Österreich braucht mehr ultraschnelles Breitband

 

erstellt am
09. 06. 17
13:00 MEZ

Bundesminister Leichtfried legt Endbericht der Zwischenevaluierung der Breitbandinitiative 2020 Phase 1 vor
Wien (pk) - Österreich liegt bei der Verfügbarkeit von ultraschnellen Breitbandzugängen unter dem europäischen Durchschnitt. Der nunmehr dem Parlament vorliegende Bericht von Bundesminister Leichtfried über die Zwischenevaluierung der Breitbandinitiative 2020 Phase 1 (III-407 d.B.) weist auf die positiven Wachstums,- Beschäftigungs- und Innovationseffekte von schnellerem Breitband hin und empfiehlt, durch geeignete Maßnahmen einen stärkeren Fokus auf die Nachfrage nach schnellem Internet zu setzen, um die gesamtwirtschaftliche Effizienz der Breitbandförderung zu verbessern. Wichtig sind nach Ansicht der Studie auch insgesamt eine Verkürzung der Dauer des Förderabwicklungsprozesses sowie der weitere Flächenausbau des Glasfasernetzes.

204 Mio. € an Förderungen für den Breitbandbereich bewilligt
Was die Umsetzung des Masterplans der Bundesregierung betrifft, erinnert die von WIK-Consult und dem Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) erstellte Studie, dass für die 2015/2016 initiierte Ausschreibungen Access 1, Blackhaul 1 sowie Leerrohr 1&2 Fördermittel in der Höhe von 293 Mio. € budgetiert waren, die zu fast gleichen Teilen auf die einzelnen Förderschienen entfielen. Die Inanspruchnahme der Programme zeigte sich hingegen relativ unterschiedlich. So wurden die Mittel für Access 1 zweifach überzeichnet und daher zu über 99% abgeholt, während für Blackhaul und Leerrohr nur 71% bzw. 40% der Budgetmittel vergeben wurden. Insgesamt gab es vor dem Start des Förderprogramms 1,9 Mio. förderungsfähige unversorgte Haupt- und Nebenwohnsitze, wobei die größten Versorgungslücken mit jeweils rund 34% in Kärnten und der Steiermark bestanden. Nach der Implementierung der Phase 1 des Breitbandmasterplans können durch die von den Förderungen angestoßenen Projekte in ganz Österreich rund 30% der bisher unversorgten Wohnsitze nun neu versorgt werden. Die Investition pro neu versorgtem Wohnsitz betrug dabei im Bundesdurchschnitt 488 €.

Bei der Vergabe der Fördermittel konnte eine starke Konzentration auf bestimmte Empfänger festgestellt werden. So entfielen mehr als drei Viertel der vergebenen Mittel auf nur drei Fördernehmer, wobei allein der Marktführer A1 Telekom fast 60% für sich in Anspruch nehmen konnte. Besonders ausgeprägt ist die Konzentration auf A1 dabei im Access- und im Blackhaul-Programm.

In Phase 1 wurden insgesamt 204 Mio. € an Förderungen für den Breitbandbereich bewilligt. Davon entfällt fast die Hälfte auf Access 1, etwas mehr als ein Drittel auf Blackhaul 1 und das restliche Fünftel auf Leerrohr 1&2. Die geförderten Projektkosten beziffert der Bericht mit knapp 410 Mio. €. Die durch die Förderungen initialisierten Investitionen wiederum werden mit 503 Mio. € geschätzt, was einen Multiplikator von Förderung zu getätigter Investition in der Höhe von 2,5 ausmacht.

Studie für Verkürzung der Dauer des Förderabwicklungsprozesses
Die bisherige Dauer des Förderprozesses macht nach Ansicht der Autoren der Studie ein Überdenken des zeitlichen Ablaufs erforderlich. Der erste Leerrohr-Aufruf erforderte 19 Monate und der erste Access-Call 13 Monate. Angemessen sei vielmehr eine Gesamtdauer von zehn Monaten von der Eröffnung eines Förderaufrufs bis zum Vertragsabschluss, heißt es. Wesentlichste Ursache für die lange Dauer waren Verhandlungen über die Bedingungen der Zugangsgewährung.

Gezielte Förderung von ultraschnellem Breitband
Grundsätzlich merkt die Studie an, dass die österreichische Breitbandstrategie bisher auf eine evolutionäre Infrastrukturentwicklung hin zu ultraschnellem Breitband bis zur Gigabitkonnektivität angelegt ist. Eine schnelle Verfügbarkeit an gigabit-fähigen Anschlüssen werde auf diesem Weg allerdings nicht zu erreichen sein. Die Autoren empfehlen deshalb die Einrichtung einer zusätzlichen Förderschiene, die speziell auf die Verfügbarkeit von ultraschnellen Breitbandanschlüssen abgestellt ist.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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