt auch sensible Daten (z.B. zur Kostenstruktur, zur Preispolitik oder zum verkauften Produktvolumen) zur Verfügung zu stellen. Zudem sind Sanktionen vorgesehen, sollte ein Unternehmen die Informationen nicht bereitstellen.

Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft ist ein derartiger direkter Zugriff auf Unternehmen abzulehnen: „Ein Instrument, das sich ausschließlich auf Unternehmen richtet, wird nicht in der Lage sein, Binnenmarktprobleme in den Griff zu bekommen. Man darf nicht vergessen, dass Binnenmarkthemmnisse vor allem bei (fehlenden) nationalen Umsetzungsmaßnahmen und nicht durch unsere Unternehmen geschaffen werden“, so Kogler. Im Bereich des Binnenmarkts gibt es bereits bestehende Instrumente wie z.B. Binnenmarktbeschwerden, EU-Pilot oder Vertragsverletzungsverfahren, die genutzt werden könnten. Der Fokus zur besseren Umsetzung des Binnenmarktes sollte daher vielmehr auf der intensiveren Nutzung dieser bereits bestehenden Instrumente liegen.

 

 

 

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