Einbürgerungen im ersten Quartal 2017
 um 16,1% auf 2.422 Personen gestiegen

 

erstellt am
16. 05. 17
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - In den ersten drei Monaten des Jahres 2017 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft insgesamt an 2.422 Personen verliehen, darunter 21 Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland hatten. Insgesamt waren es laut Statistik Austria um 16,1% mehr Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (2.086 Einbürgerungen). Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzte sich damit vorläufig fort. Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen ist bereits in Österreich geboren (889 bzw. 36,7%). Die meisten neuen Österreicherinnen und Österreicher waren vor der Einbürgerung Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina (368 Personen oder 15,2%), gefolgt von der Türkei (223), dem Kosovo (166), Serbien (159), Afghanistan (126) und Indien (117). Mehr als die Hälfte der Eingebürgerten 2016 waren Frauen (52,1%), der Anteil der minderjährigen Kinder (unter 18 Jahre alt) betrug 38,3%.

In fünf Bundesländern wurden im ersten Quartal 2017 mehr Personen eingebürgert als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Zuwächse waren in Wien (+52,3% auf 1.069 Einbürgerungen) und in Kärnten (+49,2% auf 97) am deutlichsten, gefolgt von Niederösterreich (+25,2% auf 328) und Salzburg (+18,2% auf 130). Geringere Zunahmen gegenüber dem 1. Quartal 2016 wurden in der Steiermark (+1,5% auf 204) verzeichnet. Die Zahl der Einbürgerungen gingen im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr im Burgenland (-29,7% auf 26), Oberösterreich (-23,7% auf 313), Vorarlberg (-16,4% auf 92) und Tirol (-13,9% auf 142) zurück.

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen im ersten Quartal 2017 erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs: Dieser Anteil machte 1.329 Personen bzw. 54,9% aus. Darunter wurden 844 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, asylberechtigt oder EWR-Staatsangehörigkeit, §11a, Abs. 4), 98 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1). 210 Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) verliehen. Weitere 322 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (13,3%), darunter 311 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1). Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 101 Ehegatten (§16) sowie 670 Kinder (§17) eingebürgert.

Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >

 

 

 

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