Rendi-Wagner begrüßt regionalen Ausbau
 der Gleichbehandlungsanwaltschaft

 

erstellt am
26. 05. 17
13:00 MEZ

Wien (bmgf) - Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die beim Bundeskanzleramt angesiedelt ist, ist eine wichtige Anlaufstelle für Frauen und Männer, die Diskriminierung erfahren haben. "Mit dem Ausbau der Regionalbüros wird der Diskriminierungsschutz deutlich verbessert. Das ist eine wichtige Erleichterung - gerade für Menschen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, also etwa gleichzeitig aufgrund ihres Alters und ihres Geschlechts Nachteile erfahren", so Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner am 26.05.

Bisher waren die Regionalbüros nur für einen eingeschränkten Themenkreis zuständig - für Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt. Das hat sich mit der neuen Verordnung zu den Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft nun geändert. Nun können sich auch Personen regional beraten lassen, die aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden, oder die beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (etwa in Hotels oder Restaurants) Diskriminierungen erfahren haben. Das bringt gerade für Menschen, die von Mehrfachdiskriminierungen betroffen sind, Verbesserungen. Früher konnte etwa eine Person, die aufgrund ihres Geschlechts und ihres Alters diskriminiert wurde, nur für die Geschlechtsdiskriminierung vor Ort Unterstützung erhalten. Für die Altersdiskriminierung musste sie extra nach Wien fahren.

Das hat sich nun geändert. "Gerade Frauen sind oft von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Ältere Frauen, aber auch Frauen mit Migrationshintergrund, lesbische Frauen - die Liste nimmt leider kein Ende - werden im Berufsleben häufig benachteiligt. Es ist gut, dass sie jetzt auch vor Ort eine ganzheitliche Anlaufstelle haben", begrüßt Rendi-Wagner den Ausbau. Das Gleichbehandlungsrecht in Österreich wurde seit der Einführung der Gleichbehandlungsgesetze vor fast 40 Jahren sukzessive ausgebaut.

Während die beim Bundeskanzleramt angesiedelte Gleichbehandlungsanwaltschaft Betroffene unterstützt und berät, ist die beim Frauenministerium angesiedelte Gleichbehandlungskommission ein unabhängiges Entscheidungsgremium. Senate, die unter anderem aus ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnen-Vertretungen zusammen gesetzt sind, befinden über das Vorliegen einer Diskriminierung.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/

 

 

 

 

 

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