"Staatsfeinde" und "Antanzen"
 im Visier neuer Tatbestände

 

erstellt am
22. 06. 17
13:00 MEZ

Justizausschuss verabschiedet Strafgesetznovelle 2017
Wien (pk) - Der "Staatsfeinde-Paragraph", neue Tatbestände zum Schutz von Öffi-Bediensteten vor tätlichen Angriffen sowie zur Ahndung sexueller Belästigung in einer Gruppe, aber auch die Ausweitung der Notwehr zur Abwehr sexueller Gewalt sind die wesentlichen Punkte einer Strafgesetznovelle 2017, die am 21.06. den Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach passierte. Während die Regierungsparteien die neuen Bestimmungen als Reaktion auf aktuelle kriminelle Entwicklungen begrüßten, kritisierten FPÖ, Grüne und NEOS vor allem den Tatbestand betreffend staatsfeindliche Bewegungen als überschießend und lehnten die Novelle ab. Die Freiheitlichen pochten zudem auf strengere Strafen für straffällige AsylwerberInnen sowie eine separate Unterbringung radikalisierter Häftlinge in den Strafanstalten, konnten sich aber mit ihren Anträgen nicht durchsetzen.

Novelle als Reaktion auf jüngste Entwicklungen der Kriminalität
Mit den neuen Tatbeständen und Verschärfungen im Sexualstrafrecht will die Novelle (1621 d.B.) vor allem auf jüngste Entwicklungen im Bereich der Kriminalität reagieren. So ist etwa ein so genannter "Staatsfeinde-Paragraphen" vorgesehen, der die Gründung von staatsfeindlichen Bewegungen bzw. die führende Beteiligung daran sowie die Ausführung von staatsfeindlichen Handlungen unter Strafe stellt. Strafrechtlicher Schutz vor Gewaltakten soll darüber hinaus in Zukunft auch den MitarbeiterInnen öffentlicher Verkehrsmittel in Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen. Ein eigener Tatbestand ahndet diesbezügliche tätliche Angriffe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe verschärft wird das Strafausmaß wiederum beim Delikt des tätlichen Angriffs auf Beamte.

Neu im Sexualstrafrecht ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe, mit dem die Novelle dem in den Medien als "Antanzen" bezeichneten Phänomen der verabredeten sexuellen Übergriffe gegen Frauen bei Massenveranstaltungen entgegenwirken will. Zu einer Entschärfung kommt es hingegen beim so genannten Sexting. So soll das Versenden und der Besitz von erotischen Selfies unter Jugendlichen nicht mehr unter den Tatbestand der Kinderpornographie fallen. Eine wesentliche Neuerung bringt die Vorlage auch bei den Rechtfertigungsgründen, zumal nunmehr die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt wird. Notwehr ist somit auch zur Abwehr sexueller Gewalt zulässig.

Die Novelle schiebe bedenklichen, gesellschaftlich unerwünschten Entwicklungen einen Riegel vor, zeigte sich ÖVP-Mandatarin Beatrix Karl überzeugt. Eine Reihe wesentlicher Verbesserungen ortete auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim, dessen Fraktionskollegin Gisela Wurm vor allem die Verschärfung bei sexueller Belästigung in Gruppen als wichtige Weiterentwicklung im Sexualstrafrecht begrüßte.

FPÖ, Grüne und NEOS kritisieren "Staatsfeinde-Paragraph" als überschießend
Man reagiere heute auf Probleme, von denen die FPÖ schon seit langem spricht, warf Philipp Schrangl (F) ein, dessen Fraktion ebenso wie Grüne und NEOS einen durchaus kritischen Blick auf die Novelle richtete. Harald Stefan (F) äußerte sich zwar positiv zu den Passagen betreffend das Sexualstrafrecht und die Angriffe gegen Beamte und Öffi-Bedienstete, qualifizierte aber den "Staatsfeinde-Paragraphen" als unnötige Aufwertung einer Gruppe, "die sich jetzt wichtigmacht". Man würde hier mit den bestehenden Strafbestimmungen das Auslangen finden, meinte er. Ähnlich sah dies auch Nikolaus Scherak (N), der in diesem Zusammenhang von einer überschießenden Verschärfung sprach, zumal der Tatbestand auf eine Gesinnung abstelle. Zu weit geht der "Staatsfeinde-Paragraph" auch für Albert Steinhauser (G). Man komme hier in einen Bereich des Gesinnungsstrafrechts, warnte er. Justizminister Wolfgang Brandstetter versicherte hingegen, dieser Paragraph sei so strukturiert, dass man nicht von Gesinnungsstrafrecht sprechen könne.

Kriminelle AsylwerberInnen, radikalisierte Häftlinge, Kinderehen: Keine Mehrheit für FPÖ-Anträge
Die FPÖ forderte zum Thema Strafrecht überdies strengere Strafen für kriminelle AsylwerberInnen (1671/A) sowie Maßnahmen gegen die Radikalisierung von Mithäftlingen in Gefängnissen (1941/A(E)). Auch sollten nach Meinung der Freiheitlichen die Strafobergrenzen für junge Erwachsene an jene bei Erwachsenen angeglichen werden (2048/A(E)). Entsprechende Anträge blieben bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit.

Der Missbrauch des Gastrechts sei kein Erschwerungsgrund, stellte Beatrix Karl (V) klar, der allerdings Walter Rosenkranz (F) heftig widersprach und dabei überdies auf general- und spezialpräventive Aspekte hinwies. Johannes Jarolim (S) wiederum konnte der von Christian Lausch (F) geforderten räumlichen Trennung radikalisierter Häftlinge nichts Positives abgewinnen und argumentierte vielmehr, ein "Zusammensperren" wäre in diesem Fall bloß kontraproduktiv. Was die Strafangleichung bei jungen Erwachsenen betrifft, erinnerte er an die erst vor Kurzem beschlossene Absenkung der Strafdrohungen für diese Altersgruppe und hielt eine Rücknahme dieser Maßnahme nicht für notwendig.

Abgelehnt wurde auch ein im Zuge der Debatte von Philipp Schrangl (F) eingebrachter Entschließungsantrag mit der Forderung nach Erstellung einer Statistik über Kinderehen. Justizminister Wolfgang Brandstetter meinte dazu, man sei in Österreich anders als etwa in Deutschland noch nicht in einer Position, dass man hier massiver gegensteuern müsse.

Brandstetter wirbt für Sicherheitspaket
Im Rahmen einer aktuellen Aussprache drängte Justizminister Wolfgang Brandstetter einmal mehr auf rasche Beschlussfassung des Sicherheitspakets, bei dem es, wie er mit Nachdruck unterstrich, einzig und allein darum gehe, eine Lücke zu schließen, die bei der Überwachung von Skype und WhatsApp durch die Verschlüsselung entsteht. Bedenken des Abgeordneten Albert Steinhauser (G), hier würde ein Trojaner eingebaut werden, konnte der Ressortchef nicht teilen. Experten hätten versichert, dass es technisch möglich sei, auf den Inhalt der Kommunikation vor der Verschlüsselung zuzugreifen, betonte er. SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim trat für eine Klärung dieser technischen Fragen ein und unterstrich, es gehe bei der Überwachung um eine Gleichstellung von Skype und WhatsApp mit der Telefonie.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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