Zivildienst: Rechnungshof mahnt bessere
 Steuerung und Aufsicht durch das Ministerium ein

 

erstellt am
24. 05. 17
13:00 MEZ

Rechnungshofausschuss befasst sich mit Prüfbericht
Wien (pk) - Das Innenministerium habe seine Steuerungs- und Aufsichtsverantwortung in einigen wichtigen Bereichen des Zivildienstes nur ungenügend wahrgenommen, lautete die Kernaussage eines Prüfberichts des Rechnungshofs, der am 23.05. von den Abgeordneten im Rechnungshofausschuss erörtert wurde. Konkret ortete Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker Defizite etwa bei der Konkretisierung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen, dies vor allem hinsichtlich der Qualitätsscherung oder der Sicherstellung der Arbeitsmarktneutralität, sowie insgesamt bei der Kontrolle.

Rechnungshof hält Gründe für unterschiedlich hohe Vergütungssätze für nicht nachvollziehbar
Nach den Angaben des Berichts (III-271 d.B.), der den Zeitraum von 2010 bis 2014 abdeckt, gab der Bund jährlich rund 60 Mio. € für den Zivildienst aus, wobei sich in den vergangenen Jahren sowohl die Anzahl der Zivildiener als auch der Zivildiensteinrichtungen ständig erhöht hat. So nahm seit 2010 die Zahl der Zivildiensterklärungen um 22,7% von 13.817 auf 16.957 im Jahr 2014 zu. Die Anzahl der Einrichtungen erhöhte sich im selben Zeitraum von 1.196 um 18,5% auf 1.417. Die Einrichtungen, in denen der Zivildienst zu leisten war, gliederten sich dabei in drei unterschiedliche Kategorien. Je nachdem, in welcher Kategorie eine Einrichtung tätig war, bekam diese eine Abgeltung vom Bund oder musste eine Vergütung an den Bund zahlen. Einrichtungen der Kategorie 1 – vor allem Rettungsdienste – erhielten monatlich 600 € pro Zivildiener, Einrichtungen der Kategorie 2, die hauptsächlich in der Sozialhilfe tätig sind, erhielten 410 € pro Zivildiener und Einrichtungen der Kategorie 3 – überwiegend Krankenanstalten – hatten pro Zivildiener 130 € monatlich an den Bund zu zahlen. Die Einrichtungen aller Kategorien wendeten für Zivildiener durchschnittlich rund 400 € monatlich auf.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker beanstandete nun vor allem, dass die Gründe für die Einführung der unterschiedlichen Kategorien und die Höhe der Vergütungssätze des Zivildienstgeldes aus den Gesetzesmaterialien und Unterlagen des Innenministeriums nicht nachvollziehbar waren. Die über die 400 € je Monat hinausgehenden Zahlungen waren als Subventionen zu betrachten, heißt es. So beliefen sich die Ausgaben des Bundes für das den Betrag von 400 € übersteigende Zivildienstgeld 2014 auf rund 11 Mio. € bzw. ein Fünftel des insgesamt ausgezahlten Zivildienstgeldes. Kraker verwies zudem auf das Spannungsverhältnis zur gesetzlich normierten Arbeitsmarktneutralität und gab zu bedenken, dass es keinerlei gesetzliche Vorgabe des Ministeriums gebe, diese Arbeitsmarktneutralität schon im Zuge der Anerkennung einer Einrichtung zu berücksichtigen.

In der Debatte zeigten sich Günther Kumpitsch (F) und Martina Schenk (T) irritiert über die je nach Kategorie unterschiedliche Vergütung, während Andreas Hanger (V) Kritik zurückwies, das Rote Kreuz würde eine unverhältnismäßig hohe Abgeltung erhalten. Die Arbeitsmarktneutralität wiederum war Anliegen von Karin Greiner (S) und Sigrid Maurer (G). Durch den Zivildienst sollten keine regulären Jobs gefördert werden, betonte die Grünen-Mandatarin, die zudem auch Qualitätsstandards für die Zivildiensteinrichtungen einmahnte. Josef Schellhorn drängte namens der NEOS auf eine bessere Kontrolle durch die Länder.

Sobotka verteidigt höhere Abgeltung für Einrichtungen des Rettungswesens
Innenminister Wolfgang Sobotka teilte mit, dass drei Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt sind und bei drei weiteren eine Umsetzung vorgesehen ist. Sieben Empfehlungen wurde darüber hinaus durch Erlass nachgekommen. Die höheren Unterstützungsbeiträge für Einrichtungen des Rettungsdienstes begründete der Ressortchef vor allem mit den in diesem Bereich hohen Kosten für die Ausbildung und die Ausrüstung, wogegen der Einsatz eines Zivildieners in der Pflege und in Krankenanstalten ohne Ausbildung möglich sei. Die Kontrollen durch die Länder wiederum stützen sich nunmehr auf einen Erlass des Innenministeriums, der die Pflichten der Zivildiener regelt. Was die Arbeitsmarktneutralität betrifft, versicherte Sobotka mit Nachdruck, es bestehe keinerlei Anlass für Befürchtungen, dass durch den Zivildienst Lohndumping oder ein Verdrängungsprozess auf dem Arbeitsmarkt betrieben werde.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfahl dem Ministerium, die für die Zivildiensteinrichtungen relevanten Kategorien zu evaluieren, um eine Trennung von Abgeltung und Subvention sicherzustellen. Den von Sobotka angesprochenen Erlass begrüßte sie ausdrücklich.

Der Bericht wurde schließlich einstimmig vertagt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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