Infowoche zu Erbrecht NEU und
 Vererben für den guten Zweck

 

erstellt am
30. 05. 17
13:00 MEZ

69 gemeinnützige Organisationen informieren bis 08.06. über Vererben für den guten Zweck im Rahmen der Initiative "Vergissmeinnicht.at".
Wien (fundraising) - Im Jänner 2017 ist die umfassendste Erbrechtsreform in Österreich seit 1811 in Kraft getreten. Was beim neuen Erbrecht beachtet werden muss und wie man in seinem letzten Willen auch gemeinnützige Organisationen bedenken kann, thematisiert ab Montag "Vergissmeinnicht.at - die Initiative für das gute Testament" im Rahmen einer großen Informationswoche. Bei Veranstaltungen in Wien, Graz und Klagenfurt informieren Experten von der Österreichischen Notariatskammer in neutraler und umfassender Form. Besucher können dabei gemeinnützige Organisationen, ihre Vertreter und Projekte kennenlernen. Der Eintritt ist frei.

"Bei der Gestaltung eines Testaments entstehen viele Fragen. Durch die mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Änderungen im Erbrecht steigt der Informationsbedarf zu diesem Thema weiter.", erklärt Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria. Obwohl unter den Österreichern vielfach der Wunsch besteht, selbst zu bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Ableben geschieht, haben nur 35% der über 60-jährigen überhaupt ein Testament verfasst (Umfrage des Market- Institutes). Denn Erben zählt bei den Österreichern noch immer zu den Themen, mit denen man sich nicht auseinandersetzen möchte. Insbesondere im Hinblick auf das neue Erbrecht wissen viele Menschen noch nicht, was sich geändert hat und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind. Ebenfalls wissen noch viel zu wenige Menschen, dass man im Testament neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation bedenken kann.

Vergissmeinnicht klärt auf
"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament" lädt daher seit Montag 29.5. gemeinsam mit den 69 teilnehmenden Organisationen aus ganz Österreich zu einer Vielzahl an Infoveranstaltungen ein. "Durch den großen Zuspruch im Vorjahr bieten wir heuer sogar eine verlängerte Infowoche, die sich bis 8. Juni erstreckt.", freut sich Günther Lutschinger. Im Zentrum der Veranstaltungen steht die rechtliche Beratung durch ExpertInnen über die komplexen Fragen des Erbrechts sowie über die Möglichkeit eines gemeinnützigen Testaments. Im Schnitt werden jährlich mittlerweile 50-55 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen in Form von Vermächtnissen gespendet. Rund 14 Prozent der über 40-jährigen können es sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. "Mit der Vergissmeinnicht-Infowoche möchten wir noch mehr Österreicherinnen und Österreicher auf die Möglichkeit, sich über das Leben hinaus für eine wichtige Sache einzusetzen, aufmerksam machen und neutrale Informationen bieten.", so Lutschinger.

Themenabende zu "Erbrecht, Testament und Patientenverfügung" in Wien, Klagenfurt und Graz
Am 29.05. gaben Notarsubstitut Mag. Andreas Tschugguel (Notariat Dr. Beer) sowie Notar Mag. Harald Stockinger im Sommerrefektorium der Salvatorianer (Michaelerkirche) in Wien Einblicke in das Erbrecht. Anschließend findet eine Führung durch die Michaelerkirche und das Sommerrefektorium statt.

Am 30.05. folgt eine Infoveranstaltung im Europahaus in Klagenfurt mit Notarsubstitutin Mag. Katharina Haiden und anschließender Führung durch die aktuelle Ausstellung der Stadtgalerie Klagenfurt "Ordnung und Obsession". Beim Themenabend in Graz informiert Notarsubstitutin Mag. Astrid Leopold im Grazer Glockenspielhaus. Danach wird zur Führung durch die aktuelle Ausstellung des Diözesanmuseums Graz geladen. Den Abschluss bildet ein Infoabend mit Notar Mag. Harald Stockinger und anschließender Führung im mumok - Museum moderner Kunst Wien am 08.06. Die Teilnehmer haben bei den Veranstaltungen die Möglichkeit zahlreiche Organisationen und deren Vertreter persönlich kennenzulernen.

Gemeinnütziges Vererben in Österreich
Für immer mehr Österreicher ist es eine Option, gemeinnützige Organisationen im Testament in Form eines Vermächtnisses zu bedenken. Mit 50-55 Millionen Euro jährlich ist mittlerweile fast jeder 10. Spendeneuro eine Testamentsspende. Begründet werden Spenden an gemeinnützige Organisationen vorwiegend mit dem Wunsch, Gutes zu leisten, aber auch als Mensch in guter Erinnerung zu bleiben. Liegt kein Testament vor und sind auch keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt die Erbschaft an den Staat (2012-2015 über 12 Mio. Euro).

Über Vergissmeinnicht.at
"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament" vereint 69 österreichische gemeinnützige Organisationen. Zusammen mit dem Träger der Initiative, dem Fundraising Verband Austria, und Kooperationspartnern wie der Österreichischen Notariatskammer wollen sie die österreichische Bevölkerung über die Möglichkeit informieren, im Testament neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation zu berücksichtigen. Dahinter steht die gemeinsame Überzeugung, dass man mit einem Vermächtnis für den gemeinnützigen Zweck über das eigene Leben hinaus Gutes tut.

Ein neuer Erbrechtsratgeber zu den Änderungen des Erbrechts und zum Vererben für den guten Zweck kann kostenlos unter 0800 700 111 oder per Email an info@vergissmeinnicht.at bestellt werden.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.vergissmeinnicht.at

 

 

 

 

 

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