Kurz: Für Folter kann es keine Rechtfertigung geben

 

erstellt am
26. 06. 17
13:00 MEZ

Bundesminister Kurz zum Internationalen Tag gegen Folter
Wien (bmeia) – „Der Schutz vor Folter ist ein absolutes Menschenrecht, Eingriffe in dieses Recht können unter keinen Umständen gerechtfertigt werden“, betonte Bundesminister Sebastian Kurz anlässlich des Internationalen Tags gegen Folter am 26.06. Trotz des international anerkannten absoluten Folterverbots wird Folter nach wie vor in vielen Staaten angewandt. „Österreich und die anderen EU-Mitgliedstaaten verurteilen die Anwendung von Folter aufs Schärfste“, so Sebastian Kurz.

Österreich tritt im Rahmen seiner Menschenrechtspolitik aktiv für Rechtsstaatlichkeit und gegen die Straflosigkeit ein und unterstützt die unabhängigen Überprüfungs- und Präventionsmechanismen der Vereinten Nationen und des Europarats. „Gerade in Zeiten wachsender Angriffe auf die auf den Menschenrechten beruhende multilaterale Ordnung ist die Unterstützung dieser wichtigen internationalen Mechanismen von größter Bedeutung“, so Bundesminister Sebastian Kurz.

Österreich setzt sich für Transparenz im Umgang mit Foltervorwürfen ein und fordert, dass Berichte internationaler Untersuchungsmechanismen nicht unter Verschluss gehalten werden. Wie Finnland, Schweden und Monaco hat sich Österreich 2016 daher entschlossen, einer automatischen Veröffentlichung der Besuchsberichte des Antifolter-Komitees des Europarats zuzustimmen.

Auf nationaler Ebene hat Österreich mit der Umsetzung des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention im Jahr 2012 einen wichtigen Schritt gesetzt und im Rahmen der Volksanwaltschaft einen effektiven nationalen Folter-Präventionsmechanismus mit sechs regionalen Kommissionen und einem Menschenrechtsbeirat geschaffen. „Damit wurde auch die Rolle der Volksanwaltschaft als österreichische nationale Menschenrechtsinstitution weiter gestärkt“, so Sebastian Kurz abschließend.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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