Kärnten: Mit neuer Landesverfassung
 auch Abschaffung des Proporzes beschlossen

 

erstellt am
02. 06. 17
13:00 MEZ

LH Kaiser: “Historischer Tag in der Geschichte des Bundeslandes Kärnten. Neue Landesverfassung stärkt Demokratie, bringt mehr Transparenz, mehr Kontrolle, mehr Bürgerbeteiligung, Bekenntnis zu slowenischsprechenden Kärntnern.”
Klagenfurt (lpd) “Heute schreiben wir Geschichte! Mit dem Beschluss der neuen Kärntner Landesverfassung setzen wir einen historischen Meilenstein und führen unser Bundeslandes Kärnten in eine neue demokratisch gestärkte Zukunft”, betont Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser den am 01.06. im Kärntner Landtag gefassten Beschluss für eine umfassende Verfassungsreform.

In seiner langjährigen auch parlamentarischen Tätigkeit, habe es viele wichtige Beschlüsse im Landtag gegeben. “Der Beschluss heute, ist aber mit keinem anderen gleichzusetzen und hat heute auch bei mir ein unbekanntes Kribbeln ausgelöst”, beschreibt Kaiser die Bedeutung dieser Demokratiereform, mit der die Zukunftskoalition nicht nur ihr zentrales Wahlversprechen einlöst, sondern gleichsam ihr “Meisterstück” abliefert. Der Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassungsreform hält Kaiser entgegen, dass die Zukunftskoalition mit dem klaren Versprechen der Proporzabschaffung in die Wahlauseinandersetzung zur Landtagswahl 2013 gegangen sei, und diese Abstimmung am 03.03.2013 mehr als eindeutig ausgefallen sei.

“Mit dem heutigen Beschluss stärken wir die repräsentative Demokratie in Kärnten und machen sie lebendiger”, so Kaiser. Mit der neuen Landesverfassung gehe nicht nur die Abschaffung des Proporzes, also des längst überholten Systems wonach ab bestimmter Stimmenanzahl alle Parteien automatisch in der Regierung vertreten sind, egal, ob in Regierungsverantwortung oder als Opposition, einher. “Die neue Landesverfassung ist noch viel mehr und bringt auch für die Bevölkerung in Kärnten ganz gravierende, positive Neuerungen”, macht Kaiser deutlich. Durch die klare Trennung von Regierung und Opposition wird auch für die Kärntnerinnen und Kärntner deutlicher und nachvollziehbarer, wer in Kärnten Verantwortung trägt. Es werden die Kontrollrechte des Landtages deutlich gestärkt, wodurch politisches Fehlverhalten in der Regierung, wie es in der Vergangenheit leider zum Nachteil Kärntens des Öfteren an den Tag gelegt wurde, viel eher verhindert werden kann. Es wird für die Kontrolle durch den Landtag deutlich einfacher, Regierungsmitglieder abzuberufen, wenn diese dem Land Kärnten Schaden zufügen sollten. Die Kärntnerinnen und Kärntner erhalten auch deutlich mehr Einfluss auf die Landespolitik, etwa indem die Hürden für Volksbefragungen und Volksbegehren deutlich herabgesetzt werden. Zudem soll der Kärntner Landtag einen eigenen Verfassungsdienst, Bundesräte und EU-Abgeordnete ein Rederecht erhalten. Die Anzahl der Abgeordneten wird mit 36 gleich bleiben - auf einen Abgeordneten kommen umgerechnet über 15.000 Kärntnerinnen und Kärntner.

“Historisch, und ich bin froh, dass es letztlich nach intensiven Diskussionen gelungen ist, ist auch die erstmalige Erwähnung der slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung. Damit kommt auch zum Ausdruck, dass die in der Vergangenheit viel zu oft aus politischen Neidmotiven geschürten und geführten Auseinandersetzungen zwischen Kärntnerinnen und Kärntnern unterschiedlicher Muttersprache, dem Bewusstsein weichen, dass Mehrsprachigkeit im 21. Jahrhundert eine Bereicherung darstellen, und wir alle gemeinsam in einem freien Kärnten leben, für das wir auch gemeinsam gekämpft haben”, so Kaiser, der sich abschließend beim gesamten Kärntner Landtag und allen an der Erarbeitung der Landesverfassung konstruktiv und engagiert Mitwirkenden bedankt.

 

 

 

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