Städtebund warnt vor Verbot der
 Direktvergabe bei Öffi-Verkehr

 

erstellt am
19. 06. 17
13:00 MEZ

Wien (rk) - Der Österreichische Städtebund warnte am 18.06. abermals vor einer Neuregelung, Personenverkehrsdienstleistungen künftig verpflichtend auszuschreiben. „Die verpflichtende EU-weite Ausschreibung des städtischen Nahverkehrs würde enorme Kosten und Unsicherheit auf eine der wichtigsten städtischen Infrastrukturen bringen“, warnt Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

Derzeit besteht eine Wahlfreiheit zwischen Direktvergabe an eigene städtische Unternehmen und einer europaweiten wettbewerblichen Ausschreibung. Der Österreichische Städtebund fordert, diese Wahlfreiheit jedenfalls beizubehalten.
VerkehrsexpertInnen: Gleichheitsgrundsatz erlaubt keine Ausnahmen für Fernverkehr

Gegenüber Medien war zuletzt die Rede davon, die Einschränkung der Direktvergabe nur auf den Fernverkehr zuzuschreiben. Dies ist laut städtischer VergaberechtsexpertInnen jedoch nicht zulässig, denn eine solche Differenzierung zwischen Fern-, Nah- und Regionalverkehr sei vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes verfassungsrechtlich nicht haltbar.

Auch technisch sind Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen zwischen Fern- und Nahverkehr kaum voneinander zu unterscheiden.
Selbst wenn das Verbot der Direktvergabe lediglich im Bereich des Fernverkehrs käme, wären davon sowohl die Bundesbahn, als auch alle Landesbahnen/Privatbahnen betroffen.

Aufgrund der engen Verknüpfung des innerstädtischen Verkehrsangebots mit den Verkehrsbestellungen der Länder bzw. des Bundes würden sich erhebliche Änderungen für die städtische Mobilität, die standortbezogene Wertschöpfung und die Arbeitsplatzsituation ergeben.

Städtebund: Wahlfreiheit bei Ausschreibungen muss bleiben!
Derzeit dürfen Städte selbst entscheiden, ob sie die Leistungen der öffentlichen Verkehrsdienste EU-weit ausschreiben und wettbewerblich vergeben, oder damit ein eigenes städtisches Unternehmen beauftragen (In-House-Vergabe) – vergleichbar einer Dienststelle im Magistrat. Derzeit praktizieren das alle großen österreichischen Städte so. „Die eigenen Verkehrsunternehmen der Städte sind heute dem öffentlichen Interesse verpflichtet - nicht der Gewinnmaximierung. Mit unseren städtischen Verkehrsunternehmen sind wir als Städte in der Lage langfristige wirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Und das ist gut so“, erklärt Heidrun Maier-de Kruijff, Geschäftsführerin des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG).

Wenn Öffi-Leistungen im Wettbewerb vergeben werden, dürfen Investitionen gemäß Europarecht nur 10 bis – im Ausnahmefall 22,5 Jahre - steuerlich abgeschrieben werden. Wenn die Städte Straßenbahnen oder U-Bahnen bauen und die Züge dafür anschaffen gelten aber Abschreibungszeiträume zwischen 20 teilweise sogar über 50 Jahre. „Das geht sich für einen gewinnorientierten Anbieter nicht aus,“ erklärt Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger.

Wenn Verkehrsdienstleistungen ausgeschrieben werden und nach Vertragsende der Betreiber wechselt, kommt es oft zu langfristigen Schwierigkeiten – wer übernimmt dann die Verantwortung? „Für eine Stadt wie Graz oder Wien ist unvorstellbar, wenn ein Verkehrsträger, beispielsweise die U-Bahn oder Straßenbahn ausfällt, weil es Probleme beim Betreiberwechsel aufgrund einer Neuausschreibung gibt“, illustriert Weninger.

Gesetzesbeschluss noch vor dem Sommer?
Im Ministerrat vom 07.06. 2017 wurde gleichzeitig mit dem neuen Bundesvergabegesetz auch ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2017), ein Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (Bundesvergabegesetz Konzessionen 2017) und ein Bundesgesetz über die Regelung des Rechtsschutzes für Vergaben des Bundes im Öffentlichen Personenverkehr (Bundesvergaberechtsschutzgesetz
Öffentlicher Personenverkehr) beschlossen. Das Gesamtpaket soll noch vor dem Sommer im Parlament verabschiedet werden.

Zum Verbot der Direktvergabe von (öffentlichen) Personenverkehrsdienstleistungen und Konzessionen soll es im Rahmen der parlamentarischen Behandlung Gespräche mit dem Ziel einer Einigung geben. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats wird am 26.6. über dieses Thema beraten.

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Allgemeine Informationen:
http://www.staedtebund.gv.at

 

 

 

 

 

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