Präsentation der Studie "Resilienz
 des Rechts in Krisenzeiten"

 

erstellt am
26. 05. 17
13:00 MEZ

Wien (bmi) - Das Innenministerium beauftragte die Universität Wien mit der Untersuchung, ob in Österreich die Strukturen und Möglichkeiten ausreichen, um auf Krisenfälle rasch und effizient reagieren zu können. Univ.-Prof. MMag. Dr. Eva Schulev-Steindl präsentierte bei der Frühjahrstagung der "Österreichischen Juristenkommission" am 26.05. in Schlögen in Oberösterreich die ALES-Studie "Resilienz des Rechts in Krisenzeiten", die vom "Austrian Center for Law Enforcement Sciences" (ALES) der Universität Wien im Auftrag des Innenministeriums erstellt worden war. Es wurde unter anderem die Frage untersucht, ob die in Österreich vorhandenen Strukturen und rechtlichen Möglichkeiten ausreichen, um bei einem unerwartet auftretenden Krisenfall rasch und effizient reagieren zu können; beispielsweise bei einem Terroranschlag, der den ganzen Staat betrifft. "Im Rahmen der Studie wurden unter anderem die Rechtsordnungen in den Ländern Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Ungarn und der Schweiz verglichen und der österreichischen Rechtslage gegenübergestellt", sagte Mag. Dr. Mathias Vogl, Leiter der Sektion III (Recht) im Innenministerium bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission.

Ergebnis der Studie
Alle untersuchten Rechtsordnungen kennen rechtlich definierte Situationen oder Rahmenbedingungen, beispielsweise Kompetenzverteilungen, Maßnahmen zur Krisenbewältigung oder Kontrollmechanismen. "Die Studie besagt, dass es in der österreichischen Bundesverfassung zwar vereinzelte Regelungen für Krisen gibt, zum Beispiel das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten oder der Landesregierungen auf Länderebene, diese Regelungen aber nur sehr eingeschränkt einsetzbar und in ihrer Reichweite und Detailliertheit mit den fremden Rechtsordnungen nicht vergleichbar sind", sagte Vogl. Was die Grundrechte betreffe, so erscheine die österreichische Rechtslage als hinreichend resilient, betonte Vogl. "Durch Krisenfälle bedingte Eingriffe in Grundrechte lassen sich in der Regel durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip rechtfertigen."

Vorschläge zur Änderung der Gesetzeslage
In der Studie werden Vorschläge aufgezeigt, wie die bestehende Gesetzeslage geändert werden könnte. Unter anderem wäre eine Verfassungsänderung erforderlich, um Regelungen für den Krisenfall gesetzlich zu verankern. Ein neu geschaffenes Krisengesetz könnte Grundlage für die vom Krisenkabinett erlassenen Verordnungen oder Bescheide sein. Außerdem wären bestehende Regelungen des Bundes-Verfassungsgesetzes anzugleichen, etwa die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Beschwerden gegen Verwaltungsakte des Krisenkabinetts.

 

 

 

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